Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa (VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMJus)
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
über die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa
(VwV Widerspruchsverfahren Beamte SMJus)
Vom 22. April 2013
I. Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerspruch von Beamten, Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten des Freistaates Sachsen und ihren Hinterbliebenen in beamtenrechtlichen Angelegenheiten mit Ausnahme der Entscheidung über Widersprüche in Disziplinarverfahren (beamtenrechtliche Streitigkeiten) im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Europa gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2
BeamtStG
.
II. Erlass von Widerspruchsbescheiden
Über den Widerspruch in beamtenrechtlichen Streitigkeiten entscheidet die nächst höhere Behörde. Ist die nächst höhere Behörde das Staatsministerium der Justiz und für Europa, entscheidet die Behörde, gegen deren Verhalten sich der Widerspruch richtet (Ausgangsbehörde).
III. Vorbehaltsklausel
Dem Staatsministerium der Justiz und für Europa bleibt es vorbehalten, die Befugnisse nach Ziffer II selbst auszuüben.
IV. Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 22. April 2013
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens
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