G zum StV elektronisches Gesundheitsberuferegister
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
Vom 21. Dezember 2021
Der Sächsische Landtag hat am 21. Dezember 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

(berichtigt vom 4. April 2022 [SächsABl. S. 293])

Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

1
Dem am 1. November 2021 vom Freistaat Sachsen unterzeichneten
Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
wird zugestimmt.
2
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 3 in Kraft getreten ist.
Dresden, den 21. Dezember 2021
Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
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