Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
                            Verwaltungsvorschrift  
    des Sächsischen Staatsministeriums
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
        zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 18. März 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                I.
                            Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2009, S. 666 bekannt gegebenen und im Sonderdruck zum Verkehrsblatt (B 2207) veröffentlichten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB – Durchführungsrichtlinien) – RSEB – vom 3. September 2009 finden im Freistaat Sachsen, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                II.
                            Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 26. Juli 2007 (SächsABl. S. 1372) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 18. März 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sächsisches Staatsministerium 
            für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Roland Werner 
            Staatssekretär
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Textfassung auch unter www.bmvbs.de als pdf-Datei