Gesetz zum StV Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
    DE - Landesrecht Sachsen

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
    Vom 23. September 2010
    Der Sächsische Landtag hat am 1. September 2010 das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1

    (1) Dem am 26. Januar 2010 zwischen den Ländern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
    (2) Der
    Staatsvertrag
    wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 17 Abs. 1 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
    Dresden, den 23. September 2010
    Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
    Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
    Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland
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