Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildungsempfehlung an Grundschulen und die Empfehlung für den Hauptschulbildungsgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Freistaat Sachsen (VwV Bildungsempfehlung und Empfehlung Hauptschulbildungsgang)
                            Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Bildungsempfehlung an Grundschulen und die Empfehlung für den Hauptschulbildungsgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Freistaat Sachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (VwV Bildungsempfehlung und Empfehlung Hauptschulbildungsgang)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 14. Dezember 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                I. Geltungsbereich
                            Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen und staatlich anerkannten Grundschulen und Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet wird, sowie für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Freistaat Sachsen.
                        
                        
                    
                    
                    
                II. Festlegungen zu den Vordrucken
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bildungsempfehlung zur Aufnahme an Oberschulen und Gymnasien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Erteilung der Bildungsempfehlung der Grundschulen und Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet wird, ist in der Klassenstufe 4 das als Anlage 1 beigefügte Formular „Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4“ im Format DIN A 4, einseitig, zu verwenden. Für Schüler an Grundschulen und Förderschulen wird keine Bildungsempfehlung erteilt, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung fortbesteht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Empfehlung zur Aufnahme in Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Erteilung der Empfehlung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 34 Absatz 3 der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulordnung Förderschulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 258) geändert worden ist, ist das als Anlage 2 beigefügte Formular „Empfehlung gemäß § 34 Absatz 3 der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulordnung Förderschulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            “ im Format DIN A 4, einseitig, zu verwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                III. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
                            Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            VwV Bildungsempfehlung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 19. Januar 2017 (MBl. SMK S. 8), die durch Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2017 (MBl. SMK S. 448) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 14. Dezember 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 1  Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 2 Empfehlung gemäß § 34 Absatz 3 der Schulordnung Förderschulen