Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Formblätter für Prüfungen an berufsbildenden Schulen (VwV Formblätter bbSch)
                            Verwaltungsvorschrift  
    des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Formblätter für Prüfungen an berufsbildenden Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (VwV Formblätter bbSch)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 10. Februar 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Verwendung von Formblättern
                            In den Prüfungen der berufsbildenden Schulen sind folgende Formblätter zu verwenden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Notenliste (Anlage 1);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokoll über die schriftliche Prüfung (Anlage 2);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokoll über die mündliche Prüfung, die zusätzliche mündliche Prüfung, das Fachgespräch (Anlage 3);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokoll über die praktische Prüfung (Anlage 4);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokoll über den praktischen Prüfungsteil im Leistungskursfach erste Fremdsprache am Beruflichen Gymnasium (Anlage 5);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Protokoll über die Abitur-Schlusssitzung (Anlage 6).
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                            Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 1. Juni 1993 (ABl. SMK S. 223), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 10. Februar 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
            Hansjörg König
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatssekretär
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlagen
                            Anlage 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 6