Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
DE - Landesrecht Sachsen

Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
Vom 6. April 2017
Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

1
Dem am 26. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern unterzeichneten 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt.
2
Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
¹
Dresden, den 6. April 2017
In Vertretung Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois
Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
1
in Kraft: 1. April 2018 [
Bek. vom 14. März 2018
(SächsGVBl. S. 155)]
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