Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
                            Gesetz 
zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 6. April 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dem am 26. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern unterzeichneten 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 6. April 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung 
Erste Vizepräsidentin 
Andrea Dombois
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
Stanislaw Tillich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern 
Markus Ulbig
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Kraft: 1. April 2018 [
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bek. vom 14. März 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (SächsGVBl. S. 155)]