Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
Gesetz
zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
Vom 6. April 2017
Der Sächsische Landtag hat am 15. März 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
1
Dem am 26. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern unterzeichneten 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt.
2
Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
¹
Dresden, den 6. April 2017
In Vertretung
Erste Vizepräsidentin
Andrea Dombois
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig
1
in Kraft: 1. April 2018 [
Bek. vom 14. März 2018
(SächsGVBl. S. 155)]
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