Zweite Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
                            Zweite Verordnung  
    des Sächsischen Oberbergamtes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 23. Februar 2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund des § 107 Abs. 4 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesberggesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBergG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 123 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), geändert worden ist, der mit Maßgabe der Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe i des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einigungsvertrages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 1003) im Beitrittsgebiet gilt, in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG-Ermächtigungsverordnung –BergErmVO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 12. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 537) wird verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            Das in der Stadt Treuen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -11 Schreiersgrün wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Das in der Gemeinde Hartmannsdorf gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -15 Hartmannsdorf wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -23 Luga/Fläche B wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 4
                            Das in der Stadt Dresden gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -24 Dresden-Dobritz wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 5
                            Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -25 Dresden-Sporbitz wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 6
                            Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 7
                            Das in der Gemeinde Tiefenbach gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -36 Arnsdorf wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 8
                            Das in der Stadt Kirchberg gelegene und in der Anlage 8 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -42 Saupersdorf-Krähenberg wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 9
                            Das in der Gemeinde Limbach gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -47 Limbach wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 10
                            Das in der Gemeinde Neuensalz gelegene und in der Anlage 10 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -48 Neuensalz wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 11
                            Das in der Gemeinde Niederwürschnitz gelegene und in der Anlage 11 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -57 Niederwürschnitz wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 12
                            Das in der Stadt Zwickau, der Stadt Werdau und in der Gemeinde Lichtentanne gelegene und in der Anlage 12 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -71 Zwickau-Steinpleis wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 13
                            Das in der Stadt Zwickau und der Gemeinde Reinsdorf gelegene und in der Anlage 13 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -73 Zwickau wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 14
                            Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 14 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -76 Dresden/Hammerweg-Ost wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 15
                            Das in der Stadt Penig gelegene und in der Anlage 15 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -77 Kellerberg wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 16
                            Das in der Stadt Hartha gelegene und in der Anlage 16 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -86 Granulit Steina wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 17
                            Das in der Gemeinde Nebelschütz gelegene und in der Anlage 17 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -130 Granodiorit Miltitz wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 18
                            Das in der Gemeinde Leippe-Torno gelegene und in der Anlage 18 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -138 Glassand Hohenbocka Leippe wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 19
                            Das in der Gemeinde Nebelschütz gelegene und in der Anlage 19 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -142 Kaolin Wiesa-Hasenberg-N wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 20
                            Das in den Gemeinden Horka und Neißeaue gelegene und in der Anlage 20 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -168 Ton Biehain/Kodersdorf wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 21
                            Das in der Gemeinde Trebendorf gelegene und in der Anlage 21 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -171 Ton Mühlrose 4 wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 22
                            Die in den Gemeinden Weißkeißel, Rietschen und Boxberg/O.L. gelegenen und in der Anlage 22 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -175 Braunkohle Reichwalde werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 23
                            Die in den Gemeinden Schleife, Trebendorf, Boxberg/O.L., Weißkeißel, Spreetal und der Stadt Weißwasser/O.L. gelegenen und in der Anlage 23 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -176 Braunkohle Nochten werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 24
                            Das in der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna gelegene und in der Anlage 24 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -183 Sandstein Reinhardsdorf wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 25
                            Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 25 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -75 Kleinzschachwitz wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 26
                            Das in der Gemeinde Neißeaue gelegene und in der Anlage 26 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -169 Kies Zodel/Nordfeld wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 27
                            Bergbauschutzgebiete im Sinne des § 11 des Berggesetzes der DDR im Regierungsbezirk Dresden, die nicht nach Maßgabe der Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe i des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einigungsvertrages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit Feststellungsbescheid in ein Baubeschränkungsgebiet nach § 107
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBergG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            übergeleitet wurden, gelten hiermit als aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 28
                            Die Karten und Pläne, die Bestandteil dieser Aufhebungsverordnung sind, werden gemäß § 107 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            BBergG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Sächsischen Oberbergamt niedergelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 29
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiberg, den 23. Februar 2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sächsisches Oberbergamt 
          Prof. Schmidt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Präsident
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlagen
                            Anlage 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 9
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 12
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 13
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 14
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 15
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 16
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 17
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 18
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 19
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 21
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 22
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 23
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 24
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 25
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 26