Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verlängerung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen (Sächsische Wohnpflichtverlängerungsverordnung – SächsWoPflVerlVO)
                            Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verlängerung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen (Sächsische Wohnpflichtverlängerungsverordnung – SächsWoPflVerlVO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 3. Mai 2019
                        
                        
                    
                    
                    
                Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2024
                            Auf Grund des § 12 Absatz 3 Satz 1 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190), der durch Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 712) eingefügt worden ist, verordnet das Staatsministerium des Innern:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Staatenbezogene Wohnpflichtverlängerung
                            Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, wenn sie aus den in der Anlage aufgeführten Staaten stammen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Wohnpflichtverlängerung bei Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder unzulässig
                            Ausländerinnen und Ausländer, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag nach § 47 Absatz 1 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Asylgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach § 1 dieser Verordnung verpflichtet sind, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sind, wenn ihr Asylantrag durch die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, verpflichtet, bis zur Ausreise oder zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung weiterhin in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Grenzen der Wohnpflichtverlängerung
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Verpflichtung nach den §§ 1 und 2 gilt für längstens 24 Monate.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minderjährige mit ihren Eltern sind von der Verpflichtung ausgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Inkrafttreten
                            Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 3. Mai 2019
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage (zu § 1)
                            ³
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatenliste
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ägypten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Algerien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angola
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Äquatorialguinea
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Argentinien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Armenien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aserbaidschan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Australien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bangladesch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Belarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Benin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bhutan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bolivien, Plurinationaler Staat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brasilien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Burkina Faso
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Burundi
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Chile
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Costa Rica
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Côte d’Ivoire
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dominikanische Republik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dschibuti
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ecuador
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gabun
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gambia
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Guinea-Bissau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Haiti
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Indien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Indonesien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Israel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Japan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jordanien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kambodscha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kamerun
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kasachstan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kenia
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kolumbien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Komoren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kongo
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kongo, Demokratische Republik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Korea, Republik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kuba
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Libanon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Liberia
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Libyen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Madagaskar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Malawi
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mali
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Marokko
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mauretanien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mauritius
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mexiko
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mongolei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mosambik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Namibia
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nepal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nicaragua
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nigeria
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Pakistan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Panama
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Paraguay
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Peru
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Russische Föderation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sambia
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            São Tomé und Príncipe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schweiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sierra Leone
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Simbabwe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sri Lanka
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Südafrika
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tadschikistan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tansania, Vereinigte Republik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Thailand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Timor-Leste
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Togo
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tschad
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tunesien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Türkei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Turkmenistan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ukraine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Usbekistan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vereinigte Arabische Emirate
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vereinigte Staaten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vereinigtes Königreich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vietnam
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentralafrikanische Republik.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 1 geändert durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verordnung vom 11. April 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (SächsGVBl. S. 286)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 2 geändert durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verordnung vom 11. April 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (SächsGVBl. S. 286)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage neu gefasst durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verordnung vom 8. April 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (SächsGVBl. S. 440)