VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2025
DE - Landesrecht Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2025 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen (VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2025)

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2025 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen (VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2025)
Vom 6. Juli 2023

[geändert durch VwV vom 12. Juli 2024 (MBl. SMK S. 90) mit Wirkung ab 2. August 2024]

Abschnitt 1 Allgemeine Festlegungen

I. Grundlagen

Die Vorbereitung und die Durchführung der Abiturprüfungen 2025 an Beruflichen Gymnasien erfolgen auf den Grundlagen
1.
der
Schulordnung Berufliche Gymnasien
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 16, 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. April 2021 (SächsGVBl. S. 509) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und
2.
der
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium
vom 10. Februar 2009 (MBl. SMK S. 82), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211).

II. Allgemeine Informationen

1.
Für die Abiturprüfung 2025 an den Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen im ersten, zweiten und dritten Prüfungsfach werden Hinweise zur Vorbereitung der Prüflinge bekanntgegeben. Die Hinweise enthalten Angaben über die zu prüfenden Fächer, die Arbeitszeiten, die Struktur der Prüfungsarbeiten, den Prüfungsinhalt, den Bewertungsmaßstab und die Hilfsmittel.
2.
Zum Einlesen und zur Auswahl des Themas stehen in allen schriftlichen Prüfungsfächern zusätzlich zur Arbeitszeit 15 Minuten zur Verfügung. Die Prüflinge können bereits in diesen 15 Minuten am gewählten Thema arbeiten.
3.
In allen Prüfungsfächern ist ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung zugelassen. Prüflinge, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, können zusätzlich in allen Prüfungsfächern ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch verwenden.
Es können nichtelektronische und elektronische Wörterbücher verwendet werden. Bei den elektronischen Wörterbüchern muss es sich um geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung handeln. Eventuell vorhandene Speicher müssen vor der Ausgabe der Medien zwecks Verwendung in der Prüfung gesperrt oder gelöscht werden. Für Programme auf mobilen Endgeräten gelten die Einschränkungen gleichermaßen. Datenaustausch und Kommunikation sind zu unterbinden. Elektronische Wörterbücher können nur genutzt werden, wenn sie bereits in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und für jeden Prüfling ein elektronisches Wörterbuch zur Verfügung steht.
4.
In der schriftlichen Abiturprüfung in den Fächern Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Mathematik, Physik, Agrartechnik mit Biologie, Ernährungslehre mit Chemie, Technik und Biotechnik kann entweder ein grafikfähiger Taschenrechner ohne Computer-Algebra-System (GTR ohne CAS) oder ein grafikfähiger Taschenrechner mit Computer-Algebra-System (GTR mit CAS) als Hilfsmittel verwendet werden. Alle Taschenrechner sind vor der Prüfung in einen Zustand zu versetzen, der die Verwendung eigener Programme oder Dateien, die vom Schüler zuvor auf dem Rechner geladen worden sind, während der Prüfung ausschließt. Für Programme mit GTR-Funktionalität auf mobilen Endgeräten gelten die Einschränkungen gleichermaßen. Datenaustausch und Kommunikation sind zu unterbunden.
5.
In den mündlichen Abiturprüfungen sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über die
Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichen Abiturprüfungen
entscheidet der Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung.
6.
Organisatorische Festlegungen für die Arbeit am Computer in den Prüfungsfächern Physik (Kennziffer 11), Technik (Kennziffer 14) und Informatiksysteme (Kennziffer 15):
a)
Während der gesamten Prüfungszeit (Kennziffer 14 und 15) beziehungsweise für die fachpraktische Aufgabe (Kennziffer 11) steht dem Prüfling ein Computer zur Verfügung. Datenaustausch und Kommunikation sind zu unterbinden.
b)
Im Prüfungsraum ist eine ausreichend große Arbeitsfläche für den Prüfling bereitzustellen. Benötigte Software und Dateien sind vor Beginn der Prüfung durch die Schule auf dem Computer zu installieren. Eine Verwendung von Daten, die vom Prüfling vor der Prüfung erstellt worden sind, ist nicht erlaubt.
c)
Der Prüfling wird aufgefordert, die Ergebnisse seiner praktischen Arbeit in regelmäßigen Abständen zu speichern. Im Falle eines Computerabsturzes verlängert sich die Prüfungszeit pro Absturz um 10 Minuten (zuzüglich der Zeit, die für das Wiederherstellen der Arbeitsfähigkeit erforderlich ist). Sollte die Technik in angemessener Zeit (circa 30 Minuten) nicht mehr arbeitsfähig gemacht werden können, hat der Prüfling die Prüfung an einem Ersatzgerät, das im Prüfungsraum zur Verfügung zu stellen ist, fortzusetzen. Die Prüfungszeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.
d)
Die laut Aufgabenstellung zu erstellenden Dateien sind nach der Prüfung in Anwesenheit des Prüflings von der Aufsicht führenden Lehrkraft in einem Protokoll zu erfassen und einschließlich einer Datensicherung zu speichern. Das Protokoll ist vom Prüfling und von der Aufsicht führenden Lehrkraft zu unterzeichnen.
7.
In der Verwaltungsvorschrift werden folgende Abkürzungen verwendet:
Abkürzungen
Buchstabe Abkürzung Name
a) aGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Agrarwissenschaft,
b) btGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Biotechnologie,
c) eGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Ernährungswissenschaft,
d) gsGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen,
e) iGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie,
f) tGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technikwissenschaft,
g) wGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft.

Abschnitt 2 Prüfungsdurchführung

I. Kennziffer 1.0.1 Deutsch Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 300 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
a)
Jeder Prüfling wählt eine von vier Aufgabenstellungen zur Bearbeitung aus. Diese können beinhalten:
aa)
das Analysieren pragmatischer Texte,
bb)
das Erörtern pragmatischer Texte,
cc)
Materialgestütztes Verfassen informierender Texte,
dd)
Materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte,
ee)
das Interpretieren literarischer Texte,
ff)
das Erörtern literarischer Texte oder
gg)
eine Kombination der in den Buchstaben aa) bis ff) genannten Aufgabenstellungen.
b)
Texte für die Aufgabenstellungen Analysieren und Erörtern pragmatischer Texte sowie Materialgestütztes Verfassen informierender und argumentierender Texte sind in der Regel auf die Themen Sprache, Kommunikation und Medien sowie Lesen und Literatur ausgerichtet.
Textgrundlage können sein:
aa)
kürzere, in sich geschlossene literarische Texte,
bb)
Textauszüge aus Werken, die in der Lektüreliste enthalten sind,
cc)
zwei Texte oder Textauszüge, auch unabhängig von der Lektüreliste, im Vergleich,
dd)
ein pragmatischer Text oder Textauszug,
ee)
ein Dossier von Texten, auch in Auszügen, sowie gegebenenfalls weiteren Materialien.
c)
Bei mehrteiligen Aufgaben wird die Gewichtung der nummerierten Teilaufgaben durch orientierende Prozentangaben ausgewiesen.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Alle Themenbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe sind mögliche Prüfungsinhalte, insbesondere:
aa)
Kenntnis der deutschsprachigen Literatur, ihrer Gattungen und Epochen sowie ihrer Einbettung in den historischen Kontext,
bb)
Kenntnis der Entwicklung und der Ausdrucks- und Verwendungsmöglichkeiten der deutschen Sprache und
cc)
Kenntnis folgender Werke: Johann Wolfgang von Goethe: Egmont, Georg Büchner: Woyzeck, Theodor Fontane: Irrungen, Wirrungen, Bertolt Brecht: Der gute Mensch von Sezuan und Juli Zeh: Corpus Delicti.
b)
Auf der Grundlage der Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplans Deutsch für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf:
aa)
prozessbezogene Kompetenzen: Sprechen und Zuhören, Schreiben, Lesen sowie
bb)
domänenspezifische Kompetenzen: Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen, Sprache und Sprachgebrauch reflektieren.
c)
In der schriftlichen Prüfungsaufgabe sind folgende Leistungsanforderungen zu erfüllen:
aa)
Erfüllung standardsprachlicher Normen,
bb)
sachliche Richtigkeit,
cc)
Schlüssigkeit der Aussagen,
dd)
Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit,
ee)
Differenziertheit des Verstehens und Darstellens,
ff)
Herstellen geeigneter Zusammenhänge,
gg)
Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen,
hh)
argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen,
ii)
Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache und
jj)
Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und -methoden.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Für die Begründung der Bewertung kann ein kriteriengestütztes Gutachten herangezogen werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
Ganzwerk (unkommentiert).

II. Kennziffer 1.0.0 Deutsch Grundkurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 240 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Siehe Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 2.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Vergleiche Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 3 mit graduellen Unterschieden hinsichtlich des Textumfanges und des Anforderungsniveaus.
b)
Kenntnis folgender Werke: Friedrich Schiller: Die Jungfrau von Orleans, Robert Seethaler: Der Trafikant, Juli Zeh: Corpus Delicti.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Siehe Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 4.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
Siehe Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 5.

III. Kennziffer 2.0.1 Englisch Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten im schriftlichen Prüfungsteil und 20 (bei zwei Prüflingen) beziehungsweise 25 Minuten (bei drei Prüflingen) im praktischen Prüfungsteil.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Die Abiturprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen Prüfungsteil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz zusammen:
a)
Schriftlicher Prüfungsteil:
aa)
Schreiben in der Fremdsprache mit einer Bearbeitungszeit von 210 Minuten.
Vom Prüfling ist eine Schreibaufgabe/Textaufgabe zu bearbeiten, wobei zwischen einer fiktionalen und einer nicht-fiktionalen Textvorlage zu wählen ist. Die Wahl trifft der Prüfling.
Textgebundene Sprachproduktion: Grundlage sind eine oder mehrere authentische englischsprachige Textvorlagen von insgesamt ca. 1 000 Wörtern Umfang, zu denen zwei Aufgaben zum Erschließen, Analysieren und Interpretieren gestellt werden.
Textübergreifende Sprachproduktion: Der Prüfling wählt eine von zwei Aufgabenstellungen zur Bearbeitung aus (persönliche Stellungnahme oder gestaltendes Schreiben).
bb)
Sprachmittlung mit einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten.
Die Gesamtlänge der Textvorlage beträgt insgesamt maximal 650 Wörter.
cc)
Textgebundene Sprachproduktion: Grundlage sind eine oder mehrere authentische englischsprachige Textvorlagen von insgesamt circa 1000 Wörtern Umfang, zu denen zwei Aufgaben zum Erschließen, Analysieren und Interpretieren gestellt werden.
dd)
Textübergreifende Sprachproduktion: Der Prüfling wählt eine von zwei komplexen Aufgabenstellungen zur Bearbeitung aus.
ee)
Sprachmittlung mit einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten.
ff)
Die Gesamtlänge der Textvorlage beträgt insgesamt maximal 650 Wörter.
b)
Praktischer Prüfungsteil
Sprechen: Den Prüflingen wird eine Aufgabenstellung mit Impulsen zur Argumentation und Interaktion vorgelegt.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Alle Themenbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Für die Bearbeitung der schriftlichen und praktischen Prüfungsteile werden Kenntnisse zu den ländergemeinsamen Themenfeldern:
aa)
The individual and society,
bb)
Politics, culture, society – between tradition and change (Bezugskultur: USA) ,
cc)
The media und
dd)
Global chances and challenges
der Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt.
b)
Auf der Grundlage der Bildungsstandards und des Lehrplans Englisch für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Kompetenzen:
aa)
Text- und Medienkompetenz:
aaa)
selbstständiges und zielbezogenes Verstehen von Texten sowie Deutung und Interpretation dieser Texte in ihren historischen und sozialen Kontexten,
bbb)
Erkennen, Deuten, Bewerten und Verwenden von Gestaltungsmitteln,
ccc)
Erstellung eigener Texte unter Berücksichtigung von Techniken der Texterstellung und text-sortenspezifischen Merkmalen,
ddd)
Erkennen und Verwenden konventionalisierter, kulturspezifisch geprägter Charakteristika.
bb)
Funktionale kommunikative Kompetenz:
aaa)
Schreiben: adressatengerechtes und situationsangemessenes Verfassen von Texten zu einem breiten Spektrum von Themen unter Beachtung der jeweiligen Textsorte und Verwenden von Techniken und Strategien des formellen, informellen und kreativen Schreibens.
bbb)
Sprachmittlung: Wiedergabe (adressatengerecht, situationsbezogen, textsortenorientiert) des entsprechend der Aufgabenstellung relevanten Inhaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in der Fremdsprache und kreativer Umgang mit der Zielsprache.
ccc)
Sprechen: adressatengerechte, situationsangemessene, weitgehend flüssige und sprachlich korrekte Gesprächsbeteiligung, aktives Interagieren in einer gegebenen Sprechsituation, fachlich fundiertes Darlegen von Inhalten und Standpunkten zu einem breiten Spektrum von Themen und Anwendung verbaler und nichtverbaler Gesprächskonventionen.
c)
Interkulturelle kommunikative Kompetenz:
Anwendung situationsangemessenen thematischen Wissens unter Berücksichtigung kulturell geprägter Konventionen.
d)
Sprachbewusstheit:
Nutzen von Einsichten in Struktur und Gebrauch der Zielsprache, um mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse sicher zu bewältigen.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Prüfungsteile Schreiben und Sprachmittlung werden jeweils mit Notenpunkten getrennt für Sprache und Inhalt bewertet. Der praktische Prüfungsteil (Sprechen) wird gleichfalls mit Notenpunkten bewertet. Die Gesamtbewertung ergibt sich entsprechend folgender Gewichtung:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Doppelbuchstabe Aufgabe/Inhalt Prozent
a) Schreiben 55 Prozent
aa) Sprache 60 Prozent
bb) Inhalt 40 Prozent
b) Sprachmittlung 25 Prozent
aa) Sprache 60 Prozent
bb) Inhalt 40 Prozent
c) Sprechen 20 Prozent
Die errechnete Gesamtpunktzahl wird auf volle Notenpunkte gerundet (Formular-Gesamtnote Abitur ab 2025.pdf).
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
Schriftlicher Prüfungsteil:
ein einsprachiges und ein zweisprachiges Wörterbuch
b)
Praktischer Prüfungsteil: keine Hilfsmittel.

IV. Kennziffer 6.0.0 (aGy, btGy, eGy, iGy, tGy) Geschichte/Gemeinschaftskunde Grundkurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 210 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Dem Prüfling werden zwei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine zur Bearbeitung auswählt.
3.
Prüfungsinhalt:
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplans für das Berufliche Gymnasium im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Anforderungen:
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
Sachkompetenz: fundiertes Wissen über Vergangenes sowie Kenntnisse über historische Ereignisse, Personen, ideengeschichtliche Vorstellungen, Prozesse und Strukturen.
bb)
Methodenkompetenz: Beherrschen von Verfahren, um auf der Grundlage sicheren Fachwissens historische Verläufe und Strukturen zu analysieren und sinnbildend zu synthetisieren, Finden und Erklären kausaler, struktureller beziehungsweise zeitlicher Zusammenhänge und deren problembewusste und multiperspektivische Darstellung, Interpretieren von Quellen unterschiedlicher Gattungen, Analyse und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen historischer Darstellung sowie Entwickeln von eigenständigen historischen Argumentationen.
cc)
Urteilskompetenz: durch Argumente begründetes Urteil (Sachurteil, Werturteil) finden.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Überblick über die deutsche Geschichte seit dem 19. Jahrhundert,
bb)
Überblick über wesentliche Entwicklungsprozesse in Europa seit dem 20. Jahrhundert,
cc)
Grundlagen internationaler Friedensregelungen im 20. und 21. Jahrhundert,
dd)
gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen und
ee)
verschiedene Dimensionen und Zugriffe der historischen Fachwissenschaft.
c)
Schwerpunkte:
aa)
Politik gestalten,
bb)
Identitätsbildung in Europa,
cc)
Internationale Konflikte und Friedenspolitik und
dd)
Leben und Arbeiten in Europa.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Es sind 60 BE erreichbar.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland.

V. Kennziffer 7.0.1 (wGy) Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf von 95 Minuten (inklusive 5-minütiger Einlesezeit) bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A
Jedem Prüfling werden im Teil A sechs Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon fünf zur Bearbeitung aus.
b)
Teil B
Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt:
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes für das Berufliche Gymnasium im Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen beziehen sich die Prüfungsgegenstände schwerpunktmäßig auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
angemessene Verwendung der Fachsprache,
bb)
Erfassung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte,
cc)
Nutzung fachlicher Modelle und Arbeitstechniken,
dd)
ökonomische Problemlösefähigkeit und
ee)
Bildung begründeter Urteile über ökonomische Sachverhalte.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Beschaffung von Produktionsfaktoren,
bb)
Leistungserstellung als zentraler Bereich der Geschäftsprozesse,
cc)
Marketing,
dd)
Investitions- und Finanzierungsprozesse,
ee)
wirtschaftspolitisches Handeln des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft und
ff)
Geldtheorie und Geldpolitik.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe/Inhalt Anzahl BE
a) Teil A (6 BE pro Aufgabe): 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte und unkommentierte Gesetzessammlung und
b)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4.

VI Kennziffer 8.1.1 und 8.2.1 Mathematik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 285 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten mit Beginn der Prüfung Teil A und Teil B zur Bearbeitung.
a)
Teil A: Den Prüflingen werden Aufgaben aus zwei Aufgabenkategorien vorgelegt, die sich durch ihre Anforderungen unterscheiden. Die Aufgaben der Aufgabenkategorie 1 sind den Anforderungsbereichen I und II der Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife zugeordnet, die Aufgaben der Aufgabenkategorie 2 erreichen in Teilen auch den Anforderungsbereich III. Dem Prüfling werden insgesamt vier Pflichtaufgaben der Aufgabenkategorie 1 vorgelegt. Zusätzlich werden ihnen zu jedem der Sachgebiete Analysis, lineare Algebra/analytische Geometrie und Stochastik je zwei Wahlaufgaben der Aufgabenkategorie 2 vorgelegt. Sie haben die vier Pflichtaufgaben und zwei der Wahlaufgaben zu bearbeiten. Die maximale Arbeitszeit für den Teil A beträgt 110 Minuten. Darin enthalten ist eine 15-minütige Auswahlzeit für die Wahlaufgaben. Die Prüflinge geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A innerhalb der ersten 110 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
b)
Teil B: Die Prüflinge haben im Teil B drei Pflichtaufgaben zu bearbeiten.
aa)
Kennziffer 8.1.1 (WP 1)
Kennziffer 8.1.1 (WP 1)
Aufgabe Inhalt Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 30 BE
Pflichtaufgabe 2: Vektorgeometrie mit Anwendungen 20 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 20 BE
bb)
Kennziffer 8.2.1 (WP 2)
Kennziffer 8.2.1 (WP 2)
Aufgabe Inhalt Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 30 BE
Pflichtaufgabe 2: lineare Algebra mit Anwendungen 20 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 20 BE.
3.
Prüfungsinhalt:
Alle Themenbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe sind mögliche Prüfungsinhalte. Auf der Grundlage der Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplans Mathematik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Leitideen und Kompetenzen:
a)
Leitideen:
aa)
Algorithmus und Zahl,
bb)
Messen,
cc)
Raum und Form,
dd)
Funktionaler Zusammenhang und
ee)
Daten und Zufall.
b)
Allgemeine mathematische Kompetenzen:
aa)
Mathematisch argumentieren,
bb)
Probleme mathematisch lösen,
cc)
Mathematisch modellieren,
dd)
Mathematische Darstellungen verwenden,
ee)
mit symbolischen, formalen und technischen Elementen der Mathematik umgehen und
ff)
Mathematisch kommunizieren.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B: 70 BE
Insgesamt können 100 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
Teil A: Zeichengeräte
b)
Teil B:
aa)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung und
bb)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4.

VII. Kennziffer 8.1.0 und 8.2.0 Mathematik Grundkurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 240 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten zu Beginn der Prüfung Teil A und Teil B zur Bearbeitung.
a)
Teil A: Den Prüflingen werden Aufgaben aus zwei Aufgabenkategorien vorgelegt, die sich durch ihre Anforderungen unterscheiden. Die Aufgaben der Aufgabenkategorie 1 sind den Anforderungsbereichen I und II der Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife zugeordnet, die Aufgaben der Aufgabenkategorie 2 erreichen in Teilen auch den Anforderungsbereich III. Den Prüflingen werden insgesamt drei Pflichtaufgaben der Aufgabenkategorie 1 vorgelegt. Zusätzlich werden ihnen zu jedem der Sachgebiete Analysis, lineare Algebra/analytische Geometrie und Stochastik je eine Wahlaufgabe der Aufgabenkategorie 1 und der Aufgabenkategorie 2 vorgelegt. Sie haben die drei Pflichtaufgaben und je Aufgabegruppe eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten. Die maximale Arbeitszeit für den Teil A beträgt 100 Minuten. Darin enthalten ist eine 15-minütige Auswahlzeit für die Wahlaufgaben. Die Prüflinge geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A innerhalb der ersten 100 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
b)
Teil B: Die Prüflinge haben im Teil B drei Pflichtaufgaben zu bearbeiten.
aa)
Kennziffer 8.1.0 (WP 1)
Kennziffer 8.1.0 (WP 1)
Aufgabe Inhalt Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 25 BE
Pflichtaufgabe 2: Vektorgeometrie mit Anwendungen 15 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 15 BE
bb)
Kennziffer 8.2.0 (WP 2)
Kennziffer 8.2.0 (WP 2)
Aufgabe Inhalt Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 25 BE
Pflichtaufgabe 2: lineare Algebra mit Anwendungen 15 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 15 BE.
3.
Prüfungsinhalt
Analog Abschnitt II Ziffer VI Nummer 3 mit graduellen Unterschieden im Anforderungsniveau.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Teil A: 25 BE
b) Teil B: 55 BE
Insgesamt können 80 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Teil A: Zeichengeräte
b)
Teil B:
aa)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung und
bb)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4.

VIII. Kennziffer 11.0.0 (wGy, gsGy) Physik Grundkurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 255 Minuten. Dies schließt 15 Minuten für das Einrichten des Experimentierplatzes für die fachpraktische Aufgabe ein.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Dem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt, zwei materialgebundene und zwei fachpraktische Aufgaben. Er hat die beiden materialgebundenen Aufgaben und eine der beiden fachpraktischen Aufgaben zu bearbeiten. Die Auswahl trifft der Prüfling.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der Bildungsstandards im Fach Physik für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplanes Physik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Kompetenzen:
aa)
Sachkompetenz: Kenntnis naturwissenschaftlicher Konzepte, Theorien und Verfahren und die Fähigkeit, diese zu beschreiben und zu erklären sowie geeignet auszuwählen und zu nutzen, um Sachverhalte aus fach- und alltagsbezogenen Anwendungsbereichen zu verarbeiten,
bb)
Erkenntnisgewinnungskompetenz: Kenntnis von naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen und die Fähigkeit, diese zu beschreiben, zu erklären und zu verknüpfen, um Erkenntnisprozesse nachzuvollziehen oder zu gestalten und deren Möglichkeiten und Grenzen zu reflektieren,
cc)
Kommunikationskompetenz: Kenntnis von Fachsprache, fachtypischen Darstellungen und Argumentationsstrukturen und die Fähigkeit, diese zu nutzen, um fachbezogene Informationen zu erschließen, adressaten- und situationsgerecht darzustellen und auszutauschen,
dd)
Bewertungskompetenz: Kenntnis von fachlichen und überfachlichen Perspektiven und Bewertungsverfahren und die Fähigkeit, diese zu nutzen, um Aussagen beziehungsweise Daten anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen, sich dazu begründet Meinungen zu bilden, Entscheidungen auch auf ethischer Grundlage zu treffen und Entscheidungsprozesse und deren Folgen zu reflektieren.
b)
Inhaltsbereiche:
aa)
Elektrische und magnetische Felder,
bb)
Mechanische und elektromagnetische Schwingungen und Wellen sowie
cc)
Quantenphysik und Materie.
c)
Basiskonzepte:
aa)
Erhaltung und Gleichgewicht,
bb)
Superposition und Komponenten,
cc)
Mathematisieren und Vorhersagen sowie
dd)
Zufall und Determiniertheit.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Materialgebundene Aufgabe 30 BE
b) Fachpraktische Aufgabe 30 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
b)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4 und
c)
Messwerterfassungssystem für die fachpraktische Aufgabe.

IX. Kennziffer: 12.0.1 (aGy) Agrartechnik mit Biologie Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Im Teil A ist eine Aufgabe zu bearbeiten.
b)
Teil B: Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Agrar
technik mit Biologie für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten unter ökologischen und ökonomischen Aspekten auf Sachverhalte der landwirtschaftlichen Produktion übertragen,
bb)
Sachverhalte mit naturwissenschaftlichen Modellen erfassen,
cc)
komplexe Prozesse der landwirtschaftlichen Produktion analysieren und in überschaubare Teilprozesse und Teilstrukturen gliedern,
dd)
unter Verwendung der gebräuchlichen Fachbegriffe und Symbolik Untersuchungsergebnisse auswerten und sprachlich korrekt darstellen,
ee)
Auswirkungen wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse auf die Entwicklung der Agrarwirtschaft kritisch prüfen und beurteilen.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Natürliche Produktionsfaktoren,
bb)
Nutzorganismen,
cc)
Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie,
dd)
Stoff- und Energiewechsel von Nutzorganismen und Regulation von Ertrag und Leistung,
ee)
Entwicklung von Nutzorganismen und ihre Steuerung und
ff)
Genetische und biotechnologische Grundlagen für die Vermehrung und Züchtung von Nutzorganismen.
c)
Anwendungskonzepte:
aa)
Struktur und Funktion,
bb)
Stoff- und Energieumwandlung und
cc)
Reproduktion und Steuerung.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe) 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung und
b)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4.

X. Kennziffer 13.0.1 (eGy) Ernährungslehre mit Chemie Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Im Teil A ist eine Aufgabe zu bearbeiten.
b)
Teil B: Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Ernährungslehre mit Chemie für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten unter ernährungsphysiologischen und medizinischen Aspekten auf Sachverhalte der Ernährungslehre übertragen,
bb)
Zusammenhänge mit naturwissenschaftlichen Modellen erfassen,
cc)
komplexe Prozesse der Ernährungswissenschaft analysieren und in überschaubare Teilprozesse und Teilstrukturen gliedern,
dd)
Untersuchungsergebnisse unter Verwendung der gebräuchlichen Fachbegriffe und Symbolik auswerten und sprachlich korrekt darstellen,
ee)
ernährungswissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse in fachübergreifende und gegebenenfalls berufliche Zusammenhänge stellen und in ihren Konsequenzen bewerten.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Energieumsatz,
bb)
Nährstoffe (Struktur, Eigenschaften, ernährungsphysiologische Bedeutung),
cc)
technologische Prozesse der Lebensmittelherstellung,
dd)
Intermediärstoffwechsel,
ee)
ernährungsabhängige Erkrankungen und Diätetik sowie
ff)
ernährungsphysiologische Bewertung von Ernährungsformen und Lebensmitteln.
c)
Basiskonzepte:
aa)
Donator-Akzeptor-Konzept,
bb)
Gleichgewichtskonzept,
cc)
Energiekonzept,
dd)
Struktur-Eigenschafts-Funktions-Konzept und
ee)
Konzept der Wechselbeziehung und Regulation.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe) 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
b)
eingeführtes Tabellenbuch Ernährung und
c)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4
.

XI. Kennziffer: 14.1.1, 14.3.1 und 14.4.1 (tGy) Technik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfling werden zwei Pflichtaufgaben und zwei Wahlaufgaben vorgelegt. Er hat die beiden Pflichtaufgaben und eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten. Die Auswahl der Wahlaufgabe trifft der Prüfling.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Technik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
Modellbildung über Veranschaulichungen, Vereinfachungen, Abstraktionen beziehungsweise zeichnerische Darstellungen,
bb)
Abschätzung des Einflusses von Eingangsgrößen einschließlich Störgrößen auf die Ausgangsgrößen,
cc)
Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Struktur und im Verhalten technischer Systeme,
dd)
Nutzung von Verfahren der Systemanalyse zur Modellbildung in technischen Systemen,
ee)
mathematische Beschreibung technischer Systeme,
ff)
Bewertung humaner, ökonomischer und ökologischer Faktoren,
gg)
Entwicklung technischer Systeme über Definition gewünschter Eigenschaften, Modellbildung, mathematische Beschreibung, Simulation, Realisierung, Test, prozessbegleitende Dokumentation,
hh)
Vergleichen von Lösungsvarianten, Auswählen einer Variante und Darstellen des Kompromisscharakters der bevorzugten Lösung,
ii)
Erstellung technischer Darstellungen,
jj)
Präsentation und Beurteilung von Ergebnissen.
b)
Fachliche Inhalte (alle Schwerpunkte):
aa)
Stoffformung (Veränderung der geometrischen Form),
bb)
Stoffwandlung (chemische Veränderung),
cc)
Stofftransport (Orts- beziehungsweise Lageänderung),
dd)
Energieumformung (Parameteränderung innerhalb einer Energieart),
ee)
Energiewandlung (Umwandlung der Energieart),
ff)
Energietransport (Orts- beziehungsweise Lageänderung),
gg)
Informationsumformung (Parameteränderung an Signalen),
hh)
Informationswandlung (Strukturveränderung der an Signale gebundenen Informationen),
ii)
Informationstransport (Orts- beziehungsweise Lageänderung).
c)
Schwerpunkt Bautechnik (14.1.1):
aa)
Hochbaukonstruktionen,
bb)
Mauerwerksbau,
cc)
Statik,
dd)
Beton- und Stahlbetonbau und
ee)
Bauphysik.
d)
Schwerpunkt Elektrotechnik (14.3.1):
aa)
Gleichstromkreis,
bb)
Wechselstromkreis,
cc)
Halbleiterbauelemente,
dd)
Digitaltechnik,
ee)
Mikrocomputertechnik und
ff)
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
e)
Schwerpunkt Maschinenbautechnik (14.4.1):
aa)
Werkstofftechnik,
bb)
Statik,
cc)
Maschinenelemente,
dd)
Festigkeitslehre,
ee)
Konstruktionstechnik und
ff)
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Pflichtaufgabe 30 BE
b) Wahlaufgabe 30 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
alle Schwerpunkte:
aa)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
bb)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4 und
cc)
eingeführte Assembler-, CNC- und SPS-Befehlssätze (von der Schule bereitgestellt).
b)
in den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenbautechnik eingeführtes Tabellenbuch
c)
Software für Lernbereich
aa)
1B: SPS-Simulationssoftware einschließlich installierter Hilfen,
bb)
1C: CAM-Software einschließlich installierter Hilfen,
cc)
1D: 2D/3D-CAD-Software einschließlich installierter Hilfen ohne Zusatzmodule,
dd)
1F: eingeführtes Programmentwicklungssystem einschließlich installierter Hilfen.

XII. Kennziffer 15.0.1 (iGy) Informatiksysteme Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen drei zu bearbeiten sind. Die Auswahl trifft der Prüfling.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Informatiksysteme für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
Informatiksysteme bereitstellen und nutzen,
bb)
unter Verwendung der Fachsprache kommunizieren und kooperieren,
cc)
praxisrelevante berufsbezogene Sachverhalte modellieren,
dd)
Problemlösestrategien anwenden und entwickeln,
ee)
Lösungswege dokumentieren und Ergebnisse präsentieren sowie
ff)
Metriken einsetzen.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Informatiksysteme,
bb)
Modellierungskonzepte (einschließlich Geschäftsprozesse),
cc)
Implementierung,
dd)
Projektmanagement und
ee)
Möglichkeiten und Grenzen der Informatik.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe/Inhalt Anzahl BE
a) Softwareentwicklung 30 BE
b) Rechnerarchitektur, Betriebssysteme und Netzwerke 30 BE
c) Datenbanken 30 BE
d) Betriebswirtschaftliche Informatiksysteme 30 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
Standardsoftware bestehend aus Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Bildbearbeitung (Vollversionen inklusive installierter Hilfen),
b)
eingeführtes Programmentwicklungssystem (inklusive installierter Hilfen)
c)
eingeführtes Datenbanksystem,
d)
Werkzeug zum Darstellen von Modellen (Grafikeditor mit vorgefertigter Symbolik für UML-Diagramme, Struktogramme und ähnliche) und
e)
eingeführtes Simulationstool für Netzwerke.

XIII. Kennziffer: 16.0.1 (btGy) Biotechnik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Im Teil A ist eine Aufgabe zu bearbeiten.
b)
Teil B: Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Biotechnik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte:
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
Anwenden von biologischem und biochemischem Grundwissen auf biotechnologische Fragestellungen und fachübergreifende Darstellung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge,
bb)
Darstellen von Ergebnissen in Form von Tabellen, Diagrammen und Abbildungen und Interpretieren von Materialien,
cc)
Auflösen komplexer Strukturen und Sachverhalte in überschaubare Einheiten und Anwenden von Modellvorstellungen unter Berücksichtigung ihrer Grenzen,
dd)
Aufstellen und Überprüfen von Hypothesen sowie Planen und Auswerten von Experimenten,
ee)
Darstellung von Zusammenhängen zwischen biotechnologischer Forschung und der Entwicklung der Zivilisation einerseits sowie der Erhaltung der Lebensgrundlage andererseits,
ff)
Erörtern der Notwendigkeit gesellschaftspolitischer Diskussionen mit dem Ziel, einen Konsens über Grenzen biotechnologischer Entwicklungen zu erreichen.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Biotechnische Produktion: Grundlegende Stoffwechselprozesse (Mikroorganismen, Pflanzen), Biotechnische Nutzung der Stoffwechselleistungen, Steuerung von Lebensprozessen,
bb)
Reproduktionsbiologie: Zellteilungsprozesse,
Methoden der Reproduktionsbiologie, Diag
nostische Verfahren und ihre Konsequenzen,
cc)
Molekularbiologie: Speicherung und Weitergabe der genetischen Information, Realisierung der genetischen Information,
dd)
Grundlagen der Gentechnik, Wege und Methoden der Genübertragung,
ee)
Nutzung der Gentechnik: Optimierung von Nutzorganismen durch gentechnische Methoden sowie Bewertung von Zielen, Methoden und Anwendungsgebieten,
ff)
Trennverfahren, DNA-Typisierung, Polymerase-Kettenreaktion, DNA-Klonierung, prozessgesteuerte Fermentation.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabe Anzahl BE
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung und
b)
ein GTR entsprechend Abschnitt I Ziffer II Nummer 4.

XIV. Kennziffer: 17.0.1 (gsGy) Gesundheit und Soziales Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Dem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon drei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Gesundheit und Soziales für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte:
a)
Fachliche Qualifikationen:
aa)
den menschlichen Organismus, das Erleben und Verhalten des Menschen sowie seine sozialen Bezüge als bio-psycho-soziale Einheit erfassen und Schlussfolgerungen für verantwortungsbewusstes Handeln ziehen,
bb)
unter Verwendung der gebräuchlichen Termini fachrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Untersuchungsergebnisse analysieren, kritisch bewerten und sprachlich korrekt darstellen,
cc)
an Fallbeispielen Probleme erkennen, Möglichkeiten zur Lösung aufzeigen und Handlungsstrategien entwickeln.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
physisches, psychisches und soziales Gleichgewicht des Menschen,
bb)
Entwicklung des Menschen aus biologischer, psychologischer und soziologischer Sicht,
cc)
der Mensch als Persönlichkeit und der lernende Mensch,
dd)
ausgewählte physische und psychische Störungen, Präventions- und Interventionsmöglichkeiten,
ee)
Handlungsfelder und Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und
ff)
der teilhabende Mensch.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
30 BE pro Aufgabe – insgesamt 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittelkeine

Abschnitt 3 Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
Dresden, den 6. Juli 2023
Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz
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