Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO)
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen
(Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO)
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Vom 8. September 2008
[
Berichtigt 25. September 2008
(SächsGVBl. S. 599)]
Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
Aufgrund von § 62 Abs. 1, 2 Nr. 5 bis 10 und Abs. 3 sowie § 14 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 6 des
Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 163) geändert worden ist, wird verordnet:
Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1
Geltungsbereich und Zusatzbezeichnung
§ 2
Aufbau und Besuchsdauer
§ 3
Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeentscheidung
§ 4
Anmeldung
§ 5
(weggefallen)
§ 6
Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
§ 7
Feststellungsprüfung in der Fremdsprache
§ 7a
Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache und Anerkennung der Herkunftssprache
§ 8
Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg
§ 9
Beendigung des Schulverhältnisses