Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz
DE - Landesrecht Niedersachsen

Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz

Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz

AV d. MJ v. 25.10.1993 (1223-208.110)
Vom 25. Oktober 1993 (Nds. Rpfl. S. 320)
Zuletzt geändert durch AV vom 31. Mai 2013 (Nds. Rpfl. S. 202)
- VORIS 31640 00 00 00 008 -

Abschnitt 1 AsylVfG-AV

Mitzuteilen sind Entscheidungen über Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebungsandrohungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Abschnitt 2 AsylVfG-AV

Mitzuteilen sind
a)
das Aktenzeichen und das Datum der Entscheidung,
b)
der Name und die Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
c)
das Datum und das Aktenzeichen der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
d)
die Entscheidungsformel.

Abschnitt 3 AsylVfG-AV

Die Mitteilungen sind von der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugleich mit der Bekanntgabe der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten zu veranlassen.

Abschnitt 4 AsylVfG-AV

Die Mitteilungen sind an die Ausländerbehörde zu richten, in deren Bezirk sich die Asylbewerberin oder der Asylbewerber aufzuhalten hat.

Abschnitt 5 AsylVfG-AV

Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn und soweit die zuständige Ausländerbehörde auf die Mitteilung verzichtet.
Anmerkung
1. Ausländerbehörden sind die Landkreise, die Region Hannover, die Stadt Göttingen, die kreisfreien Städte, die großen selbständigen Städte und die Landesaufnahmebehörde Niedersachen.
2. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Abs. 1 AsylVfG oder einer Ausreiseeinrichtung i.S.d. § 61 Abs. 2 AufenthG oder einer Gemeinschaftsunterkunft des Landes wohnen oder zu wohnen verpflichtet sind, ist als Ausländerbehörde die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zuständig. Es bestehen folgende Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI):
1.
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Standort Braunschweig - Boeselagerstraße 4 38108 Braunschweig Telefon: 0531/3547 - 301 Telefax: 0531/3547 - 333 E-Mail: poststelle@lab.niedersachsen.de
2.
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Standort Grenzdurchgangslager Friedland - Postfach 25 37131 Friedland Telefon: 05504/803 - 0 Telefax: 05504/803 - 333 E-Mail: poststelle-gdl-fri@lab.niedersachsen.de
3.
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Standort Bramsche - Im Rehagen 8 49565 Bramsche Telefon: 05461/883 - 0 Telefax: 05461/883 - 434 E-mail: poststelle-bra@lab.niedersachsen.de.
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