Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens
Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens
Beschl. d. LReg v. 8.1.2013 - MI-B 23.12-11219/2 -
Vom 8. Januar 2013 (Nds. MBl. S. 172)
- VORIS 21090 -
Bezug: Beschl. d. LM v. 8.6.1954 (Nds. MBl. 1955 S. 110), geändert durch Beschl. v. 24.4.1956 (Nds. MBl. S. 342) - VORIS 21090 00 00 30 001 -
Abschnitt 1 FwEzBeschl
1. Zur Anerkennung von Verdiensten um das Land Niedersachsen im Brandschutz und bei Hilfeleistungen
der Feuerwehren stiftet die LReg das Feuerwehrehrenzeichen.
Abschnitt 2 FwEzBeschl
2. Das Feuerwehrehrenzeichen wird verliehen als:
a)
Feuerwehrehrenzeichen für langjährig erworbene Verdienste
nach 25 Jahren,
nach 40 Jahren,
nach 50 Jahren;
b)
Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste:
Feuerwehrehrenzeichen am Bande für Zivilpersonen,
Feuerwehrehrenzeichen am Bande,
Silbernes Feuerwehrehrenzeichen am Bande,
Goldenes Feuerwehrehrenzeichen am Bande;
c)
Feuerwehrehrenzeichen der Sonderstufe als Steckkreuz.
Abschnitt 3 FwEzBeschl
3.
a)
Das Feuerwehrehrenzeichen für langjährig erworbene Verdienste ist hoch-oval und hat eine Größe von 40 × 48 mm. Es zeigt über einem Bande mit der Inschrift "Für Verdienste im Feuerlöschwesen", umgeben von einem Flammenkranz, das niedersächsische Landeswappen und über ihm in einem runden Schild die Zahl "25", "40" oder "50". Die Ausführung mit der Zahl "25" ist mattsilbern. Bei der Ausführung mit der Zahl "40" sind Band, Flammenkranz und Zahl mattgolden, das Landeswappen mattsilbern, die Ausführung mit der Zahl "50" ist mattgolden, dass Landeswappen golden poliert.
b)
Das Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste hat die Form eines Malteserkreuzes in der Größe von 35 × 35 mm. Es zeigt auf blau- oder rotemailliertem Grund ein weißes, mattsilbernes oder mattgoldenes Flammenkreuz und in der Mitte ebenfalls in Emaille (rot/weiß) das Landeswappen. Der Rand des Kreuzes und der Rand des Landeswappens sind weiß, silber- oder goldfarben.
Zum Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste wird eine Bandschnalle und für Zivilpersonen eine Anstecknadel ausgegeben.
c)
Das Feuerwehrehrenzeichen der Sonderstufe hat die Form eines Malteserkreuzes in der Größe von 50 × 50 mm. Es zeigt auf weißemailliertem Grund ein rotes Flammenkreuz und in der Mitte ebenfalls in Emaille (rot/weiß) das Landeswappen. Der Rand des Kreuzes und der Rand des Landeswappens sind goldfarben.
Abschnitt 4 FwEzBeschl
4. Das Feuerwehrehrenzeichen verleiht die für den Brandschutz zuständige Ministerin oder der für den Brandschutz zuständige Minister.
Über die Verleihung erhält die oder der Beliehene eine Urkunde. Das Feuerwehrehrenzeichen geht in das Eigentum der oder des Beliehenen über.
Das Nähere zur Ausführung dieses Beschlusses regelt das für den Brandschutz zuständige Ministerium.
Abschnitt 5 FwEzBeschl
5. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten des Landes kann die Bezeichnung "Ehren-Regierungsbrandmeisterin" bzw. "Ehren-Regierungsbrandmeister" verliehen werden, wenn sie das Ehrenamt länger als zwei Wahlperioden ausgeübt haben und wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheiden.
Abschnitt 6 FwEzBeschl
6. Dieser Beschl. tritt am 8.1.2013 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugbeschluss aufgehoben.
- Nds. MBl. Nr. 8/2013 S. 172
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