Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung)
Erl. d. MU v. 29. 3. 2016 - 23-62626/040 -
Vom 29. März 2016 (Nds. MBl. S. 422)
Geändert durch Erl. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
- VORIS 28200 -
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage | 1 |
Gegenstand der Förderung | 2 |
Zuwendungsempfänger | 3 |
Zuwendungsvoraussetzungen | 4 |
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung | 5 |
Sonstige Zuwendungsbestimmungen | 6 |
Anweisungen zum Verfahren | 7 |
Staatliche Beihilfen | 8 |
Schlussbestimmungen | 9 |
Leistungsverzeichnis zur Gewässerschutzberatung | Anlage 1 |
Auswahlkriterien zu Nummer 4.1.6 | Anlage 2 |
Abschnitt 1 GewSBLFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen gewähren unter finanzieller Beteiligung der EU nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO sowie auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 12. 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. EU Nr. L 347 S. 487; 2016 Nr. L 130 S. 1), zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2021/399 der Kommission vom 19. 1. 2021 (ABl. EU Nr. L 79 S. 1), und der Verordnung (EU) Nr. 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 12. 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022 (ABl. EU Nr. L 437 S. 1), Zuwendungen für Vorhaben zum Gewässerschutz.
1.2 Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 2 GewSBLFördErl - Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EU Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU vom 30. 10. 2014 (ABl. EU Nr. L 311 S. 32) (EG-Wasserrahmenrichtlinie - im Folgenden: EG-WRRL -).
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere
die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,
die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte,
die Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist,
Informationsleistungen im Gewässerschutz und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Grundstücken und für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Gewässerschutzberatung.
Daneben werden Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder Maßnahmen gefördert.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 3 GewSBLFördErl - Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-WRRL in Niedersachsen zuständig sind.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 4 GewSBLFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Die Förderung von Informations- und Beratungsleistungen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
4.1.1 Die Vorhaben müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder in Gebieten der jeweiligen Zielkulissen nach der EG-WRRL in Niedersachsen oder in der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt werden.
4.1.2 Die Vorhaben sollen durch eine umfassende Beratung eine gewässerschonende Land- und Forstbewirtschaftung sowie einen gewässerschonenden Produktionsgartenbau unterstützen. In Trinkwassergewinnungsgebieten müssen sie sich in ein Schutzkonzept einfügen. Für Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten gelten zusätzlich die allgemeinen Anforderungen des § 28 Abs. 4 NWG und der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten. Die einzelnen Beratungsleistungen sind nach Leistungspositionen und Kosten pro Einheit festzulegen. Ein Muster der anzuwendenden Leistungspositionen ist in der Anlage 1 beschrieben.
4.1.3 Die Beratungsleistung kann durch fachlich qualifizierte Dienstleister oder Beratungsorganisationen erbracht werden, die der Zuwendungsempfänger beauftragt.
4.1.4 Die mit der Beratungsleistung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die erforderliche Beratungskompetenz verfügen. Diese Kompetenz kann nachgewiesen werden durch
einen Abschluss als Diplom-Ingenieurin (FH) oder Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor of Science oder jeweils höherwertig in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Bodenkunde, Forstwissenschaften oder Gartenbau oder
einen Abschluss als Diplom-Ingenieurin (FH) oder Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor of Science oder jeweils höherwertig in den geowissenschaftlichen, umweltwissenschaftlichen oder vergleichbaren Studiengängen jeweils mit entsprechenden Zusatzqualifikationen oder
eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Gewässerschutzberaterin oder Gewässerschutzberater.
Ausgenommen von diesen Qualifikationsanforderungen sind die die Beraterinnen oder Berater unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Technikerinnen und Techniker sowie Schreibkräfte.
4.1.5 Bei Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten muss der Antragsteller für das hierdurch geschützte Trinkwasser die Trinkwassergewinnung in Niedersachsen oder in Gebieten der Freien Hansestadt Bremen betreiben.
4.1.6 Die Auswahlkriterien i. S. der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sind in der Anlage 2 festgelegt.
4.2 Die Förderung von Modell- und Pilotprojekten erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
4.2.1 Die Modell- und Pilotprojekte müssen
zur Einführung und Verbreitung innovativer, d. h. noch nicht in die breite Praxis eingeführter Landbewirtschaftungsverfahren zur Reduzierung diffuser Einträge aus der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus oder
zur Entwicklung neuer Ansätze einer Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Maßnahmen zum Gewässerschutz beitragen.
4.2.2 Das Vorhaben muss geeignet sein, die Effektivität und/oder Effizienz der Gewässerschutzberatung landesweit zu verbessern. Voraussetzung ist außerdem, dass noch keine vergleichbaren, themenbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen und keine vergleichbaren Projekte mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Dies ist in einem vorzulegenden fachlichen Arbeitskonzept darzustellen.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 5 GewSBLFördErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1 Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Vollfinanzierung gewährt.
5.2 Die gesamten öffentlichen förderfähigen Ausgaben für EU-kofinanzierte Vorhaben werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 zu 80 % aus EU-Mitteln und zu 20 % aus Landesmitteln finanziert.
5.3 Bei Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen die förderfähigen voraussichtlichen Ausgaben mindestens 20 000 EUR pro Jahr betragen. Der Zuwendungsantrag hat sich zeitlich an der Laufzeit des Schutzkonzepts zu orientieren.
5.4 Bei Informations- und Beratungsleistungen in Zielgebieten der EG-WRRL muss die Laufzeit mindestens ein Jahr betragen. Der Bewilligungszeitraum hat der Laufzeit des Schutzkonzepts zu entsprechen.
5.5 Ab 2023 sind keine neuen Zuwendungsanträge mehr zulässig.
5.6 Bei der Berechnung der Zuwendung ist von den Ausgaben auszugehen, die bei sparsamer und wirtschaftlicher Ausführung unmittelbar notwendig sind, um den Zweck des beantragten Vorhabens zu erreichen. Dabei darf die Höhe der Zuwendung die tatsächlichen Ausgaben des Zuwendungsempfängers nicht übersteigen.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 6 GewSBLFördErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.1 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, eine Überprüfung der beantragten Maßnahmen durch die Bewilligungsbehörde und den LRH zuzulassen und deren Beauftragten sowie den Beauftragten der EU und des Landes auf Verlangen Einblick in die entsprechenden Unterlagen zu gewähren, zum Zweck der Evaluierung der jeweiligen Fördermaßnahme die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie für Vor-Ort-Kontrollen ein Betretungsrecht für alle Betriebsflächen und Betriebsräume einzuräumen.
Diese Pflicht ist auch auf ggf. beauftragte Dienstleister zu übertragen.
6.2 Bei Modell- und Pilotprojekten sind dem Land die Rechte an der Nutzung der Ergebnisse (z. B. zur Veröffentlichung) zu sichern.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 7 GewSBLFördErl - Anweisungen zum Verfahren
7.1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV / VV-Gk zu § 44 LHO , soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen oder in dem unmittelbar geltenden Europarecht abweichende Regelungen getroffen worden sind.
Darüber hinaus sind die Dienstanweisungen zu dieser Richtlinie zu beachten.
7.2 Bewilligungsbehörde
Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.
7.3 Antragsverfahren
7.3.1 Anträge sind auf den vorgeschriebenen Vordrucken an die Bewilligungsbehörde zu richten. Vordrucke für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis werden von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt.
7.3.2 Bei der Antragstellung sind die hinreichend konkretisierten Planungsunterlagen vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, ein Finanzierungsplan und ein Zeitplan.
7.3.3 Das Schutzkonzept gemäß Nummer 4.1.2 Satz 2 ist mit dem Antrag einzureichen. Es muss zumindest Folgendes enthalten:
Kurzbeschreibung der Ausgangssituation,
Nennung der Belastungsschwerpunkte,
Herleitung des Maßnahmenbedarfs, mit Nennung bisher durchgeführter Maßnahmen und zukünftig geplanter Maßnahmen,
Beschreibung der Ziele und der erwarteten Ergebnisse anhand geeigneter Indikatoren,
Kostenplan für den Beratungszeitraum,
Organisationskonzept.
7.3.4 Für Informations- und Beratungsleistungen in Zielgebieten der EG-WRRL ist eine Gebietskulisse für Niedersachsen ermittelt und auf der Internetseite des NLWKN veröffentlicht oder kann beim NLWKN angefordert werden. In dieser Gebietskulisse besteht ein Bedarf für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Grund- und/oder Oberflächenwasserkörper.
7.3.5 Das Arbeitskonzept, das für Modell- und Pilotprojekte mit dem Antrag einzureichen ist, enthält zumindest Folgendes:
Kurzbeschreibung der Ausgangssituation,
Herleitung des Projektbedarfs mit fachlicher Erläuterung der überregionalen Bedeutung des Projektgegenstands oder -themas,
Darstellung der durch das Modell- und Pilotvorhaben zu erwartenden Ergebnisse und deren praktischer Bedeutung für den Gewässerschutz,
Darstellung von Teilergebnissen mit Zeitplan und von Indikatoren, die die Ergebniserreichung
anzeigen,
Kostenplan für den Projektzeitraum.
Bei der Erstellung des Arbeitskonzepts ist auf die zur Zielverfolgung genannten Punkte in Nummer 4.2.1 einzugehen.
7.4 Vergabeverfahren
Ein Vergabeverfahren zur Beauftragung Dritter gemäß Nummer 4.1.3 darf erst nach erfolgter Bewilligung stattfinden. Hierbei sind die geltenden vergaberechtlichen Regelungen einzuhalten.
7.5 Auszahlung der Mittel
7.5.1 Der Zuwendungsempfänger muss für die Auszahlung der Mittel einen Auszahlungsantrag (Mittelabruf, Verwendungsnachweis) nebst Vorlage von qualifizierten Zahlungsnachweisen bei der Bewilligungsbehörde einreichen, die die Belege prüft. Näheres wird über Dienstanweisungen und Erlasse geregelt. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die erbrachten Leistungen anhand von prüffähigen Belegen nachgewiesen sind.
7.5.2 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Zahlstelle beim ML.
7.6 Vorhaben in Trägerschaft des Landes
Bei Vorhaben in Trägerschaft des NLWKN tritt die Mittelzuweisung an die Stelle des Zuwendungsbescheides. Alle im Rahmen dieser Richtlinie getroffenen Regelungen werden dabei entsprechend angewendet.
7.7 Sanktionen
Für die Berechnung von Verwaltungssanktionen finden die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 12. 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78 , (EG) Nr. 165/94 , (EG) Nr. 2799/98 , (EG) Nr. 814/2000 , (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. EU Nr. L 347 S. 549; 2016 Nr. L 130 S. 9; 2017 Nr. L 327 S. 83), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 12. 2020 (ABl. EU Nr. L 437 S. 1), und die dazu ergangene Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. 3. 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance (ABl. EU Nr. L 181 S. 48), zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2017/723 der Kommission vom 16. 2. 2017 (ABl. EU Nr. L 107 S. 1), sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. 7. 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance (ABl. EU Nr. L 227 S. 69; 2017 Nr. L 14 S. 18), zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/1009 der Kommission vom 10. 7. 2020 (ABl. EU Nr. L 224 S. 1), Anwendung. Einzelheiten zur Berechnung von Sanktionen und zu deren Abstufungen und Kategorien werden in den Dienstanweisungen geregelt. Weitere Sanktionen können von der Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid geregelt werden.
7.8 Kontrollen
Die Bewilligungsbehörde überprüft nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 , ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung der Zuwendung vorliegen und die Auflagen erfüllt werden. Über die Kontrollen sind Niederschriften anzufertigen. Näheres wird durch Dienstanweisungen geregelt.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 8 GewSBLFördErl - Staatliche Beihilfen
Für die nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen gilt Artikel 81 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 .
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Abschnitt 9 GewSBLFördErl - Schlussbestimmungen
Dieser Erl. tritt am 30. 3. 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
An den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Anlage 1 GewSBLFördErl - Leistungsverzeichnis zur Gewässerschutzberatung
Eine weitere Differenzierung einzelner Leistungspositionen, ist grundsätzlich möglich.
Abweichende Leistungspositionen sind nicht ausgeschlossen. Sie sind zu begründen und bedürfen der Zustimmung der Bewilligungsbehörde.
Innerhalb einzelner Blöcke sind begründete Abweichungen vom ursprünglichen Angebot ohne Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde möglich, wenn die vereinbarten Gesamtkosten des betroffenen Blocks nicht überschritten werden.
Die im Folgenden verwendete Bezeichnung "Gebiet" bezieht sich auf die jeweils vorliegende
Gebietskulisse (Trinkwassergewinnungsgebiet oder Beratungsgebiet nach der EG-WRRL).
Position | Leistung | Einheit | beispielhafte Erläuterung der Leistung | Leistungsnachweis | |
---|---|---|---|---|---|
Block 1 | I. | Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grundlagendaten | |||
1.1 | Ersterfassung von Betriebsdaten | Betrieb | Ermittlung der Stammdaten, wie Bewirtschafter, Tierbesatz und weitere Kennzahlen als Beratungsgrundlage, Einpflegen in Datenbank | Bewirtschafterliste | |
1.2 | Aktualisierung von Betriebsdaten | Betrieb | Aktualisierung der Stammdaten wie 1.1 | Bewirtschafterliste der aktualisierten Betriebe | |
2.1 | Ersterfassung von Schlagdaten | Schlag | Erfassung der Daten von im Gebiet befindlichen Schlägen wie Bewirtschafter, Flächengröße, Flächennutzung, FLIK-Nummer und weiterer Kennzahlen, Einpflegen in die Datenbank | Schlagliste | |
2.2 | Aktualisierung von Schlagdaten | Schlag | Aktualisierung der Daten wie 2.1 | Liste der aktualisierten Schläge | |
3. | Erstellung einer digitalen Bodenformenkarte | ha, h oder Karte | Einbindung der bodenkundlichen Geländeerhebung bzw. Einbindung analoger oder digitaler Daten, z. B. Bodenschätzungsdaten, geologische Karten, topografische Karten (DGK, TK 10 etc.), grafische Darstellung (einschließlich Attributtabelle) | Karte | |
4. | Erstellung einer digitalen NAG-Karte (morphologisch) | ha, h oder Karte | Einbindung der erforderlichen analogen oder digitalen Daten, z. B. Bodenschätzungsdaten, geologische, geomorphologische Karten, Bodenkarten, topografische Karten; Verschneidung der Daten, Berechnung nach DIN, grafische Darstellung (einschließlich Attributtabelle) | Karte | |
5.1 | Erstellung einer digitalen NAG-Karte (schlagbezogen) | Schlag, h oder Karte | Einbindung der erforderlichen digitalen Daten zur Berechnung nach DIN, grafische Darstellung mit Attributtabelle | Karte, Schlagliste | |
5.2 | Aktualisierung einer digitalen NAG-Karte (schlagbezogen) | Schlag, h oder Karte | Einbindung der erforderlichen digitalen Daten nach 5.1 | Karte, Liste der aktualisierten Schläge | |
6.1 | Erstellung einer digitalen Schlag(nummern)karte bzw. Karte mit Abteilungen (Forst) | Schlag/Abteilung, h oder Karte | Einbindung der erforderlichen digitalen Daten, z. B. Gebietsgrenzen, topografische Karte, eventuell Nachdigitalisierung von Daten; Verschneidung mit Schlag- bzw. Abteilungsinformationen, grafische Darstellung (einschließlich Attributtabelle) | Karte, Schlag- bzw. Abteilungsliste | |
6.2 | Aktualisierung einer digitalen Schlag(nummern)karte bzw. Karte mit Abteilungen (Forst) | Schlag/Abteilung oder h | Einbindung der erforderlichen digitalen Daten wie 6.1 | Karte, Liste der aktualisierten Schläge bzw. Abteilungen (Forst) | |
7.1 | Erstellung einer digitalen Betriebsflächenkarte | Betrieb | Darstellung der Flächen eines Bewirtschafters oder aller Bewirtschafter im Gebiet; Einbindung der erforderlichen digitalen Daten, z. B. topografische Karte, Gebietsgrenzen, wenn erforderlich Nachdigitalisierung von Daten, Verschneidung mit Bewirtschafterinformationen, grafische Darstellung (einschließlich Attributtabelle), Weitergabe an die Bewirtschafter | eine beispielhafte Karte; Liste der Betriebe | |
7.2 | Aktualisierung einer digitalen Betriebsflächenkarte | Betrieb | Darstellung der Flächen eines Bewirtschafters oder aller Bewirtschafter im Gebiet wie 7.1 | eine beispielhafte Karte; Liste der aktualisierten Betriebe | |
8. | Erstellung einer digitalen Flächennutzungskarte | Schlag, h oder Karte | Darstellung der Flächennutzung im Gebiet; Einbindung erforderlicher Daten (z. B. topografische Karte, Schlagkarte etc.) und Verschneidung mit den Flächennutzungsdaten, grafische Darstellung (einschließlich Attributtabelle) | Karte | |
9.1 | Erstellung einer einzelbetrieblichen Prioritätenliste | Betrieb | Rangierung der Betriebe eines Gebietes nach Prioritäten und Festlegung der Betreuungsintensität nach nachvollziehbaren Kriterien | Prioritätenliste | |
9.2 | Aktualisierung einer einzelbetrieblichen Prioritätenliste | Betrieb | Rangierung der Betriebe wie in 9.1 | aktualisierte Prioritätenliste | |
10. | Integration von zentral bereitgestellten Daten in den Datenbestand | h | insbesondere in der EG-WRRL-Kulisse liefert der Aufraggeber Grundlagendaten an die beauftragten Beratungsträger, diese sind für die Beratungstätigkeit zu verarbeiten | Stundennachweis | |
Block 2 | II. | Umsetzung der Beratung | |||
1. | einzelbetriebliche Beratung | h | Vor- und Nachbereitung, Beratungsgespräch zu Gewässerschutzthemen wie Düngeberatung, Beratung zu Erosionsschutzmaßnahmen, freiwillige Vereinbarungen, Ausgleichszahlungen, AUM etc. | Stundennachweis mit Betriebszuordnung (ggf. anonymisiert) | |
2. | Datenaufbereitung und -auswertung (Technikerin oder Techniker/Ingenieurin oder Ingenieur) | h | Arbeiten im Zusammenhang mit Gewässerschutzthemen wie Düngeberatung, freiwillige Vereinbarungen, Ausgleichszahlungen etc. und Archivierung entsprechender Daten | Stundennachweis | |
3. | Koordinationstätigkeiten | h | Arbeiten zur Koordinierung im Beratungsgebiet und auf überregionaler Ebene (z. B. Teilnahme an Besprechungen und Ortsterminen), Übergabe von Daten und Weiterleitung an Dritte etc. | Stundennachweis | |
4. | Öffentlichkeitsarbeit | h | unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für die Gewässerschutzberatung und Qualifizierung und Information, dazu gehören z. B. Zeitungsartikel, sonstige Medienarbeit, Internetauftritt, Schulungen, Teilnahme an Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen mit eigenem Beitrag in der Tagesordnung | Stundennachweis | |
5. | Konzepterstellung | h | Entwicklung von Konzepten zu speziellen Sachfragen, z. B. Karte zur räumlichen Prioritätensetzung und weitere Planungskarten, Aktualisierung und Nachkalkulation des Gesamtmaßnahmenkatalogs | Stunden- und Ergebnisnachweis | |
6. | Gruppenberatung, Feldbegehung | Termin oder h | Vor- und ggf. Nachbereitung des Termins, ggf. Einladung, Teilnahme am Termin oder Durchführung des Termins (ggf. auch forstliche Termine) | Einladung, Teilnehmerliste, ggf. Protokoll (Dauer, Beratungsinhalt) | |
7. | Feld- oder Waldrundfahrt | Termin oder h | |||
8. | Informationsveranstaltung, Arbeitskreis, Seminar, Tagung, Kooperationssitzung | Termin oder h | |||
9. | Rundschreiben | Rundschreiben | schriftliche Erstellung des Rundschreibens und Versendung | Kopie des Rundschreibens | |
Block 3 | III. | Begleitende Untersuchungen und Versuche | |||
1. | Frühjahrs-Nmin einschließlich Probenahme | Untersuchung | Konzeption der Probenahme, Herstellung einer Mischprobe aus 16 Einstichen, Laboranalyse von schichtbezogenen Mischproben (in der Regel pro Schlag; in 3 Tiefenstufen) auf Nitrat, Ammonium und Wassergehalt mit schriftlicher Ergebnisdarstellung, Interpretation der Analyseergebnisse unter Beachtung der vorangegangenen Bewirtschaftung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
2. | Nitrachek-Analyse einschließlich Probenahme | Untersuchung | Beprobung unmittelbar vor der geplanten Düngungsmaßnahme, Gewinnung und Messung des Pflanzensaftes gemäß Geräteanleitung, Auswertung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
3. | N-Tester-Analyse einschließlich Probenahme | Untersuchung | Einsatz des Hydro-N-Testers oder vergleichbarer Geräte bei der Messung des Chlorophyllgehaltes in Getreideblättern gemäß Geräteanleitung, Auswertung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
4. | Wirtschaftsdüngeruntersuchung einschließlich Probenahme | Untersuchung | Probenahme: bei Mist Herstellung einer Mischprobe, bei Gülle und Jauche Beprobung nach Homogenisierung, in der Regel Laboranalyse der Hauptnährstoffe bezogen auf die Frischsubstanz und die Trockensubstanz, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
5. | Grundnährstoffuntersuchung einschließlich Probenahme | Untersuchung | Probenahme: Herstellung von Mischproben, Laboranalyse der Grundnährstoffe, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
6. | Humusgehaltsuntersuchung einschließlich Probenahme | Untersuchung | Laboranalyse auf Stickstoff, Kohlenstoff, C/N-Verhältnis Humus, um die langfristige Bodenfruchtbarkeit festzustellen und zur Abschätzung des N-Potentials, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
7. | Smin-Analyse (ggf. einschließlich Probenahme, wenn keine Nmin-Probenahme stattfindet) | Untersuchung | Laboranalyse des S-min-Gehaltes als Grundlage gezielter vegetationsbegleitender Düngeempfehlungen, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
8. | Boden-pH-Schnelltest einschließlich Probenahme | Untersuchung | Felduntersuchung des Boden-pH-Wertes als Grundlage gezielter vegetationsbegleitender Düngeempfehlungen, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
9. | Analyse der P-Gehalte im Oberboden einschließlich Probenahme | Untersuchung | Laboranalyse der P-Gehalte im Oberboden (Gesamt-P und CAL-lös-P) z. B. zur Charakterisierung von Dränauslaufstandorten, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste, Ergebnisse (anonymisiert) | |
10. | Pflanzenanalyse einschließlich Probenahme | Untersuchung | Pflanzenanalyse im Labor als Grundlage gezielter vegetationsbegleitender Düngeempfehlungen, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
11. | CAT-Bodenuntersuchung einschließlich Probenahme | Untersuchung | Laboranalyse von Mangan, Kupfer, Bor, Zink, Natrium und Schwefel auf Problemstandorten als Grundlage gezielter Düngeplanung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
12. | Analyse des Ernteguts einschließlich Probenahme | Untersuchung | Laboranalyse des Ernteguts zur Bewertung der N-Effizienz, zusätzlich Phosphor und Kalium, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
13. | Futteranalysen einschließlich Probenahme | Untersuchung | Futterproben-Analyse im Labor, z. B. betriebseigenes Getreide bei N-reduzierter Düngung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste mit Ergebnissen (ggf. anonymisiert) | |
14. | Demonstrationsversuch | Versuch | Anlage und Durchführung des Versuchs mit Flächenbewirtschafter, Analyse festzulegender Parameter, ggf. Durchführung begleitender Untersuchungen und Ertragsermittlung, Probenahme, Auswertung der Versuchsergebnisse | Ergebnisdarstellung | |
15. | Exaktversuch | Versuch | Anlage und Durchführung des Versuchs durch Versuchsansteller, Durchführung begleitender Untersuchungen, Ertragsermittlung, Probenahme, statistische Auswertung der Versuchsergebnisse, Analyse festzulegender Parameter | Ergebnisdarstellung | |
Block 4 | IV. | Erfolgskontrolle | |||
1. | Nmin (nach Ernte, Herbst) einschließlich Probenahme | Untersuchung | Konzeption der Probenahme, Herstellung einer Mischprobe aus 16 Einstichen, Laboranalyse von schichtbezogenen Mischproben (in der Regel pro Schlag, in 3 Tiefenstufen) auf Nitrat, Ammonium und Wassergehalt mit schriftlicher Ergebnisdarstellung, Interpretation der Analyseergebnisse unter Beachtung der vorangegangenen Bewirtschaftung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Untersuchungsliste und Ergebnisse (ggf. anonymisiert) | |
2. | Schlagbilanzen | Schlag | Übernahme der Schlagkarteien, digitale Archivierung, Berechnung der schlagspezifischen Nährstoffbilanzen, in der Regel für N, P, K | Liste: Untersuchungsliste und Ergebnisse (ggf. anonymisiert) | |
3. | Hoftorbilanz, Nährstoffvergleich gemäß DüV, gesamtbetriebliche Bilanzierung | Bilanz | Übernahme von Eingangsgrößen aus den Daten der betrieblichen Buchführung, Plausibilisierung der Daten, digitale Archivierung, Berechnung der betriebsspezifischen Nährstoffbilanzen in der Regel für N, P und K | Auflistung der Bilanzen mit Ergebnissalden (ggf. anonymisiert) | |
4. | Untersuchung der Sickerwasserdränzone durch Nitrattiefenprofilen | ||||
4.1 | Planung | h | Konzeption einer auf N-Tiefenprofilen basierenden Untersuchung mit Darstellung der zu Grunde liegenden Frage, Auswahl geeigneter Schläge unter Beachtung der Standorte sowie weiterer ggfs. erforderlicher Daten (z. B. Bewirtschaftungsdaten des Schlages), Abschätzung der zu erwartenden Probenahmestrecken sowie der Anzahl der zu analysierenden Schichten, Absprache mit anderen Beratungsträgern sowie Bewirtschaftern, Festlegung des Parameterumfangs | Stundennachweis | |
4.2 | Probenahme, Profilansprache und Untersuchungen | m oder Anzahl | schichtgetreue Entnahme von Bodensubstrat für die spätere Laboranalyse, Feldanalyse des erbohrten Profils mit Anlegen eines Bohrprotokolls, Laboranalyse schichtbezogener Einzelproben auf den in der Planung ermittelten Parameterumfang (z. B. Nitrat, Ammonium, Sulfat, Wassergehalt, pH) | Bohrprotokoll, Untersuchungsliste | |
4.3 | Datenaufbereitung und Auswertung | h | digitale Datenablage der Einzelwerte, tabellarische und grafische Darstellung des Tiefenverlaufs der betrachteten Parameter, Ergebnisdarstellung im Jahresbericht, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Stunden- und Ergebnisnachweis | |
5. | Untersuchung der Sickerwasserdränzone mit Lysimeter oder Saugkerze | ||||
5.1 | Planung | h | Konzeption einer auf Lysimetern bzw. Saugkerzen basierenden Untersuchung mit Darstellung der zu Grunde liegenden Frage, Auswahl geeigneter Schläge unter Beachtung der Standorte sowie weiterer ggf. erforderlicher Daten (z. B. Bewirtschaftungsdaten des Schlages), Planung der Beprobungstermine und des Parameterumfangs | Stundennachweis | |
5.2 | Einbau, Probenahme und Untersuchungen | Untersuchungsstelle | bauliche Installation, Entnahme des aufgefangenen Bodenwassers, Laboranalyse der Einzelproben pro Lysimeter bzw. Einzel- oder Mischproben bei Saugkerzenanlagen auf den in der Planung ermittelten Parameterumfang (z. B. Nitrat, Ammonium, Sulfat, pH) | Untersuchungsliste | |
5.3 | Datenaufbereitung und Auswertung | h | digitale Datenablage der Einzelwerte; tabellarische und grafische Darstellung des Zeitverlaufs der betrachteten Parameter, Ergebnisdarstellung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Stunden- und Ergebnisnachweis | |
6. | Drän- und Oberflächengewässeruntersuchung | ||||
6.1 | Planung | h | Konzeption der Untersuchung mit Darstellung der zu Grunde liegenden Frage, Auswahl geeigneter Ausläufe bzw. Messstellen im Vorfluter unter Beachtung der Standorte sowie weiterer ggf. erforderlicher Daten (z. B. Bewirtschaftungsdaten des Schlages), Planung der Beprobungstermine und des Parameterumfangs | Stundennachweis, Kurzbericht | |
6.2 | Probenahme und Untersuchung | Untersuchungsstelle | Entnahme des labormäßig zu untersuchenden Wassers, Laboranalyse der Einzelproben pro Untersuchungsstelle auf den in der Planung ermittelten Parameterumfang (z. B. Nitrat, Ammonium, Sulfat, pH) | Untersuchungsliste, Ergebnisse und Probenahmeprotokoll | |
6.3 | Datenaufbereitung und Auswertung; Dokumentation | h | digitale Datenablage der Einzelwerte, tabellarische und ggfs. grafische Darstellung des Zeitverlaufs der betrachteten Parameter, Dokumentation des Erfolges durchgeführter Maßnahmen zur Erosionsminderung, Ergebnisdarstellung | Stunden- und Ergebnisnachweis | |
7. | Untersuchung der Grundwasseroberfläche mit Sauglanze | ||||
7.1 | Planung | h | Konzeption einer auf Sauglanzen basierenden Untersuchung mit Darstellung der zu Grunde liegenden Frage, Auswahl geeigneter Schläge unter Beachtung der Standorte sowie weiterer ggf. erforderlicher Daten (z. B. Bewirtschaftungsdaten des Schlages), Planung der Beprobungstermine und des Parameterumfangs | Stundennachweis | |
7.2 | Probenahme und Untersuchung | Untersuchungsstelle | Entnahme des labormäßig zu untersuchenden Wassers, Laboranalyse der Einzelproben pro Untersuchungsstelle auf den in der Planung ermittelten Parameterumfang (z. B. Nitrat, Ammonium, Sulfat, pH) | Untersuchungsliste | |
7.3 | Datenaufbereitung und Auswertung | h | digitale Datenablage der Einzelwerte, tabellarische und ggfs. grafische Darstellung des Zeitverlaufs der betrachteten Parameter, Ergebnisdarstellung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Stunden- und Ergebnisnachweis | |
8. | Untersuchung oberflächenflächennahen Grundwassers mit Grundwassermessstelle oder dem Direct-Push-Verfahren | ||||
8.1 | Planung | h | Konzeption einer auf Grundwassermessstellen oder dem Direct-Push-Verfahren basierenden Untersuchung mit Darstellung der zu Grunde liegenden Frage, Auswahl geeigneter Standorte sowie weiterer ggf. erforderlicher Daten (z. B. die Messstelle umgebende Flächennutzung), Sichtung vorhandener Messstellen mit Eignungseinschätzung, Auswertung hydrogeologischer Grundlagendaten, Planung der Beprobungstermine und des Parameterumfangs | Stundennachweis | |
8.2 | Bau einer Messstelle (entfällt beim Direct-Push-Verfahren) | m | Bau einer Messstelle, der Zweck dieser Messstelle dient ausschließlich zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Kooperationsmodell, vor dem Neubau einer Messstelle ist grundsätzlich zu prüfen, ob bereits vorhandene Messstellen für diesen Zweck in ausreichendem Maße vorhanden sind, Vorlage von mindestens drei Angeboten | Baunachweis und Funktionskontrolle | |
8.3 | Probenahme und Untersuchung (einschließlich vorbereitende Arbeiten für die eigentliche Probenahme beim Direct-Push-Verfahren) | Untersuchungsstelle | Entnahme des labormäßig zu untersuchenden Wassers, Aufnahme von Vor-Ort-Parametern, Laboranalyse der Einzelproben pro Untersuchungsstelle auf den in der Planung ermittelten Parameterumfang (z. B. Nitrat, Ammonium, Sulfat, pH, PSM und Metabolite) bzw. dargestellten Zweck (Altersbestimmung, Untersuchung der Denitrifikation) | Untersuchungsliste | |
8.4 | Datenaufbereitung und Auswertung | h | digitale Datenablage der Einzelwerte, tabellarische und ggfs. grafische Darstellung des Zeitverlaufs der betrachteten Parameter, Ergebnisdarstellung, Mitteilung der Analyseergebnisse an die Bewirtschafter | Stunden- und Ergebnisnachweis | |
9. | Bericht, jahresübergreifende Auswertungen | h | zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse eines Beratungszeitraumes mit Darstellung der Ausgangssituation einschließlich Zielbeschreibung, Beschreibung der eingesetzten Maßnahmen und Darstellung der tatsächlichen Zielerreichung, Ableitung zukünftiger Beratungsinhalte | Bericht und Stundennachweise |
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
Anlage 2 GewSBLFördErl - Auswahlkriterien zu Nummer 4.1.6
Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sind Auswahlkriterien für die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung festzulegen und anzuwenden. Diese Kriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der finanziellen Ressourcen sowie eine Ausrichtung der Maßnahmen auf die EU-Prioritäten für die ländliche Entwicklung gewährleisten.
In der Maßnahme "Gewässerschutzberatung" sind für Anträge mit Bezug auf die Zielgebiete der EG-WRRL keine Auswahlkriterien i. S. der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erforderlich, da es sich hier um eine In-House-Vergabe mit nur einem zugelassenen Antragsteller und einem einzigen Projekt handelt. Für Anträge mit Bezug auf Trinkwassergewinnungsgebiete werden die Auswahlkriterien durch die Einstufung der Gebiete in Handlungsprioritäten gemäß dem Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz nach Wasserqualität des Grund- und Sickerwassers sowie des geförderten Rohwassers festgelegt.
Das bedeutet, die Anträge werden - nach Prüfung der Förderbedingungen - anhand des Prioritätenprogramms bewertet. Es erfolgt eine Einstufung der Trinkwassergewinnungsgebiete in die dort festgelegten Handlungsbereiche
Gebiet A (Wasserqualität muss erhalten werden),
Gebiet B (Wasserqualität muss verbessert werden),
Gebiet C (Wasserqualität ist deutlich belastet, Sanierungsgebiet).
Entsprechend der Einstufung oder Gebietszuordnung wird die Höhe der Gesamtförderung, also die Mittelverteilung je Hektar festgelegt.
Danach wird die Qualität des Schutzkonzepts als Auswahlkriterium geprüft. Hierbei sind folgende Kriterien zu bewerten:
Darstellung der Ausgangssituation/des Handlungsbedarfs
(Stärken-Schwächenanalyse des Trinkwassergewinnungsgebietes),
Strategiebeschreibung
(geplante Beratungsinhalte und -maßnahmen; womit sollen Ziele erreicht werden),
Erfolgsmonitoring
(Überprüfung der Zielerreichung, welche Methoden/Bewertungen).
Pro Kriterium sind maximal zehn Punkte zu erreichen. Ein Antrag wird nur bewilligt, wenn er eine Gesamtpunktzahl von mindestens zehn Punkten bekommt und für jedes der o. g. Kriterien mindestens einen Punkt erhält.
Hinweis zur Stichtagsregelung: Bei der Gewässerschutzberatung gibt es keinen jährlichen Stichtag, zu dem die Anträge vorzuliegen haben.
Die Antragsteller haben festgelegte individuelle "Zeitfenster", in denen der Antrag plus Anlagen vorzulegen ist. Diese Zeitvorgaben sind abhängig von der Laufzeit der Finanzhilfeverträge im Kooperationsmodell Trinkwasserschutz.
Im Ergebnis geht in regelmäßigen Abständen jeweils eine gewisse Anzahl an Anträgen ein. Diese werden dann anhand der Auswahlkriterien bewertet und in eine Rankingliste aufgenommen.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 des Erlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 601)
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