Staatliche Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker; Geschäftsstelle für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse der staatlichen Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker; Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen
Staatliche Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker; Geschäftsstelle für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse der staatlichen Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker; Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen
                            Erl. d. ML v. 2.7.2018 - 202.2-44000 -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 2. Juli 2018 (Nds. MBl. S. 748)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - VORIS 78500 -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bezug:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erl. v. 22.7.2008 (Nds. MBl. S. 915) - VORIS 78500 -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erl. v. 20.10.2017 (Nds. MBl. S. 1400) - VORIS 20441 -
                        
                        
                    
                    
                    
                Abschnitt LMChemStGPErl
                            Dem LAVES werden übertragen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Aufgaben der Geschäftsstelle für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse für den Zweiten und Dritten Prüfungsabschnitt der staatlichen Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker nach   § 5 APVO-LMChem       vom 12.7.2017 (Nds. GVBl. S. 241), sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen nach dem   HStatG       vom 2.11.1990 (     BGBl. I S. 2414   ), zuletzt geändert durch   Artikel 3 des Gesetzes vom 7.12.2016       (     BGBl. I S. 2826   ), i. V. m. dem   BStatG       i. d. F. vom 20.10.2016 (     BGBl. I S. 2394   ), zuletzt geändert durch   Artikel 10 Abs. 5 des Gesetzes vom 30.10.2017         (     BGBl. I S. 3618   ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Einstellung der Auszubildenden für die berufspraktische Ausbildung erfolgt jährlich zum 1. Juni und 1. Dezember. Die praktischen Prüfungen und die Aufsichtsarbeiten im Dritten Prüfungsabschnitt (  § 10 APVO-LMChem      ) sind so zu legen, dass sie zum 31. Mai oder 30. November abgeschlossen sind. Die Geschäftsstelle legt die Prüfungstermine in Abstimmung mit dem vorsitzendem Mitglied des Prüfungsausschusses sowie den weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses fest.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einsichtnahme in die Prüfungsakte nach   § 18 APVO-LMChem       erfolgt bei der Geschäftsstelle.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen, Auslandspraktika, anderen Prüfungsleistungen oder Ähnliches sind, sofern die   APVO-LMChem       nicht Näheres bestimmt, dem vorsitzendem Mitglied des Prüfungsausschusses mit der Stellungnahme des Instituts für Lebensmittelchemie der Technischen Universität Braunschweig zur Entscheidung vorzulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" oder "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" nach   § 1 NLMChemG       vom 16.5.2017 (Nds. GVBl. S. 150) wird gemäß   § 2 NLMChemG       durch die Geschäftsstelle erteilt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Geschäftsstelle vergütet die Prüfungstätigkeiten in der Regel einmal jährlich nach dem Bezugserlass zu b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 5.8.2017 in Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 4.8.2017 außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            An das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachrichtlich:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            An das Landesamt für Statistik Niedersachsen