Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
RdErl. d. MI v. 2. 3. 2020 - 26.11-01512-301 -
Vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 382)
- VORIS 21024 -
Bezug:
a)
RdErl. v. 17. 10. 2017 (Nds. MBl. S. 1414) - VORIS 21021 -
b)
RdErl. v. 30. 4. 1997 (Nds. MBl. S. 819), geändert durch RdErl. v. 11. 7. 2001 (Nds. MBl. S. 638) - VORIS 21024 00 00 00 030 -
c)
RdErl. v. 5. 6. 1978 (Nds. MBl. S. 832) - VORIS 21024 00 00 00 007 -
d)
RdErl. d. MF v. 21. 1. 2015 (Nds. MBl. S. 426) - VORIS 21077 -
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Aufgaben | 1 |
Organisation | 2 |
Personal | 3 |
Wirtschaftsangelegenheiten | 4 |
Betriebswirtschaftliche Steuerungselemente | 5 |
Schlussbestimmungen | 6 |
Aufgabenzuweisungen gemäß Nummer 1.4 | Anlage 1 |
Betreuungsbereiche der WuE/KT-Werkstätten | Anlage 2 |
Abschnitt 1 WuE/KT-WSRdErl - Aufgaben
1.1 Den Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten (WuE/KT-Werkstätten) obliegen die fachspezifische und zeitgerechte Untersuchung, Instandhaltung (gemäß DIN 31051) und Formänderung von Waffen, Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät in ihrem Betreuungsbereich. Für die Einsatzbereitschaft sowie für den Werterhalt der Waffen und Geräte sind die bestandsführenden Dienststellen (Polizeibehörden und Polizeiakademie Niedersachsen [PA NI]) verantwortlich. Durchsicht und Pflege sind durch die Nutzenden sicherzustellen.
1.2 Alle Schusswaffen der Polizei des Landes Niedersachsen sind einer regelmäßigen Untersuchung in einer WuE/KT-Werkstatt der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) gemäß dem Leitfaden "Untersuchung und Instandsetzung von Waffen und Gerät" (Bezugserlass zu c) zu unterziehen, spätestens nach Ablauf von 18 Monaten. Für die Einhaltung der Untersuchungsintervalle sind die Waffentragenden und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter WuE/KT der bestandsführenden Dienststellen verantwortlich.
1.3 Als ein entscheidender Faktor für die Aufgabenwahrnehmung der WuE/KT-Werkstätten ist anzusehen, dass der Funktionsfähigkeit von Waffen und Einsatzmitteln unter Beachtung von Aspekten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit besondere Bedeutung zukommt.
1.4 Die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten sind durch die Polizeibehörden und die PA NI in Anspruch zu nehmen, wenn dies vorgeschrieben ist (Anlage 1) oder die entsprechenden Serviceleistungen technisch erbracht werden können und eine anderweitige wirtschaftlichere Auftragserledigung nicht gegeben ist. Die Entscheidung über eine Fremdvergabe bedarf stets der ganzheitlichen Betrachtungsweise, in der taktische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Über eine Fremdvergabe von Instandhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Waffen entscheidet die ZPD NI, in anderen Fällen unterstützt die ZPD NI die Polizeibehörden und die PA NI bezüglich der Fremdvergabe beratend.
1.5 Auf Ersuchen sind Instandhaltungen von Waffen- und Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät, das nicht der Landespolizei Niedersachsen gehört (z. B. Justiz, Bundespolizei, andere Länderpolizeien), durch die WuE/KT-Werkstätten grundsätzlich vorzunehmen. Die Inanspruchnahme der Leistungen der WuE/KT-Werkstätten wird den ersuchenden Behörden in Höhe des entstandenen Gesamtaufwands (Vollkosten) in Rechnung gestellt.
Abschnitt 2 WuE/KT-WSRdErl - Organisation
2.1 Die Polizei des Landes Niedersachsen verfügt über sechs WuE/KT-Werkstätten an den Standorten Braunschweig, Hannover, Hann. Münden, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg (Oldenburg). Sie sind organisatorisch der ZPD NI zugeordnet, die fachliche Steuerung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der für die WuE/KT-Werkstätten verantwortlichen Betriebsleitung.
2.2 Die Zuständigkeitsbereiche für die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten werden unabhängig von polizeilichen Behördenzuständigkeitsgrenzen gesondert in Betreuungsbereichen festgelegt (Anlage 2) , um die wirtschaftlichste Form der Verbringung zu gewährleisten.
Abschnitt 3 WuE/KT-WSRdErl - Personal
3.1 Das Personal der WuE/KT-Werkstätten ist der ZPD NI zugeordnet.
3.2 Als Leiterin oder Leiter einer WuE/KT-Werkstatt ist Personal einzusetzen, welches mindestens über die fachliche Qualifikation einer Handwerksmeisterin, eines Handwerksmeisters, einer staatlich geprüften Technikerin, eines staatlich geprüften Technikers oder eine gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs verfügt. Als gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs ist auch der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgangs zur Waffenmechanikermeisterin oder zum Waffenmechanikermeister bei der Bundespolizeiakademie anzusehen.
Die Werkstattleitung ist für die gesamte Aufgabenerledigung, insbesondere für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes, in der WuE/KT-Werkstatt verantwortlich.
3.3 Sofern die Mitarbeitenden bezogen auf ihre Tätigkeit in den WuE/KT-Werkstätten eine besondere fachliche Qualifizierung aufweisen müssen, bedarf es einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweils erforderlichen Fachrichtung, z. B. Büchsenmacherin, Büchsenmacher, Waffenmechanikerin, Waffenmechaniker, Feinmechanikerin, Feinmechaniker, Maschinenbauerin, Maschinenbauer, Werkzeugmacherin oder Werkzeugmacher im Metallhandwerk aber auch Elektronikerin oder Elektroniker für Kriminaltechnik- und Sondergerät.
3.4 Das Personal in den WuE/KT-Werkstätten ist zur Ausübung der Tätigkeit einer Waffenmechanikerin oder eines Waffenmechanikers für polizeispezifische Belange fortzubilden.
Abschnitt 4 WuE/KT-WSRdErl - Wirtschaftsangelegenheiten
4.1 Die Zuständigkeit für die liegenschaftsbezogene Betreuung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der jeweiligen hausverwaltenden Dienststelle. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauunterhaltung, sofern nicht das Staatliche Baumanagement Niedersachsen originär zuständig ist. Sofern für die WuE/KT-Werkstätten Baumaßnahmen i. S. der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), zugleich für Bauaufgaben des Landes (RLBau)" (Bezugserlass zu d) erforderlich werden, sind diese durch die hausverwaltende Dienststelle anzumelden. Hierbei unterstützt die ZPD NI beratend.
4.2 Der ZPD NI obliegt die Zuständigkeit für die Beschaffung, den Einbau, den Ersatz, die Wartung und die Entsorgung sowie die ggf. gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Werkstatteinrichtungen, technischen Geräten und Werkzeugen der WuE/KT-Werkstätten. Die Beschaffung und die Entsorgung von Verbrauchsmaterial für Aufgaben der WuE/KT-Werkstätten erfolgt durch die ZPD NI.
Abschnitt 5 WuE/KT-WSRdErl - Betriebswirtschaftliche Steuerungselemente
5.1 Zur Sicherstellung einer zielorientierten und kostendeckenden Leistungserbringung der WuE-/KT-Werkstätten sowie zur wirtschaftlichen Optimierung der Betreuung und Instandhaltung von Waffen und Einsatzmitteln und von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät setzt die ZPD NI ein im Einvernehmen mit dem MI zu entwickelndes und zu implementierendes geeignetes Controlling-Verfahren ein.
5.2 Die ZPD NI gewährleistet die Erfolgskontrolle durch fortlaufende gezielte Sammlung und Auswertung von Hinweisen und Daten zur ergänzenden Beurteilung der Entwicklung der WuE-/KT-Werkstätten.
Abschnitt 6 WuE/KT-WSRdErl - Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 2. 3. 2020 in Kraft. Der Bezugserlass zu b) tritt mit Ablauf des 1. 3. 2020 außer Kraft.
An die Polizeibehörden Polizeiakademie Niedersachsen
Anlage 1 WuE/KT-WSRdErl - Aufgabenzuweisungen gemäß Nummer 1.4
Der Funktionsfähigkeit von für die Polizei des Landes Niedersachsen dienstlich zugelassenen Waffen und Einsatzmitteln sowie umwelt- und kriminaltechnischem Gerät kommt besondere Bedeutung zu. Insbesondere Schusswaffen sind einer regelmäßigen Untersuchung in den WuE/KT-Werkstätten zu unterziehen.
Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit werden folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt:
1.
Für die Einsatzbereitschaft sowie den Werterhalt der Waffen und Geräte sind die bestandsführenden Dienststellen, für die Durchsicht und Pflege die Nutzenden verantwortlich.
2.
Die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung gemäß DIN 31051) ist je nach Schwierigkeitsgrad und wirtschaftlicher Beurteilung in den polizeieigenen WuE/KT-Werkstätten des Betreuungsbereichs (Anlage 2) oder beim Hersteller durchzuführen.
3.
Formänderungen werden durch landes- und/oder bundesspezifische Regelungen angeordnet und obliegen ausschließlich den WuE/KT-Werkstätten oder dem Hersteller. Eigenmächtige Formänderungen sind unzulässig.
Für folgende Serviceleistungen der Instandhaltung gemäß Nummer 1.1 sind die WuE/KT-Werkstätten der ZPD NI mit ihrem fachkundigen Personal in Anspruch zu nehmen:
Instandhaltungsarbeiten an für die unter dem Obergruppenschlüssel "Waffen" (WA) in der Bestandsverwaltung geführten Waffen und Zubehör sowie deren Munition,
Instandhaltungsarbeiten an Waffen und Zubehör von Spezialeinheiten,
Instandhaltungsarbeiten an Waffenanlagen der Sonderwagen,
Instandhaltungsarbeiten an kriminaltechnischem Geräten,
Instandhaltungsarbeiten an umluftabhängigen und umluftunabhängigen Atemschutzgeräten,
Instandsetzungsarbeiten an Einsatzfeuerlöschern,
Instandhaltungsarbeiten an Atemalkoholvortestgeräten (ohne Geräte zur beweissicheren Atemalkoholanalyse),
Instandhaltungsarbeiten an spezifischen Führungs- und Einsatzmitteln der Technischen Trupps CBRN.
Anlage 2 WuE/KT-WSRdErl - Betreuungsbereiche der WuE/KT-Werkstätten
WuE/KT-Werkstatt1) | Behörde | Organisationseinheiten |
---|---|---|
D 32.3.1 Hannover | LKA NI | LKA Niedersachsen mit Sitz in Hannover |
MI NI | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport | |
Polizeidirektion (PD) Oldenburg | Polizeiinspektion (PI) Diepholz | |
PA NI | PA Standorte Nienburg und Hannover | |
PD Hannover | PD Hannover (Stab/Behördenleitung) | |
Alle Dienststellen der PD Hannover mit nachgeordneten Organisationseinheiten | ||
ZPD NI | ZPD NI (Stab/Behördenleitung/Abteilungsleitungen) | |
Dez. 21.1 - Einsatzkoordination geschlossene Einheiten LEO "Leine", KVV, Verkehr | ||
Dez. 21.2 - Trainingszentrum | ||
Dez. 22.1 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | ||
Dez. 22.2 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | ||
Dez. 22.8 - Technische Einsatzeinheit (TEE) Niedersachsen | ||
Dez. 22.9 - Zentrale Steuerung, BAO-Planungsgruppe | ||
Dez. 31.1 - Fuhrparkmanagement | ||
Dez. 31.2 - Verkehrstechnik | ||
Dez. 31.3 - WuE/KT/Schießstättenmanagement | ||
Dez. 32.3.1 - WuE/KT-Werkstatt Hannover (Leihwaffenpool) | ||
Dez. 33 - Zentraler Fahrdienst Niedersachsen | ||
Dez. 34 - Polizeihubschrauberstaffel | ||
Dez. 41 - IKT-Servicemanagement | ||
Dez. 42 - IKT-Anwendungen | ||
Dez. 43 - IKT-Infrastruktur | ||
Dez. 44 - Digitalfunk | ||
PD Braunschweig | Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Braunschweig (Sonderwaffen/Langwaffen) | |
PD Lüneburg | ZKI Lüneburg (Sonderwaffen) | |
D 32.3.2 Hildesheim | PD Göttingen | PI Hildesheim |
PI Nienburg/Schaumburg | ||
PI Hameln-Pyrmont/Holzminden | ||
ZKI Göttingen (mit Sitz in Hildesheim, einschließlich Sonderwaffen) | ||
ZPD NI | Dez. 21.3 - Zentrales Diensthundwesen | |
Dez. 31.3 - WuE/KT/Schießstättenmanagement | ||
Dez. 32.3.2 - WuE/KT-Werkstatt Hildesheim (Leihwaffenpool) | ||
PD Osnabrück | PI Osnabrück | |
D 32.3.3 Oldenburg | PD Osnabrück | PD Osnabrück (Stab/Behördenleitung) |
PI Aurich/Wittmund | ||
PI Emsland/Grafschaft Bentheim | ||
PI Leer/Emden | ||
ZKI Osnabrück (einschließlich Sonderwaffen) | ||
PD Oldenburg | PD Oldenburg (Stab/Behördenleitung) | |
PI Cloppenburg/Vechta | ||
PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch | ||
PI Oldenburg-Stadt/Ammerland | ||
PI Wilhelmshaven/Friesland | ||
ZKI Oldenburg (einschließlich Sonderwaffen) | ||
Wasserschutzpolizeiinspektion mit Sitz in Oldenburg | ||
PA NI | PA NI mit Sitz in Oldenburg | |
LKA NI | Spezialeinsatzkommando mit Sitz in Oldenburg (einschließlich Sonderwaffen) | |
ZPD NI | Dez. 21.2 - Trainingszentrum | |
Dez. 22.6 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | ||
Dez. 22.7 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | ||
Dez. 22.8 - TEE Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg | ||
Dez. 32.3.3 - WuE/KT-Werkstatt Oldenburg (Leihwaffenpool) | ||
Dez. 34.2 - Polizeihubschrauberstaffel - Teilstaffel Rastede | ||
D 32.3.4 Hann. Münden | PD Göttingen | PD Göttingen (Stab/Behördenleitung) |
PI Göttingen | ||
PI Northeim/Osterode | ||
PA NI | PA NI mit Sitz in Hann. Münden | |
ZPD NI | Dez. 22.5 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | |
Dez. 32.3.4 - WuE/KT-Werkstatt Hann. Münden (Leihwaffenpool) | ||
D 32.3.5 Lüneburg | PD Oldenburg | PI Verden/Osterholz |
PI Cuxhaven | ||
PD Lüneburg | PD Lüneburg (Stab/Behördenleitung) | |
PI Celle | ||
PI Harburg | ||
PI Heidekreis | ||
PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen | ||
PI Rotenburg | ||
PI Stade | ||
ZKI Lüneburg | ||
PA NI | PA (Studiengebiet Lüchow) | |
ZPD NI | Dez. 22.4 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | |
Dez. 32.3.5 - WuE/KT-Werkstatt Lüneburg (Leihwaffenpool) | ||
D 32.3.6 Braunschweig | PD Braunschweig | PD Braunschweig (Stab/Behördenleitung) |
Reiter- und Diensthundführerstaffel Braunschweig | ||
ZKI Braunschweig (einschließlich Sonderwaffen/Kurzwaffen) | ||
PI Braunschweig | ||
PI Gifhorn | ||
PI Goslar | ||
PI Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel | ||
PI Wolfsburg/Helmstedt | ||
ZPD NI | Dez. 22.3 - Bereitschaftspolizeihundertschaft | |
Dez. 22.8 - TEE Niedersachsen mit Sitz in Braunschweig | ||
Dez. 32.3.6 - WuE/KT-Werkstatt Braunschweig (Leihwaffenpool) |
1)
Bei Kapazitätsauslastung wird die Bearbeitung durch eine andere WuE/KT-Werkstatt der ZPD NI gewährleistet. Die Verbringung von Waffen und Einsatzmitteln sowie umwelt- und kriminaltechnischem Gerät wird im Auslastungsfall grundsätzlich durch die ZPD NI gewährleistet.
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