Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
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Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen

Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen

RdErl. d. MI v. 2. 3. 2020 - 26.11-01512-301 -
Vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 382)
- VORIS 21024 -
Bezug:
a)
RdErl. v. 17. 10. 2017 (Nds. MBl. S. 1414) - VORIS 21021 -
b)
RdErl. v. 30. 4. 1997 (Nds. MBl. S. 819), geändert durch RdErl. v. 11. 7. 2001 (Nds. MBl. S. 638) - VORIS 21024 00 00 00 030 -
c)
RdErl. v. 5. 6. 1978 (Nds. MBl. S. 832) - VORIS 21024 00 00 00 007 -
d)
RdErl. d. MF v. 21. 1. 2015 (Nds. MBl. S. 426) - VORIS 21077 -
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Aufgaben1
Organisation2
Personal3
Wirtschaftsangelegenheiten4
Betriebswirtschaftliche Steuerungselemente5
Schlussbestimmungen6
Aufgabenzuweisungen gemäß Nummer 1.4Anlage 1
Betreuungsbereiche der WuE/KT-WerkstättenAnlage 2

Abschnitt 1 WuE/KT-WSRdErl - Aufgaben

1.1 Den Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten (WuE/KT-Werkstätten) obliegen die fachspezifische und zeitgerechte Untersuchung, Instandhaltung (gemäß DIN 31051) und Formänderung von Waffen, Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät in ihrem Betreuungsbereich. Für die Einsatzbereitschaft sowie für den Werterhalt der Waffen und Geräte sind die bestandsführenden Dienststellen (Polizeibehörden und Polizeiakademie Niedersachsen [PA NI]) verantwortlich. Durchsicht und Pflege sind durch die Nutzenden sicherzustellen.
1.2 Alle Schusswaffen der Polizei des Landes Niedersachsen sind einer regelmäßigen Untersuchung in einer WuE/KT-Werkstatt der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) gemäß dem Leitfaden "Untersuchung und Instandsetzung von Waffen und Gerät" (Bezugserlass zu c) zu unterziehen, spätestens nach Ablauf von 18 Monaten. Für die Einhaltung der Untersuchungsintervalle sind die Waffentragenden und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter WuE/KT der bestandsführenden Dienststellen verantwortlich.
1.3 Als ein entscheidender Faktor für die Aufgabenwahrnehmung der WuE/KT-Werkstätten ist anzusehen, dass der Funktionsfähigkeit von Waffen und Einsatzmitteln unter Beachtung von Aspekten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit besondere Bedeutung zukommt.
1.4 Die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten sind durch die Polizeibehörden und die PA NI in Anspruch zu nehmen, wenn dies vorgeschrieben ist (Anlage 1) oder die entsprechenden Serviceleistungen technisch erbracht werden können und eine anderweitige wirtschaftlichere Auftragserledigung nicht gegeben ist. Die Entscheidung über eine Fremdvergabe bedarf stets der ganzheitlichen Betrachtungsweise, in der taktische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Über eine Fremdvergabe von Instandhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Waffen entscheidet die ZPD NI, in anderen Fällen unterstützt die ZPD NI die Polizeibehörden und die PA NI bezüglich der Fremdvergabe beratend.
1.5 Auf Ersuchen sind Instandhaltungen von Waffen- und Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät, das nicht der Landespolizei Niedersachsen gehört (z. B. Justiz, Bundespolizei, andere Länderpolizeien), durch die WuE/KT-Werkstätten grundsätzlich vorzunehmen. Die Inanspruchnahme der Leistungen der WuE/KT-Werkstätten wird den ersuchenden Behörden in Höhe des entstandenen Gesamtaufwands (Vollkosten) in Rechnung gestellt.

Abschnitt 2 WuE/KT-WSRdErl - Organisation

2.1 Die Polizei des Landes Niedersachsen verfügt über sechs WuE/KT-Werkstätten an den Standorten Braunschweig, Hannover, Hann. Münden, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg (Oldenburg). Sie sind organisatorisch der ZPD NI zugeordnet, die fachliche Steuerung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der für die WuE/KT-Werkstätten verantwortlichen Betriebsleitung.
2.2 Die Zuständigkeitsbereiche für die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten werden unabhängig von polizeilichen Behördenzuständigkeitsgrenzen gesondert in Betreuungsbereichen festgelegt (Anlage 2) , um die wirtschaftlichste Form der Verbringung zu gewährleisten.

Abschnitt 3 WuE/KT-WSRdErl - Personal

3.1 Das Personal der WuE/KT-Werkstätten ist der ZPD NI zugeordnet.
3.2 Als Leiterin oder Leiter einer WuE/KT-Werkstatt ist Personal einzusetzen, welches mindestens über die fachliche Qualifikation einer Handwerksmeisterin, eines Handwerksmeisters, einer staatlich geprüften Technikerin, eines staatlich geprüften Technikers oder eine gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs verfügt. Als gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs ist auch der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgangs zur Waffenmechanikermeisterin oder zum Waffenmechanikermeister bei der Bundespolizeiakademie anzusehen.
Die Werkstattleitung ist für die gesamte Aufgabenerledigung, insbesondere für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes, in der WuE/KT-Werkstatt verantwortlich.
3.3 Sofern die Mitarbeitenden bezogen auf ihre Tätigkeit in den WuE/KT-Werkstätten eine besondere fachliche Qualifizierung aufweisen müssen, bedarf es einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweils erforderlichen Fachrichtung, z. B. Büchsenmacherin, Büchsenmacher, Waffenmechanikerin, Waffenmechaniker, Feinmechanikerin, Feinmechaniker, Maschinenbauerin, Maschinenbauer, Werkzeugmacherin oder Werkzeugmacher im Metallhandwerk aber auch Elektronikerin oder Elektroniker für Kriminaltechnik- und Sondergerät.
3.4 Das Personal in den WuE/KT-Werkstätten ist zur Ausübung der Tätigkeit einer Waffenmechanikerin oder eines Waffenmechanikers für polizeispezifische Belange fortzubilden.

Abschnitt 4 WuE/KT-WSRdErl - Wirtschaftsangelegenheiten

4.1 Die Zuständigkeit für die liegenschaftsbezogene Betreuung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der jeweiligen hausverwaltenden Dienststelle. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauunterhaltung, sofern nicht das Staatliche Baumanagement Niedersachsen originär zuständig ist. Sofern für die WuE/KT-Werkstätten Baumaßnahmen i. S. der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), zugleich für Bauaufgaben des Landes (RLBau)" (Bezugserlass zu d) erforderlich werden, sind diese durch die hausverwaltende Dienststelle anzumelden. Hierbei unterstützt die ZPD NI beratend.
4.2 Der ZPD NI obliegt die Zuständigkeit für die Beschaffung, den Einbau, den Ersatz, die Wartung und die Entsorgung sowie die ggf. gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Werkstatteinrichtungen, technischen Geräten und Werkzeugen der WuE/KT-Werkstätten. Die Beschaffung und die Entsorgung von Verbrauchsmaterial für Aufgaben der WuE/KT-Werkstätten erfolgt durch die ZPD NI.

Abschnitt 5 WuE/KT-WSRdErl - Betriebswirtschaftliche Steuerungselemente

5.1 Zur Sicherstellung einer zielorientierten und kostendeckenden Leistungserbringung der WuE-/KT-Werkstätten sowie zur wirtschaftlichen Optimierung der Betreuung und Instandhaltung von Waffen und Einsatzmitteln und von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät setzt die ZPD NI ein im Einvernehmen mit dem MI zu entwickelndes und zu implementierendes geeignetes Controlling-Verfahren ein.
5.2 Die ZPD NI gewährleistet die Erfolgskontrolle durch fortlaufende gezielte Sammlung und Auswertung von Hinweisen und Daten zur ergänzenden Beurteilung der Entwicklung der WuE-/KT-Werkstätten.

Abschnitt 6 WuE/KT-WSRdErl - Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 2. 3. 2020 in Kraft. Der Bezugserlass zu b) tritt mit Ablauf des 1. 3. 2020 außer Kraft.
An die Polizeibehörden Polizeiakademie Niedersachsen

Anlage 1 WuE/KT-WSRdErl - Aufgabenzuweisungen gemäß Nummer 1.4

Der Funktionsfähigkeit von für die Polizei des Landes Niedersachsen dienstlich zugelassenen Waffen und Einsatzmitteln sowie umwelt- und kriminaltechnischem Gerät kommt besondere Bedeutung zu. Insbesondere Schusswaffen sind einer regelmäßigen Untersuchung in den WuE/KT-Werkstätten zu unterziehen.
Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit werden folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt:
1.
Für die Einsatzbereitschaft sowie den Werterhalt der Waffen und Geräte sind die bestandsführenden Dienststellen, für die Durchsicht und Pflege die Nutzenden verantwortlich.
2.
Die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung gemäß DIN 31051) ist je nach Schwierigkeitsgrad und wirtschaftlicher Beurteilung in den polizeieigenen WuE/KT-Werkstätten des Betreuungsbereichs (Anlage 2) oder beim Hersteller durchzuführen.
3.
Formänderungen werden durch landes- und/oder bundesspezifische Regelungen angeordnet und obliegen ausschließlich den WuE/KT-Werkstätten oder dem Hersteller. Eigenmächtige Formänderungen sind unzulässig.
Für folgende Serviceleistungen der Instandhaltung gemäß Nummer 1.1 sind die WuE/KT-Werkstätten der ZPD NI mit ihrem fachkundigen Personal in Anspruch zu nehmen:
Instandhaltungsarbeiten an für die unter dem Obergruppenschlüssel "Waffen" (WA) in der Bestandsverwaltung geführten Waffen und Zubehör sowie deren Munition,
Instandhaltungsarbeiten an Waffen und Zubehör von Spezialeinheiten,
Instandhaltungsarbeiten an Waffenanlagen der Sonderwagen,
Instandhaltungsarbeiten an kriminaltechnischem Geräten,
Instandhaltungsarbeiten an umluftabhängigen und umluftunabhängigen Atemschutzgeräten,
Instandsetzungsarbeiten an Einsatzfeuerlöschern,
Instandhaltungsarbeiten an Atemalkoholvortestgeräten (ohne Geräte zur beweissicheren Atemalkoholanalyse),
Instandhaltungsarbeiten an spezifischen Führungs- und Einsatzmitteln der Technischen Trupps CBRN.

Anlage 2 WuE/KT-WSRdErl - Betreuungsbereiche der WuE/KT-Werkstätten

WuE/KT-Werkstatt1)BehördeOrganisationseinheiten
D 32.3.1 HannoverLKA NILKA Niedersachsen mit Sitz in Hannover
MI NINiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Polizeidirektion (PD) OldenburgPolizeiinspektion (PI) Diepholz
PA NIPA Standorte Nienburg und Hannover
PD HannoverPD Hannover (Stab/Behördenleitung)
Alle Dienststellen der PD Hannover mit nachgeordneten Organisationseinheiten
ZPD NIZPD NI (Stab/Behördenleitung/Abteilungsleitungen)
Dez. 21.1 - Einsatzkoordination geschlossene Einheiten LEO "Leine", KVV, Verkehr
Dez. 21.2 - Trainingszentrum
Dez. 22.1 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 22.2 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 22.8 - Technische Einsatzeinheit (TEE) Niedersachsen
Dez. 22.9 - Zentrale Steuerung, BAO-Planungsgruppe
Dez. 31.1 - Fuhrparkmanagement
Dez. 31.2 - Verkehrstechnik
Dez. 31.3 - WuE/KT/Schießstättenmanagement
Dez. 32.3.1 - WuE/KT-Werkstatt Hannover (Leihwaffenpool)
Dez. 33 - Zentraler Fahrdienst Niedersachsen
Dez. 34 - Polizeihubschrauberstaffel
Dez. 41 - IKT-Servicemanagement
Dez. 42 - IKT-Anwendungen
Dez. 43 - IKT-Infrastruktur
Dez. 44 - Digitalfunk
PD BraunschweigZentrale Kriminalinspektion (ZKI) Braunschweig (Sonderwaffen/Langwaffen)
PD LüneburgZKI Lüneburg (Sonderwaffen)
D 32.3.2 HildesheimPD GöttingenPI Hildesheim
PI Nienburg/Schaumburg
PI Hameln-Pyrmont/Holzminden
ZKI Göttingen (mit Sitz in Hildesheim, einschließlich Sonderwaffen)
ZPD NIDez. 21.3 - Zentrales Diensthundwesen
Dez. 31.3 - WuE/KT/Schießstättenmanagement
Dez. 32.3.2 - WuE/KT-Werkstatt Hildesheim (Leihwaffenpool)
PD OsnabrückPI Osnabrück
D 32.3.3 OldenburgPD OsnabrückPD Osnabrück (Stab/Behördenleitung)
PI Aurich/Wittmund
PI Emsland/Grafschaft Bentheim
PI Leer/Emden
ZKI Osnabrück (einschließlich Sonderwaffen)
PD OldenburgPD Oldenburg (Stab/Behördenleitung)
PI Cloppenburg/Vechta
PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
PI Oldenburg-Stadt/Ammerland
PI Wilhelmshaven/Friesland
ZKI Oldenburg (einschließlich Sonderwaffen)
Wasserschutzpolizeiinspektion mit Sitz in Oldenburg
PA NIPA NI mit Sitz in Oldenburg
LKA NISpezialeinsatzkommando mit Sitz in Oldenburg (einschließlich Sonderwaffen)
ZPD NIDez. 21.2 - Trainingszentrum
Dez. 22.6 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 22.7 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 22.8 - TEE Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg
Dez. 32.3.3 - WuE/KT-Werkstatt Oldenburg (Leihwaffenpool)
Dez. 34.2 - Polizeihubschrauberstaffel - Teilstaffel Rastede
D 32.3.4 Hann. MündenPD GöttingenPD Göttingen (Stab/Behördenleitung)
PI Göttingen
PI Northeim/Osterode
PA NIPA NI mit Sitz in Hann. Münden
ZPD NIDez. 22.5 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 32.3.4 - WuE/KT-Werkstatt Hann. Münden (Leihwaffenpool)
D 32.3.5 LüneburgPD OldenburgPI Verden/Osterholz
PI Cuxhaven
PD LüneburgPD Lüneburg (Stab/Behördenleitung)
PI Celle
PI Harburg
PI Heidekreis
PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
PI Rotenburg
PI Stade
ZKI Lüneburg
PA NIPA (Studiengebiet Lüchow)
ZPD NIDez. 22.4 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 32.3.5 - WuE/KT-Werkstatt Lüneburg (Leihwaffenpool)
D 32.3.6 BraunschweigPD BraunschweigPD Braunschweig (Stab/Behördenleitung)
Reiter- und Diensthundführerstaffel Braunschweig
ZKI Braunschweig (einschließlich Sonderwaffen/Kurzwaffen)
PI Braunschweig
PI Gifhorn
PI Goslar
PI Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel
PI Wolfsburg/Helmstedt
ZPD NIDez. 22.3 - Bereitschaftspolizeihundertschaft
Dez. 22.8 - TEE Niedersachsen mit Sitz in Braunschweig
Dez. 32.3.6 - WuE/KT-Werkstatt Braunschweig (Leihwaffenpool)
1)
Bei Kapazitätsauslastung wird die Bearbeitung durch eine andere WuE/KT-Werkstatt der ZPD NI gewährleistet. Die Verbringung von Waffen und Einsatzmitteln sowie umwelt- und kriminaltechnischem Gerät wird im Auslastungsfall grundsätzlich durch die ZPD NI gewährleistet.
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