Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
Umstrukturierung der Aufgaben und Auflösung des Landesjugendamtes
Beschl. d. LReg v. 17.10.2006 - MS-301-51 22/5-3 -
Vom 17. Oktober 2006 (Nds. MBl. 2007 S. 89, 138)
Geändert durch Beschl. vom 28. Januar 2014 (Nds. MBl. 2015 S. 1090)
- VORIS 20100 -
Bezug:
a)
Beschl. v. 16.11.2004 (Nds. MBl. S. 689) - VORIS 20100 -
b)
Gem. RdErl. v. 6.12.2004 (Nds. MBl. 2005 S. 58) - VORIS 20100 -
Die LReg hat am 17.10.2006 folgenden Beschluss gefasst:
Abschnitt 1 NLJAAuflBeschl - I.
1.
Zum 1.1.2007 werden verlagert:
a)
die bisher von dem in das LS integrierten Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA) wahrgenommenen Aufgaben der überregionalen Koordinierung und Planung in das MS,
b)
der bisher in die LSchB integrierte Fachbereich II des NLJA - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - in das MK, mit Ausnahme der Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung.
2.
(weggefallen)
3.
Der Bezugsbeschluss zu a wird - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage
im AG KJHG - wie folgt geändert:
a)
Abschnitt II Nr. 1 Satz 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:
"b)
aus dem dem Geschäftsbereich des MK zugehörigen Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) die Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung in die LSchB."
b)
Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 wird gestrichen.
Abschnitt 2 NLJAAuflBeschl - II.
Der Bezugserlass zu b wird mit Wirkung vom 1.1.2007 aufgehoben.