Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Erl. d. MJ v. 7.10.2021 - 4131-403.115 (SH 3) -
Vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
- VORIS 33200 -
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage | 1 |
Gegenstand der Förderung | 2 |
Zuwendungsempfänger | 3 |
Zuwendungsvoraussetzungen | 4 |
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung | 5 |
Sonstige Zuwendungsbestimmungen | 6 |
Anweisungen zum Verfahren | 7 |
Schlussbestimmungen | 8 |
Antrag auf Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen | Anlage 1 |
Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung | Anlage 2 |
Anlage zum Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung | Anlage 3 |
Abschnitt 1 PsychPbUFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung. Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe des Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO vorhalten.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 2 PsychPbUFördErl - Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Brutto-Personalausgaben für die im Projekt zur Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe des Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO eingesetzten Fachkräfte.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 3 PsychPbUFördErl - Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ein kostenloses Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe des Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO einrichten oder bereits vorhalten und ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 4 PsychPbUFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger hat bei Antragstellung nachzuweisen, dass er die nachfolgend dargestellten Voraussetzungen erfüllt:
4.1 Qualifikation der in der psychosozialen Prozessbegleitung tätigen Personen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die psychosoziale Prozessbegleitung durchführen, verfügen über eine Qualifikation gemäß § 3 PsychPbG sowie § 1 Nds. AG PsychPbG.
4.2 Strukturelle Anforderungen
Der Zuwendungsempfänger erfüllt die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung nach § 3 Abs. 5 NPsychPbVO .
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 5 PsychPbUFördErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Der Zuwendungsempfänger erhält einen Zuschuss bis zur Höhe von 80 % der als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben pro eingesetzter Fachkraft
bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen (AKA) in Höhe von höchstens 6 000 EUR sowie
bei einem Personaleinsatz von mehr als 0,5 AKA in Höhe von höchstens 12 000 EUR.
5.3 Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Personalausgaben, die unter Anlegung eines strengen Maßstabes für ein sparsames, wirtschaftliches und zweckmäßiges Erreichen des Zuwendungszwecks unmittelbar entstehen.
5.4 Der im Zuwendungsbescheid festzulegende Bewilligungszeitraum umfasst maximal das
Kalenderjahr.
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Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 6 PsychPbUFördErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.1 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam zu machen.
6.2 Der Zuwendungsempfänger fertigt eine Statistik gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 NPsychPbVO und übermittelt diese zum 15. Januar des Folgejahres an die Bewilligungsbehörde.
6.3 Der Zuwendungsempfänger fertigt einen Sachbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 NPsychPbVO und übermittelt diesen zum 31. Mai des Folgejahres an die Bewilligungsbehörde.
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Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 7 PsychPbUFördErl - Anweisungen zum Verfahren
7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO , soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
7.2 Bewilligungsbehörde ist das Oberlandesgericht Oldenburg - Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen -, Mühlenstraße 5, 26122 Oldenburg (Oldenburg). Anträge auf Förderung sind auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (Anlage 1) schriftlich an die Bewilligungsbehörde zu richten. Darüber hinaus sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
Finanzierungsplan (Anlage 2) ,
Stellenplan (für alle in die Förderung einbezogenen Beschäftigten mit einer monatlichen Aufstellung der Vergütungsberechnung unter Angabe eventueller Einmal- und Jahressonderzahlungen) (Anlage 3) ,
aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen und Qualifizierungsnachweise.
7.3 Die Auszahlung der Zuwendung muss unter Verwendung des entsprechenden Formblattes
(Anlage 4) beantragt werden.
7.4 Die Verwendung der Zuwendung ist bis zum 31. Mai des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen.
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Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Abschnitt 8 PsychPbUFördErl - Schlussbestimmungen
Dieser Erl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
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Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
An das Oberlandesgericht Oldenburg Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Anlage 1 PsychPbUFördErl - Antrag auf Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Förderungszeitraum:
Antragsteller:
Name:
Adresse:
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Kreditinstitut:
IBAN:
Kontoinhaber:
Organisations-/Rechtsform:
Selbstdarstellung:
Bitte schildern Sie kurz Ihre Einrichtung (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Zielgruppe, Organisationszweck, hauptsächliche Tätigkeit).
Versicherung des Antragstellers; Nachweise:
□ | Der Antragsteller fügt dem Antrag auf Förderung für die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der geforderten Qualifikationen für die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter bei (§ 3 Abs. 1 und 2 PsychPbG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nds. AG PsychPbG). |
---|---|
□ | Der Antragsteller versichert, alle weiteren in der Förderrichtlinie festgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen und sagt zu, sämtlichen hierin genannten Verpflichtungen nachzukommen. |
□ | Der Antragsteller willigt ein, dass die für das Zuwendungsverfahren erforderlichen träger- und personenbezogenen Daten vom Oberlandesgericht Oldenburg - Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen -, Mühlenstraße 5, 26122 Oldenburg (Oldenburg), als Bewilligungsbehörde zum Zweck der Prüfung und Bewilligung einer Zuwendung nach den VV/VV-Gk zu § 44 LHO erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse von bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personen. |
Die Erhebung dieser Daten dient im Bewilligungsverfahren der Beurteilung der Notwendigkeit und der Angemessenheit der Zuwendung (vgl. Nummer 3.2. der VV/VV-Gk zu § 44 LHO ).
Sämtliche Daten werden für die Dauer des Zuwendungsverfahrens gespeichert.
Nach Beendigung des Zuwendungsverfahrens sind die diesbezüglich angelegten Akten gemäß den Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, dort Abschnitt II Nr. 502 Buchst. f, für die Dauer von 20 Jahren aufzubewahren.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Leiterin oder der Leiter des AJSD.
Widerrufsmöglichkeit
Dem Antragsteller ist bekannt, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Die Durchführung des Zuwendungsverfahrens ist dann jedoch nicht mehr möglich. Gegenüber der Bewilligungsbehörde hat der Antragsteller einen Anspruch auf Auskunft, welche Daten für das Zuwendungsverfahren gespeichert wurden, ggf. auf Löschung falscher Daten oder auf Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung von Daten sowie ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.
___________________ | ___________________________ |
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Ort, Datum | Unterschrift und Name in Blockschrift der zeichnungsbefugten Person, Stempel |
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Anlage 2 PsychPbUFördErl - Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung
Träger:
Ort:
Förderungszeitraum:
Nr. | Zweckbestimmung | Einzelbetrag | Gesamtbetrag |
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Einnahmen: | |||
1. | Zuschuss des Landes | ||
2. | Eigenanteil des Trägers (z. B. gerichtliche Vergütung) | ||
3. | Zuschuss | ||
a) der Stadt | |||
b) des Landkreises | |||
4. | Weitere Zuwendungsgeber | ||
a) | |||
b) | |||
Einnahmen insgesamt: | |||
Ausgaben: | |||
1. | Vergütung für die in die Förderung einbezogenen Beschäftigten unter Angabe evtl. Einmal- und Jahressonderzahlungen | ||
Ausgaben insgesamt: |
Der Zuwendungsempfänger erklärt, dass
a)
er allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)
□ | berechtigt | □ | nicht berechtigt |
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ist und dies bei den zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt hat (die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben),
b)
alle Angaben richtig und vollständig sind, und er jede Änderung der für die Förderung maßgebenden Verhältnisse unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitteilen wird,
c)
er mit dem Projekt noch nicht begonnen hat.
Anlagen (unbedingt vollständig beifügen):
□ | Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben, |
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□ | Stellenplan (für jede in die Förderung einbezogene Beschäftigte und jeden in die Förderung einbezogenen Beschäftigten mit einer monatlichen Aufstellung der Vergütungsberechnung unter Angabe evtl. Einmal- und Jahressonderzahlungen), |
□ | Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bevollmächtigung) der zeichnungsbefugten Person durch Vollmacht oder Handelsregisterauszug. |
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Ort, Datum | Unterschrift und Namein Blockschrift der zeichnungsbefugten Person, Stempel |
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Anlage 3 PsychPbUFördErl - Anlage zum Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung
Träger:
Ort:
Förderungszeitraum:
Stellenplan für die in die Förderung einbezogenen Beschäftigten
Nr. | Name, Vorname | Stellen-/Funktionsbezeichnung | Vergütungs-/Entgeltgruppe/Vergütungsordnung (z. B. TV-L) | Beschäftigungsdauer/Umfang (Vollzeit-/Halbtagsstelle u. a.) | Voraussichtliche Gesamtbruttobeträge (gemäß Veranschlagung im Finanzierungsplan) |
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1. | |||||
2. | |||||
3. |
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
Anlage 4 PsychPbUFördErl
Anschrift des Zuwendungsempfängers
Ort, | Datum ______________ |
---|
Oberlandesgericht Oldenburg Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Name der Bearbeiterin oder des Bearbeiters:
Telefon:
Zuwendungen für die Umsetzung der psychosozialen Prozess-begleitung in Niedersachsen;
hier: | Anforderung der Zuwendung oder eines Teilbetrages gemäß Nummer 1.4 ANBest-P |
---|
Zuwendungsbescheid des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen
vom:
Aktenzeichen:
A.
Aus der mit oben angegebenem Bescheid bewilligten Zuwendung bitte ich um Überweisung eines Betrages in Höhe von _______ EUR auf nachstehend angeführtes Konto.
Der Betrag wird für fällige Zahlungen innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt.
IBAN:
Kreditinstitut:
BIC:
B.
Angaben zur Ermittlung des Anforderungsbetrages:
(unbedingt vollständig ausfüllen, weil sonst eine Zahlung nicht möglich ist)
1. | Zuwendungsfähige Personalausgaben gemäß dem vorgelegten Finanzierungsplan/Zuwendungsbescheid | EUR | |
---|---|---|---|
2. | Bewilligte Zuwendung % der oben angegebenen Personalausgaben | EUR | |
3. | Bisher erhaltene Teilbeträge, | EUR | |
davon sind bereits zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben verwendet worden | EUR | ||
Mithin noch zur Anforderung bereitstehender Zuwendungsbetrag | EUR | ||
4. | Bereits angefallene/geleistete Ausgaben vom bis zum gestrigen Tage (konkret ermitteln - auf volle Euro auf- oder abrunden) | EUR | |
5. | Innerhalb von zwei Monaten voraussichtlich anfallende Personalausgaben (bis zum ) | EUR | |
6. | Zuwendungsfähige Personalausgaben und fällige Zahlungen insgesamt (Summe von Nummern 4 und 5) | EUR | |
7. | a) | Zuwendungs-/Zuschussanteil gemäß Prozentsatz (ab- oder aufgerundet auf 100 EUR; entfällt bei der letzten Mittelanforderung) aus dem Betrag in Nummer 6 | EUR |
b) | abzüglich Gesamtbetrag nach Nummer 3 | EUR | |
c) | Anforderungsbetrag | EUR |
C.
Wichtiger Hinweis:
Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie oder er innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks benötigt wird.
Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet worden sind. Im Übrigen darf die Zuwendung wie folgt in Anspruch genommen werden:
Bei Anteilfinanzierung jeweils anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers.
D.
Die Folgen, die sich aus überhöhten Anforderungen sowie einer nicht fristgerechten, dem Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung der Zuwendung ergeben (vgl. Nummer 8 ANBest-P), sind hier bekannt.
_____________________________________ (Unterschrift und Name in Blockschrift der zeichnungsbefugten Person)
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)
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