Verwaltungsmodernisierung 2010; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MI
Verwaltungsmodernisierung 2010; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MI
Beschl. d. LReg v. 9.11.2010 - MI-41.21-12235-19.14, VM 3-01472-Phase 3 -
Vom 9. November 2010 (Nds. MBl. S. 1130)
Zuletzt geändert durch Beschl. vom 3. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 650)
- VORIS 20100 -
Bezug:
a)
Beschl. v. 7.9.2004 (TOP III) - n. v. -
b)
Beschl. v. 13.7., 7.9. und 2.11.2004 (Nds. MBl. S. 686) - VORIS 20100 -
c)
Beschl. v. 21.10.2008 (Nds. MBl. S. 1242) - VORIS 27100 -
Die LReg hat am 9.11.2010 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Abschnitt 1 VwMMIBeschl 2010 - I.
1.
(weggefallen)
2.
(weggefallen)
3.
(weggefallen)
4.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 werden die folgenden Aufgaben des MI verlagert:
a)
(weggefallen)
b)
(weggefallen)
c)
Leitung und Organisation der Durchführung der Ausbildung der juristischen Referendarinnen und Referendare in der dritten Ausbildungsstation (Verwaltung) und der Wahlstationen im öffentlichen Recht an die Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg.
5.
Der Bezugsbeschluss zu a wird aufgehoben. Abschnitt II Nrn. 1 bis 3 des Bezugsbeschlusses zu b wird gestrichen.
Abschnitt 2 VwMMIBeschl 2010 - II.
1.
Die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI) und das Grenzdurchgangslager Friedland - Niedersächsisches Zentrum für Integration - (GDL) werden mit Ablauf des 31.12.2010 aufgelöst.
2.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 wird die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit Hauptsitz in Braunschweig und Standorten in Bramsche, Braunschweig, Friedland und Oldenburg sowie Außenstellen in Langenhagen und Lüneburg errichtet. Der Standort Friedland trägt weiterhin die Bezeichnung "Grenzdurchgangslager Friedland". Das MI wird ermächtigt, die Festlegung der Standorte und Außenstellen bei Bedarf anzupassen.
3.
Der Standort Oldenburg der künftigen LAB NI in der Liegenschaft "Kloster Blankenburg" wird mit Ablauf des 30.6.2011 geschlossen und als Außenstelle des Standortes Braunschweig weitergeführt.
4.
Die LAB NI ist Nachfolgeeinrichtung der in Nummer 1 genannten Einrichtungen und nimmt deren bisherige Aufgaben wahr. Sie untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des MI.
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