Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Beschl. d. LReg v. 17. 7. 2012 - StK-201-01431/05 -
Vom 17. Juli 2012 (Nds. MBl. S. 610)
Zuletzt geändert durch Nummer 1 des Beschl. vom 26. September 2023 (Nds. MBl. S. 758)
- VORIS 20100 -
Abschnitt 1. GVLReg-Beschl
Die LReg hat mit Wirkung vom 1.7.2012 die Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung beschlossen. Die Regelung wird als Anlage 1 veröffentlicht.
Abschnitt 2. GVLReg-Beschl
Die StK wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachministerium Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsverteilung der LReg vorzunehmen, die sich auf der Grundlage neuer Rechtsvorschriften ergeben.
Abschnitt 3. GVLReg-Beschl
Die Anlage 2 gibt eine Übersicht über die gemäß § 18 NStiftG vom Land errichteten oder verwalteten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts.
Anlage 1 GVLReg-Beschl - Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Die LReg hat nach Artikel 37 Abs. 2 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung vom 19. 5. 1993 (Nds. GVBl. S. 107), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. 12. 2020 (Nds. GVBl. S. 464), über die Bezeichnung und Abgrenzung der Geschäftsbereiche der einzelnen Ministerinnen und Minister beschlossen.
I. Allgemeines |
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1. Niedersächsische Landesregierung
Die Landesregierung führt die Bezeichnung "Niedersächsische Landesregierung" (LReg). Sie setzt sich zusammen aus
dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten,
der Niedersächsischen Innenministerin,
dem Niedersächsischen Finanzminister,
dem Niedersächsischen Sozialminister,
dem Niedersächsischen Wissenschaftsminister,
der Niedersächsischen Kultusministerin,
dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister,
der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin,
der Niedersächsischen Justizministerin,
dem Niedersächsischen Umweltminister,
der Niedersächsischen Regional- und Europaministerin.
2. Bezeichnung der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien
Die Staatskanzlei und die Ministerien führen folgende Bezeichnungen:
Niedersächsische Staatskanzlei (StK),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI),
Niedersächsisches Finanzministerium (MF),
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS),
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK),
Niedersächsisches Kultusministerium (MK),
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW),
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML),
Niedersächsisches Justizministerium (MJ),
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU),
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB).
II. Geschäftsverteilung der LReg |
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1. Staatskanzlei
Der Geschäftsbereich der StK umfasst die Führung der Geschäfte des Ministerpräsidenten und der LReg, insbesondere:
1.1
Geschäftsführung des Ministerpräsidenten und der LReg sowie Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinienpolitik, Ressortkoordinierung und -planung
1.2
Zusammenarbeit mit dem Landtag
1.3
Bundesrat und Bundestag
1.4
Demografischer Wandel
1.5
Norddeutsche Zusammenarbeit
1.6
Bundes- und Landesverfassungsrecht, Verfahren vor dem BVerfG und dem StGH - soweit nicht MJ -, Normprüfung, Deregulierung, Hoheitszeichen
1.7
Organisation der LReg, Personalangelegenheiten in der Zuständigkeit der LReg
1.8
Protokoll, Konsularangelegenheiten, Orden
1.9
Allgemeine Angelegenheiten des LRH und des StGH
1.10
Medien, Medienrecht, Filmförderung
1.11
Internationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
1.12
Presse- und Informationsstelle der LReg, Chefredaktion für den Internetauftritt der LReg, Weiterentwicklung des Internetauftritts der LReg einschließlich des zugrundeliegenden Redaktionssystems
1.13
Vorschrifteninformation (Amtsblattstelle, NI-VORIS)
1.14
Archivwesen
1.15
Grundsatzfragen der Migration und Teilhabe, Bündnis "Niedersachsen packt an", Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten, Ombudsfunktion für Migrationsinteressen, Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ressortübergreifende Koordinierung und Steuerung der Integrationsmaßnahmen, Niedersächsischer Integrationspreis, Zusammenarbeit mit Beauftragten der Bereiche Integration, Migration, Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
1.16
Beteiligung des Landes am "Tag der Deutschen Einheit"
1.17
Grundsatzangelegenheiten und Anerkennungskultur des bürgerschaftlichen Engagements, Rahmenvertrag Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger, Länderauswertung des Freiwilligensurveys, Bürgerbeteiligung
2. Ministerium für Inneres und Sport (MI)
Zum Geschäftsbereich des MI gehören alle Geschäfte der LReg, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere:
2.1
Sportförderung und Sportpolitik
2.2
Verwaltungsausbildung, Nachwuchskräfterekrutierung
2.3
Ressortübergreifende Personalentwicklung, Job-Börse
2.4
Aufsicht über IT.Niedersachsen, Statistik, Zentrale Beschaffung
2.5
Allgemeines Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht
2.6
Recht der Gefahrenabwehr, Waffenrecht und Versammlungsrecht
2.7
Polizeiverwaltung, Einsatz, Planung und Organisation der Polizei
2.8
Katastrophenschutz, Geschäftsführung Kompetenzzentrum
2.9
Brandschutz, Kampfmittelbeseitigung
2.10
Verteidigungsangelegenheiten, Zivile Verteidigung, Enteignungsrecht
2.11
Rettungswesen
2.12
Kommunalangelegenheiten, Kommunalverfassung, Kommunalaufsicht, Kommunale Finanzen
und Wirtschaft
2.13
Vermessung und Geoinformation
2.14
Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, Rückkehrförderung
2.15
Spätaussiedler und jüdische Emigranten, Pflege des Kulturgutes - soweit nicht MWK
2.16
Ausländer- und Asylrecht (ohne den Vollzug von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz)
2.17
Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Lastenausgleich, Wiedergutmachung, Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft , Feiertagsrecht
2.18
Stiftungsrecht
a)
rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, soweit nicht nach § 18 Abs. 1 NStiftG eine Aufgabenwahrnehmung durch die LReg vorgesehen ist oder sich die Zuständigkeit der Stiftungsaufsicht nach § 18 Abs. 2 NStiftG richtet
Hinweis: Die fachliche Betreuung liegt bei den Ministerien, in deren Geschäftsbereich der jeweilige alleinige oder überwiegende Stiftungszweck fällt (Anlage 2).
b)
rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit der jeweilige alleinige oder überwiegende Stiftungszweck nicht in den Geschäftsbereich eines anderen Ministeriums fällt.
2.19
Verwaltungsverfahren, Datenschutz
2.20
Wahlen
2.21
Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, Geheimschutz
2.22
Strategische Ausrichtung, zentrales IT-Management und IT-Steuerung in der Landesverwaltung (IT-Bevollmächtigte oder IT-Bevollmächtigter der LReg - CIO), Koordinierung des ressortübergreifenden Informationssicherheitsprozesses in der Landesverwaltung (Informationssicherheitsbeauftragte oder Informationssicherheitsbeauftragter der Landesverwaltung - CISO), technischer Betrieb des Internetauftritts des Landes, technischer Betrieb von NI-VORIS, Beschaffung von aktiven Netzkomponenten in den lokalen Netzen der Dienststellen und Ersatzbeschaffung der TK-Anlagen
2.23
Zentrale Stelle für Organisationsangelegenheiten
2.24
Verwaltungsmodernisierung mit der Koordinierung und Steuerung des Modernisierungsprozesses
2.25
Glücksspiel, Buchmachererlaubnisse
2.26
Vollzug von Parteiverboten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz
2.27
Zentrale Koordinierungsstelle für die internen Meldestellen nach Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
2.28
Ehrenamtsstrategie
3. Finanzministerium (MF)
Der Geschäftsbereich des MF befasst sich überwiegend mit Finanzen, Steuern, Bauangelegenheiten und Liegenschaften des Landes, insbesondere:
3.1
Aufstellung und Koordinierung des Gesamthaushalts und der Einzelpläne
3.2
Haushaltsrecht, Steuerungsinstrumente Niedersachsen, Leistungsorientiertes Haushaltswirtschaftssystem
(LoHN)
3.3
Haushaltspolitische, finanz- und volkswirtschaftliche Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten
3.4
Richtlinien über Dienstkraftfahrzeuge in der niedersächsischen Landesverwaltung
3.5
Haushaltsführung und -rechnung, Personalkostenbudgetierung (PKB)
3.6
Informationsverarbeitung in der Haushaltswirtschaft (HWS) und im Haushaltsvollzug
(HVS)
3.7
Mittelfristige Finanzplanung, Steuerschätzung, Subventionen, Finanzplanungsrat
3.8
Staatliches Baumanagement, Grundsatzfragen in Bauangelegenheiten des Bundes, des Landes
und Dritter
3.9
Liegenschaften des Landes (LFN)
3.10
Kassen- und Rechnungswesen
3.11
EU-Finanzkontrolle (Bescheinigende Stelle)
3.12
Steuern und steuerberatende Berufe
3.13
Steuerpolitik und Steuergesetzgebung
3.14
Verwaltungskosten/Gebührenmanagement
3.15
Allgemeines Abgabenrecht, Internationales Steuerrecht, Investitionszulagen
3.16
Zölle und Spielbankenabgaben
3.17
Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Spielbankenaufsicht
3.18
Grundsatzfragen der Finanzpolitik, Finanzverfassung und des bundesstaatlichen Finanzausgleichs,
Kommunalfinanzen
3.19
Geld- und Kreditgeschäfte, Schulden- und Vermögensverwaltung des Landes, Landesversorgungsrücklage
3.20
Landesbeteiligungen
3.21
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
3.22
Anstaltsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen
3.23
Organisations- und Personalangelegenheiten einschließlich Informationsverarbeitung der Steuer-, Bezüge- und Versorgungsverwaltung sowie des Staatlichen Baumanagements
3.24
Besoldungs- und Versorgungsrecht, Beihilfe, Heilfürsorge, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld, Informationsverarbeitung des finanziellen öffentlichen Dienstrechts
3.25
Tarif- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
3.26
Erbschaften des Fiskus
4. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Der Geschäftsbereich des MS umfasst die sozialen Angelegenheiten, die Familienpolitik, Angelegenheiten der Frauen, Kinder, Jugendlichen und Senioren, die Gesundheitsangelegenheiten, die Arbeit sowie die Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere:
4.1
Sozialpolitik, soziales Entschädigungsrecht
4.2
Grundsicherung für Arbeitsuchende
4.3
Politik für Menschen mit Behinderungen, unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bekanntgabe des Prozentsatzes und der Erstattung von Fahrgeldausfällen ( §§ 145 ff. SGB IX )
4.4
Büro der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
4.5
Sozialhilfe
4.6
Obdachlosenangelegenheiten
4.7
Pflegeversicherung, Pflegeeinrichtungen, Pflegeberufe
4.8
Heimaufsicht
4.9
Gesetzliche Rentenversicherung
4.10
Kranken- und Unfallversicherung
4.11
Landesprüfungsamt für die Sozialversicherung
4.12
Frauen- und Gleichstellungspolitik, Gender Mainstreaming in Politik und Verwaltung
4.13
Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
4.14
Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Angelegenheiten nach den §§ 218 und 219 StGB
4.15
Migration und Teilhabe/Integration von Migrantinnen und Migranten - soweit nicht StK
4.16
Antidiskriminierung
4.17
Kinder- und Jugendhilfe
4.18
Kinderpolitik, Kinder- und Jugendschutz
4.19
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
4.20
Familienpolitik
4.21
Seniorenpolitik, bürgerschaftliches Engagement - soweit nicht StK -, Selbsthilfe
4.22
Öffentlicher Gesundheitsdienst, übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten
4.23
Medizinischer Zivil- und Katastrophenschutz
4.24
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
4.25
Gesundheitsförderung und Prävention, Krebsregister
4.26
Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Heilmittelwerbewesen (einschließlich Fachaufsicht über die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung), Apothekenwesen, Gewebespende
4.27
Humangenetik, Gendiagnostik, Fortpflanzungsmedizin, Embryonenschutz, Stammzellenrecht
4.28
Krankenhausplanung, -finanzierung, -bauplanung, -pflegesätze, -aufsicht
4.29
Heilberufe (ohne Tierärztinnen und Tierärzte), Gesundheitsfachberufe (ohne Berufsausbildung)
4.30
Kammerrecht der Heilberufe (ohne Tierärztekammer)
4.31
Bestattungsrecht (ohne Gräbergesetz )
4.32
Telematik im Gesundheitswesen einschließlich Telemedizin
4.33
Transplantationsrecht
4.34
Psychiatrische Angelegenheiten, psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen, Maßregelvollzug, Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen und forensische Abteilungen anderer beliehener Krankenhäuser
4.35
Suchtbekämpfung, Drogenbeauftragte bzw. Drogenbeauftragter des Landes
4.36
Arbeitsschutz (ohne Arbeitsschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und Strahlen), technischer Verbraucherschutz (einschließlich Fachaufsicht über die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung)
4.37
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, LSBTIQ* und Queerpolitik
4.38
Durchführung des ProstSchG
4.39
Fachaufsicht über Privatkrankenanstalten nach § 30 GewO
4.40
Büro der oder des Landespatientenschutzbeauftragten
4.41
Arbeitsmarktpolitik
4.42
Arbeits- und Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht
4.43
Arbeitsförderung, berufliche Qualifikation und Weiterbildung
5. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Der Geschäftsbereich des MWK umfasst die Angelegenheiten der Hochschulen und Wissenschaft in Forschung und Lehre und Kultur, insbesondere:
5.1
Forschungspolitik
5.2
Forschungsförderung
5.3
Forschungseinrichtungen
5.4
Wissenschaft und Wirtschaft
5.5
Informationsmanagement und E-Learning (für den Geschäftsbereich des MWK)
5.6
Hochschulbau
5.7
Hochschulen
5.8
Hochschulcontrolling
5.9
Hochschulrecht
5.10
Hochschulmedizin
5.11
Berufsakademien
5.12
Studienförderung
5.13
Erwachsenen- und Weiterbildung
5.14
Kulturentwicklungsplanung, Kulturstiftungen
5.15
Theater und Musik
5.16
Kulturförderung
5.17
Bildende Kunst
5.18
Freie Kulturarbeit
5.19
Museen
5.20
Denkmalschutz, Schutz von Kulturgut - soweit nicht StK für archivisches Kulturgut
5.21
Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen
5.22
Angelegenheiten der politischen Bildung, soweit sie nicht den schulischen Bereich
betreffen
5.23
Wissenschaftliche Bibliotheken
6. Kultusministerium (MK)
Der Geschäftsbereich des MK umfasst insbesondere folgende Angelegenheiten:
6.1
Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder
6.2
Allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Förderschulen, Auslandsschulen, Schulen in freier Trägerschaft)
6.3
Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
6.4
Berufliche Bildung (Berufsbildende Schulen einschließlich Schulen in freier Trägerschaft, Ausbildung in den anderen als ärztlichen Heilberufen, betriebliche Berufsbildung)
6.5
Angelegenheiten der Gedenkstätten
6.6
Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften
7. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
Der Geschäftsbereich des MW umfasst die Angelegenheiten der Wirtschaft, der Technologie, des Verkehrswesens, des Städtebaus und des Bau- und Wohnungswesens sowie der Digitalisierung, insbesondere:
7.1
Wirtschaftspolitik und -analyse
7.2
Wirtschaft im demografischen Wandel
7.3
Existenzgründungen, Unternehmensfinanzierung
7.4
Bürokratieabbau für den Bereich der Wirtschaft
7.5
Außenwirtschaft, Programmbewirtschaftung Wirtschaftsförderung aus EFRE, Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde ESF(+) und EFRE, Prüfbehörde Brexit-Anpassungsreserve (BAR), Europäische Wirtschaftspolitik, Europäisches Wirtschaftsrecht
7.6
Mittelstandspolitik, Dienstleistungswirtschaft
7.7
Handwerk
7.8
Angelegenheiten der Unternehmen aus dem Bereich Kommunikationsdienstleistungen, Breitband
7.9
Tourismus, Freizeit-, Gesundheits-, Kultur- und Kreativwirtschaft
7.10
Versicherungsaufsicht über die der Landesaufsicht unterstehenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen und die privaten Versicherungsunternehmen von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, Versicherungsaufsicht über die niedersächsischen berufsständischen Versorgungswerke, Börsenaufsicht, Rechtsaufsicht nach dem UBGG , Aufsicht nach § 16 Abs. 2 Nr. 9 GwG
7.11
Berufsangelegenheiten der Freien Berufe (insbesondere der Architekten, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer)
7.12
Handel, Kammeraufsicht (Industrie- und Handelskammern - soweit nicht berufliche Bildung -, Handwerkskammern - soweit nicht berufliche Bildung - sowie Architektenkammer, Ingenieurkammer), Gewerberecht (einschließlich des Rechts der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte - soweit nicht MS -)
7.13
Wettbewerbsrecht und Öffentliches Auftragswesen, Landeskartellbehörde
7.14
Technologiepolitik
7.15
Fahrzeug- und Schiffbau, Luft- und Raumfahrt
7.16
Umweltwirtschaft
7.17
Maschinenbau, Stahlindustrie, Chemie, Biotechnologie, Elektroindustrie
7.18
Bauwirtschaft, Holz, Glas, Papier, Verlage, Ernährungswirtschaft
7.19
Bergbau, Wirtschaftsgeologie, Bodeninformationssystem, Rohstoffindustrie
7.20
Eich- und Materialprüfwesen
7.21
Wirtschaftsförderung
7.22
Verkehrspolitik, Mobilität, Luftverkehr, Logistik
7.23
Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Straßenverkehrstechnik
7.24
Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Verkehrssicherheit
7.25
Schiene, Öffentlicher Personennahverkehr
7.26
Häfen und Schifffahrt, JadeWeserPort
7.27
Koordinierungsstelle Digitalisierung
7.28
Recht und Förderung des Städtebaus
7.29
Städtebau, Bauleitplanung, Baukultur
7.30
Bauordnungsrecht, Bauprodukte, Baunormen
7.31
Wohnraumförderung
7.32
Bauaufsicht, Bautechnik, Bauökologie
7.33
Wohnungspolitik, soziales Wohnungsrecht, Wohngeld, Wohnungsmarktbeobachtung
8. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Der Geschäftsbereich des ML umfasst die Angelegenheiten des ländlichen Raums, der Ernährung und Landwirtschaft, des Verbraucherschutzes sowie der Landesentwicklung, insbesondere:
8.1
Organisation der Agrar- und Forstverwaltung (einschließlich der Aufsicht über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Niedersächsische Landgesellschaft), EU-Zahlstelle für den EGFL und den ELER, Fondsverwaltung ELER - soweit nicht MB -, zuständige Behörde nach der Verordnung (EU) 2021/2116
8.2
Agrarpolitik
8.3
Tierproduktion, Totalisatorenerlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz , Vieh- und Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft, Fischwirtschaft
8.4
Gartenbau, Gartenkultur, Kleingartenwesen, landwirtschaftlicher Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Biotechnologie, Bodenschutz bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung (insbesondere i. S. des Vierten Teils des BBodSchG), ökologischer Landbau, nachwachsende Rohstoffe, Bioenergie, Gentechnik im Rahmen des Saatgut-, Futtermittel- und Lebensmittelrechts, Ermittlung der Radioaktivität in Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln, Boden, Pflanzen, Düngemitteln
8.5
Markt- und Absatzwirtschaft, Handel und Genossenschaften, Ernährungswirtschaft, Marketinggesellschaft
8.6
Agrarsozialpolitik
8.7
Landfrauen, Landjugend
8.8
Verbraucherschutz - soweit nicht MS -, amtliches Kontrollsystem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (inklusive für kosmetische Mittel, Wein und Tabakerzeugnisse), Bedarfsgegenständeüberwachung, Ernährungsaufklärungsmaßnahmen, Akkreditierung, berufsbezogene Aus- und Fortbildung, Aufsicht über das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL)
8.9
Tierseuchenbekämpfung/Tiergesundheit, Tierische Nebenprodukte-Beseitigung, Tierseuchenkasse
8.10
Tierschutz, Tierarzneimittel, verbraucherschutz- und tiergesundheitsbezogene Futtermittelüberwachung, Berufsangelegenheiten der Tierärztinnen und Tierärzte
8.11
Raumordnung, landesplanerische Abstimmungen, Mitwirkung im Kuratorium der Akademie für Raumordnung und Landesentwicklung
8.12
Entwicklung im ländlichen Raum, ländliche Bodenordnung, Dorfentwicklung
8.13
Domänen- und Moorverwaltung (einschließlich forstfiskalischer Grundstücksverkehr)
8.14
Forst- und Jagdhoheit, Forst- und Jagdpolitik, nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz
aller dem Jagdrecht unterstehenden Arten
8.15
Wald-, Forst- und Holzwirtschaft
8.16
Forst-, Jagd- und Fischereirecht
8.17
Waldumweltbildung, waldbezogene Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
9. Justizministerium (MJ)
Der Geschäftsbereich des MJ umfasst die Angelegenheiten der Rechtspflege, insbesondere:
9.1
Angelegenheiten der Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit
c)
Finanzgerichtsbarkeit
d)
Sozialgerichtsbarkeit
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit
f)
Disziplinargerichtsbarkeit
g)
Staatsanwaltschaften
9.2
Richterliches Dienstrecht
9.3
Bürgerliches Recht, Urheberrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs, gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sonderprivatrechte, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ministerien besteht
9.4
Strafrecht, einschließlich Nebenstrafrecht, Strafverfahrensrecht
9.5
Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht der Gerichte, Kostenrecht, Vollstreckungsrecht, Insolvenzrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, außergerichtliche Streitbeilegung
9.6
Justizvollzug (einschließlich des Vollzugs von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz)
9.7
Kriminologie und Kriminalpolitik, Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenstrafrecht, Landespräventionsrat, justizielle Angelegenheiten des Opferschutzes sowie Opferhilfe, Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz und Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens
9.8
Gnadenwesen, soweit das Begnadigungsrecht nicht beim Ministerpräsidenten liegt
9.9
Recht und Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare und des Rechtsberatungswesens
9.10
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
9.11
Juristen- und Justizausbildung, Landesjustizprüfungsamt
9.12
Verfassungsgerichtliche Verfahren, die das MJ oder dessen Geschäftsbereich betreffen
9.13
Betreuungswesen, fachbezogene Rechtsaufsicht über Betreuungsbehörden, Förderung und Beratung der nach § 1908f BGB anerkannten Betreuungsvereine, Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen als Betreuungsvereine nach § 1908f BGB , Tätigkeit von Landesbediensteten als Behördenbetreuerin oder Behördenbetreuer ( § 1897 Abs. 2 Satz 2 BGB )
10. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Der Geschäftsbereich des MU umfasst Angelegenheiten des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Umwelt- und der Energiepolitik, insbesondere:
10.1
Klimaschutz, Agenda 21, Nachhaltigkeitsstrategie
10.2
Energiepolitik, Energierecht
10.3
Umweltinformationssysteme, Umweltberichterstattung
10.4
Umweltstiftungen, Umwelt und Wirtschaft, Umweltforschung, fachübergreifendes Umweltrecht, außerschulische Umweltbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
10.5
Wasserwirtschaft, Gewässer- und Meeresschutz, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Abwasser, Küsten- und Hochwasserschutz, gewässerkundlicher Landesdienst, Wasser- und Abwasserrecht, Deichrecht, Wasserverbandsrecht, Bodenschutz
10.6
Gewerbeaufsichts- und Abfallwirtschaftsverwaltung
10.7
Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Altlasten, Abfall-
und Immissionsschutzrecht
10.8
Gentechnologie, Chemikalien, Umwelttoxikologie einschließlich Rechtsangelegenheiten
10.9
Kernenergie, nukleare Ver- und Entsorgung, Strahlenschutz, Anlagensicherheit, Recht
der Kernenergie
10.10
Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsplanung, Nationalparke, Biosphärenreservate, Flächen- und Biotopschutz, Eingriffsregelung, Vertragsnaturschutz, Naturschutzprogramme, Naturschutzrecht
10.11
Umweltverträglichkeitsprüfung
10.12
Wattführungen
11. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)
Der Geschäftsbereich des MB umfasst Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem Bund und der EU sowie der Regionalen Entwicklung, insbesondere:
11.1
Vertretung des Landes beim Bund
11.2
Europapolitik und -recht, Regionale Entwicklung, Regionale Landesentwicklung, Metropolregionen, Verwaltungsbehörde EFRE und ESF(+), ELER-Koordinierung, Verwaltungsbehörde Brexit-Anpassungsreserve (BAR), strategische Entwicklung der EU-Förderung und Koordinierung, Interreg
11.3
Vertretung des Landes bei der EU
11.4
Europäisches Informations-Zentrum (EIZ)
11.5
Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung
11.6
"Zuständige Behörde" nach der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 7. 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Anlage 2 GVLReg-Beschl - Übersicht über die gemäß § 18 NStiftG vom Land errichteten oder verwalteten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts
Name der Stiftung | zuständiges Ministerium |
---|---|
Barkenhoff-Stiftung Worpswede | MWK |
German International Graduate School of Management and Administration (GISMA) | MW |
Hanse-Wissenschaftskolleg (HWK) | MWK |
Herzogin-Elisabeth-Hospital | MS |
Kinder von Tschernobyl - Stiftung des Landes Niedersachsen | MS |
Kulturstiftung der Länder | MWK |
Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland | MI |
Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit | MU |
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung | MI |
Niedersächsische Wattenmeer-Stiftung | MU |
Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation | MS |
Stiftung "Familie in Not" | MS |
Stiftung Jugendbildung Juist | MS |
Stiftung Lager Sandbostel | MK |
Stiftung Niedersachsen | MWK |
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten | MK |
Stiftung Niedersächsisches Wirtschaftsarchiv Braunschweig | StK |
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen | MJ |
Volkswagenstiftung | MWK |
Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) | MWK |
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