Niedersächsisches Rechtsvereinfachungsgesetz 1990 (Art. 35 Abs. 2, Art. 49 Nr. 2)
Niedersächsisches Rechtsvereinfachungsgesetz 1990 (Art. 35 Abs. 2, Art. 49 Nr. 2)
Vom 22. März 1990 (Nds. GVBl. S. 101 - VORIS 13000 03 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Inhaltsübersicht | Art. |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Geschäftsbereich der Staatskanzlei | |
Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens | 1 |
Aufhebung der Verordnung über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren | 2 |
Zweiter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Innenministeriums | |
Änderung des Niedersächsischen Bannmeilengesetzes | 3 |
Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes | 4 |
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage | 5 |
Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes | 6 |
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung | 7 |
Änderung des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform | 8 |
Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes | 9 |
Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes | 10 |
Änderung der Niedersächsischen Disziplinarordnung | 11 |
Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes | 12 |
Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes | 13 |
Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes | 14 |
Änderung des Niedersächsischen Sammlungsgesetzes | 15 |
Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes | 16 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 17 |
Dritter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Finanzministeriums | |
Änderung des Verwaltungskostengesetzes | 18 |
Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen | 19 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 20 |
Vierter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Sozialministeriums | |
Änderung des Gesetzes über die Kostenträger gemäß § 24 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten | 21 |
Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen | 22 |
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung | 23 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 24 |
Fünfter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Kultusministeriums | |
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt | 25 |
Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes | 26 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 27 |
Sechster Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | |
Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes | 28 |
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz | 29 |
Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz | 30 |
Änderung des Landeswaldgesetzes | 31 |
Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes | 32 |
Änderung des Landesjagdgesetzes | 33 |
Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes | 34 |
Vorschriften über die Zucht des Oldenburger Pferdes | 35 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 36 |
Siebenter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Justizministeriums | |
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit | 37 |
Änderung des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse | 38 |
Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlaß von Kosten in der Gerichtsbarkeit | 39 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 40 |
Achter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst | |
Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeihilfen für Berufsaufbauschüler und Fachoberschüler mit Berufsabschluß | 41 |
Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes | 42 |
Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes | 43 |
Aufhebung von Rechtsvorschriften | 44 |
Neunter Abschnitt | |
Geschäftsbereich des Umweltministeriums | |
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes | 45 |
Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes | 46 |
Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz | 47 |
Aufhebung des Wasserverbandgesetzes | 48 |
Zehnter Abschnitt | |
Schlußvorschriften | |
Ermächtigung zur Neubekanntmachung | 49 |
Übergangsvorschrift für die Sparkassensatzungen | 50 |
Inkrafttreten | 51 |
Art. 1 - 2, Erster Abschnitt - Geschäftsbereich der Staatskanzlei
Art. 1 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 2 ReVereinfG90 - Aufhebung der Verordnung über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 3 - 17, Zweiter Abschnitt - Geschäftsbereich des Innenministeriums
Art. 3 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Bannmeilengesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 4 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 5 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 6 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 7 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 8 ReVereinfG90 - Änderung des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 9 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 10 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 11 ReVereinfG90 - Änderung der Niedersächsischen Disziplinarordnung
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 12 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 13 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 14 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 15 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Sammlungsgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 16 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 17 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 18 - 20, Dritter Abschnitt - Geschäftsbereich des Finanzministeriums
Art. 18 ReVereinfG90 - Änderung des Verwaltungskostengesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 19 ReVereinfG90 - Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 20 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 21 - 24, Vierter Abschnitt - Geschäftsbereich des Sozialministeriums
Art. 21 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über die Kostenträger gemäß § 24 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 22 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 23 ReVereinfG90 - Änderung der Niedersächsischen Bauordnung
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 24 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 25 - 27, Fünfter Abschnitt - Geschäftsbereich des Kultusministeriums
Art. 25 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 26 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 27 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 28 - 36, Sechster Abschnitt - Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Art. 28 ReVereinfG90 - Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 29 ReVereinfG90 - Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 30 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 31 ReVereinfG90 - Änderung des Landeswaldgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 32 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 33 ReVereinfG90 - Änderung des Landesjagdgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 34 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 35 ReVereinfG90 - Vorschriften über die Zucht des Oldenburger Pferdes
(1) Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
(2) Das Vermögen der Körperschaft des öffentlichen Rechts "Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes" geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den gleichnamigen Verein mit Sitz in Oldenburg über. Der Verein, der die Tradition der Körperschaft des öffentlichen Rechts fortführt, ist berechtigt, den Namen "Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes" weiterzuführen und das eingeführte Brandzeichen (Kreis mit Krone) weiterzuverwenden.
Art. 36 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 37 - 40, Siebenter Abschnitt - Geschäftsbereich des Justizministeriums
Art. 37 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 38 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 39 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlaß von Kosten in der Gerichtsbarkeit
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 40 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 41 - 44, Achter Abschnitt - Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Art. 41 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeihilfen für Berufsaufbauschüler und Fachoberschüler mit Berufsabschluß
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 42 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 43 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 44 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 45 - 48, Neunter Abschnitt - Geschäftsbereich des Umweltministeriums
Art. 45 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 46 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 47 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz
Änderungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 48 ReVereinfG90 - Aufhebung des Wasserverbandgesetzes
Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
Art. 49 - 51, Zehnter Abschnitt - Schlußvorschriften
Art. 49 ReVereinfG90 - Ermächtigung zur Neubekanntmachung (1)
Die zuständigen Ministerien werden ermächtigt,
1.
das
Sparkassengesetz
für das Land Niedersachsen,
2.
das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz,
3.
das
Niedersächsische Naturschutzgesetz
,
4.
das Gesetz über Unschädlichkeitserzeugnisse,
5.
das
Niedersächsische Wassergesetz
in den nunmehr geltenden Fassungen mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei die Inhaltsübersichten anzupassen sowie Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
(1) Red. Anm.:
vollzogen durch Neubek.
Fußnoten | |
---|---|
(¹) Red. Anm.: | vollzogen durch Neubek. |
Art. 50 ReVereinfG90 - Übergangsvorschrift für die Sparkassensatzungen
Red. Anm.: Seit dem 1. Juli 1990 (In-Kraft-Treten der Sparkassenverordnung) erledigt.
Bis zum Inkrafttreten der nach § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen in der Fassung des Artikels 19 Nr. 2 zu erlassenden Sparkassenverordnung gelten die Bestimmungen der Satzungen der Sparkassen über die Geschäfte der Sparkassen, die sichere Anlage der Sparkassenbestände und die Liquidität fort.
Art. 51 ReVereinfG90 - Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend treten hiervon in Kraft:
1.
Artikel 1, 2,
6 Nr. 2
- hinsichtlich der Einführung des
§ 67a Abs. 1
und
2 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
- , Artikel 24 Nr. 1, Artikel 30 Nr. 2 - hinsichtlich der Streichung des § 5 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz - sowie Artikel 36 Nrn. 1 und 6 am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Monats,
2.
Artikel 4 Satz 1 - hinsichtlich der Streichung des § 48 Satz 3 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes -, Artikel 5, 7 Nr. 1,
Artikel 9
, 10, 12 bis 14, 15 - hinsichtlich der Streichung des
§ 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Sammlungsgesetzes
- , Artikel 16, 22, 23,
25
, 26, 28, 30 Nr. 2 - hinsichtlich der Streichung des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz -, Artikel 31 Nr. 2 Buchst. b, Artikel 32 bis 34, 41 bis 43 und 45 bis 47 am 1. Januar 1991,
3.
Artikel 40 Nrn. 1 bis 4 am 1. Januar 1992.
Hannover, den 22. März 1990
Der Niedersächsische Ministerpräsident
A l b r e c h t
Der Niedersächsische Justizminister
R e m m e r s
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