Niedersächsisches Rechtsvereinfachungsgesetz 1990 (Art. 35 Abs. 2, Art. 49 Nr. 2)
DE - Landesrecht Niedersachsen

Niedersächsisches Rechtsvereinfachungsgesetz 1990 (Art. 35 Abs. 2, Art. 49 Nr. 2)

Niedersächsisches Rechtsvereinfachungsgesetz 1990 (Art. 35 Abs. 2, Art. 49 Nr. 2)

Vom 22. März 1990 (Nds. GVBl. S. 101 - VORIS 13000 03 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
InhaltsübersichtArt.
Erster Abschnitt
Geschäftsbereich der Staatskanzlei
Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens1
Aufhebung der Verordnung über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren2
Zweiter Abschnitt
Geschäftsbereich des Innenministeriums
Änderung des Niedersächsischen Bannmeilengesetzes3
Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes4
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage5
Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes6
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung7
Änderung des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform8
Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes9
Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes10
Änderung der Niedersächsischen Disziplinarordnung11
Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes12
Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes13
Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes14
Änderung des Niedersächsischen Sammlungsgesetzes15
Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes16
Aufhebung von Rechtsvorschriften17
Dritter Abschnitt
Geschäftsbereich des Finanzministeriums
Änderung des Verwaltungskostengesetzes18
Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen19
Aufhebung von Rechtsvorschriften20
Vierter Abschnitt
Geschäftsbereich des Sozialministeriums
Änderung des Gesetzes über die Kostenträger gemäß § 24 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten21
Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen22
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung23
Aufhebung von Rechtsvorschriften24
Fünfter Abschnitt
Geschäftsbereich des Kultusministeriums
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt25
Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes26
Aufhebung von Rechtsvorschriften27
Sechster Abschnitt
Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes28
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz29
Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz30
Änderung des Landeswaldgesetzes31
Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes32
Änderung des Landesjagdgesetzes33
Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes34
Vorschriften über die Zucht des Oldenburger Pferdes35
Aufhebung von Rechtsvorschriften36
Siebenter Abschnitt
Geschäftsbereich des Justizministeriums
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit37
Änderung des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse38
Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlaß von Kosten in der Gerichtsbarkeit39
Aufhebung von Rechtsvorschriften40
Achter Abschnitt
Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeihilfen für Berufsaufbauschüler und Fachoberschüler mit Berufsabschluß41
Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes42
Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes43
Aufhebung von Rechtsvorschriften44
Neunter Abschnitt
Geschäftsbereich des Umweltministeriums
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes45
Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes46
Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz47
Aufhebung des Wasserverbandgesetzes48
Zehnter Abschnitt
Schlußvorschriften
Ermächtigung zur Neubekanntmachung49
Übergangsvorschrift für die Sparkassensatzungen50
Inkrafttreten51

Art. 1 - 2, Erster Abschnitt - Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Art. 1 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 2 ReVereinfG90 - Aufhebung der Verordnung über die Zwangsbeitreibung rückständiger Rundfunkgebühren

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 3 - 17, Zweiter Abschnitt - Geschäftsbereich des Innenministeriums

Art. 3 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Bannmeilengesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 4 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 5 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 6 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 7 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 8 ReVereinfG90 - Änderung des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 9 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 10 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 11 ReVereinfG90 - Änderung der Niedersächsischen Disziplinarordnung

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 12 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 13 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 14 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 15 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Sammlungsgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 16 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Pressegesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 17 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 18 - 20, Dritter Abschnitt - Geschäftsbereich des Finanzministeriums

Art. 18 ReVereinfG90 - Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 19 ReVereinfG90 - Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 20 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 21 - 24, Vierter Abschnitt - Geschäftsbereich des Sozialministeriums

Art. 21 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über die Kostenträger gemäß § 24 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 22 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 23 ReVereinfG90 - Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 24 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 25 - 27, Fünfter Abschnitt - Geschäftsbereich des Kultusministeriums

Art. 25 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 26 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 27 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 28 - 36, Sechster Abschnitt - Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Art. 28 ReVereinfG90 - Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 29 ReVereinfG90 - Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 30 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 31 ReVereinfG90 - Änderung des Landeswaldgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 32 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 33 ReVereinfG90 - Änderung des Landesjagdgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 34 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 35 ReVereinfG90 - Vorschriften über die Zucht des Oldenburger Pferdes

(1) Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.
(2) Das Vermögen der Körperschaft des öffentlichen Rechts "Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes" geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den gleichnamigen Verein mit Sitz in Oldenburg über. Der Verein, der die Tradition der Körperschaft des öffentlichen Rechts fortführt, ist berechtigt, den Namen "Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes" weiterzuführen und das eingeführte Brandzeichen (Kreis mit Krone) weiterzuverwenden.

Art. 36 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 37 - 40, Siebenter Abschnitt - Geschäftsbereich des Justizministeriums

Art. 37 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 38 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 39 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlaß von Kosten in der Gerichtsbarkeit

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 40 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 41 - 44, Achter Abschnitt - Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst

Art. 41 ReVereinfG90 - Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeihilfen für Berufsaufbauschüler und Fachoberschüler mit Berufsabschluß

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 42 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 43 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 44 ReVereinfG90 - Aufhebung von Rechtsvorschriften

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 45 - 48, Neunter Abschnitt - Geschäftsbereich des Umweltministeriums

Art. 45 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 46 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 47 ReVereinfG90 - Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz

Änderungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 48 ReVereinfG90 - Aufhebung des Wasserverbandgesetzes

Aufhebungen hier nicht wiedergegeben.

Art. 49 - 51, Zehnter Abschnitt - Schlußvorschriften

Art. 49 ReVereinfG90 - Ermächtigung zur Neubekanntmachung (1)

Die zuständigen Ministerien werden ermächtigt,
1.
das
Sparkassengesetz
für das Land Niedersachsen,
2.
das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz,
3.
das
Niedersächsische Naturschutzgesetz
,
4.
das Gesetz über Unschädlichkeitserzeugnisse,
5.
das
Niedersächsische Wassergesetz
in den nunmehr geltenden Fassungen mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei die Inhaltsübersichten anzupassen sowie Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
(1) Red. Anm.:
vollzogen durch Neubek.
Fußnoten
(¹) Red. Anm.: vollzogen durch Neubek.

Art. 50 ReVereinfG90 - Übergangsvorschrift für die Sparkassensatzungen

Red. Anm.: Seit dem 1. Juli 1990 (In-Kraft-Treten der Sparkassenverordnung) erledigt.
Bis zum Inkrafttreten der nach § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen in der Fassung des Artikels 19 Nr. 2 zu erlassenden Sparkassenverordnung gelten die Bestimmungen der Satzungen der Sparkassen über die Geschäfte der Sparkassen, die sichere Anlage der Sparkassenbestände und die Liquidität fort.

Art. 51 ReVereinfG90 - Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend treten hiervon in Kraft:
1.
Artikel 1, 2,
6 Nr. 2
- hinsichtlich der Einführung des
§ 67a Abs. 1
und
2 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
- , Artikel 24 Nr. 1, Artikel 30 Nr. 2 - hinsichtlich der Streichung des § 5 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz - sowie Artikel 36 Nrn. 1 und 6 am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Monats,
2.
Artikel 4 Satz 1 - hinsichtlich der Streichung des § 48 Satz 3 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes -, Artikel 5, 7 Nr. 1,
Artikel 9
, 10, 12 bis 14, 15 - hinsichtlich der Streichung des
§ 10 Abs. 4 des Niedersächsischen Sammlungsgesetzes
- , Artikel 16, 22, 23,
25
, 26, 28, 30 Nr. 2 - hinsichtlich der Streichung des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz -, Artikel 31 Nr. 2 Buchst. b, Artikel 32 bis 34, 41 bis 43 und 45 bis 47 am 1. Januar 1991,
3.
Artikel 40 Nrn. 1 bis 4 am 1. Januar 1992.
Hannover, den 22. März 1990
Der Niedersächsische Ministerpräsident
A l b r e c h t
Der Niedersächsische Justizminister
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