Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Vom 3. November 1992 (Nds. GVBl. S. 295 - VORIS 20411 05 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 AusbPolFühÄG

(1) Dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 8. November 1991 wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. (1)
(1) Red. Anm.:
Hier nicht wiedergegeben.
Fußnoten
(¹) Red. Anm.: Hier nicht wiedergegeben.

Art. 2 AusbPolFühÄG

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
H a n n o v e r, den 3. November 1992
Der Niedersächsische Ministerpräsident S c h r ö d e r
Der Niedersächsische Innenminister G l o g o w s k i
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