Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
                            Vom 20. November 1997 (Nds. GVBl. S. 476 - VORIS 83230 01 00 00 000 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 TierAltVersG
                            (1) Dem am 4., 6. und 13. Juni 1997 unterzeichneten   Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das   Abkommen       wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Wird das Abkommen nach seinem   Artikel 10 Abs. 2 Satz 3         gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Mai 1998 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 TierAltVersG
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            H a n n o v e r, den 20. November 1997
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Horst M i l d e
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            S c h r ö d e r
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage TierAltVersG - Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
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