Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
                            Vom 11. Oktober 2000 (Nds. GVBl. S. 258 - VORIS 21061 02 00 00 000 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 GesWesÄG
                            (1) Dem am 16. Dezember 1999 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des   Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.  (1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (1) Red. Anm.:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Kraft getreten am 28. November 2000 (Bek. vom 6. Dezember 2000, Nds. GVBl. S. 322).
                        
                        
                    
                    
                    
                | Fußnoten | |
|---|---|
| (¹) Red. Anm.: | In Kraft getreten am 28. November 2000 (Bek. vom 6. Dezember 2000, Nds. GVBl. S. 322). | 
Art. 2 GesWesÄG
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 11. Oktober 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rolf W e r n s t e d t
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sigmar G a b r i e l