Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
                            Vom 19. Juni 2002 (Nds. GVBl. S. 175 - VORIS 22620 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 RdFunk6.ÄG - Zustimmungsgesetz
                            (1) Dem am 20./21. Dezember 2001 unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des   Rundfunkstaatsvertrages      , des   Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages       und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Juli 2002 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Juli 2002 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 RdFunk6.ÄG - Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
                            Änderungen hier nicht wiedergegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 RdFunk6.ÄG - In-Kraft-Treten
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 19. Juni 2002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtags
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rolf W e r n s t e d t
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sigmar G a b r i e l