Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Vom 6. Juni 2008 (Nds. GVBl. S. 198 - VORIS 22620 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 10. RÄndStVG
                            (1)  Dem am 19. Dezember 2007 unterzeichneten   Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge       (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)  Der   Staatsvertrag       wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3)   1 Der Staatsvertrag tritt nach seinem   Artikel 6 Abs. 3 Satz 1         am 1. September 2008 in Kraft.  2 Wird der Staatsvertrag nach seinem   Artikel 6 Abs. 3 Satz 2         gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. September 2008 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 10. RÄndStVG
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 6. Juni 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages   Hermann  D i n k l a
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident   Christian  W u l f f