Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 322 - VORIS 22620 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 11. RÄndStVG
                            (1) Dem am 12. Juni 2008 unterzeichneten   Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge       (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3)   1 Der   Staatsvertrag       tritt nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2009 in Kraft.  2 Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2009 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 11. RÄndStVG
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 8. Oktober 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Hermann D i n k l a
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Christian W u l f f