Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 27. August 2009 (Nds. GVBl. S. 332 - VORIS 10100 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 LGrenzÄndStVG
(1) Dem am 5. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
§ 2 LGrenzÄndStVG
Die Gebiete, die nach Artikel 1 Abs. 3 des Staatsvertrages von der Freien Hansestadt Bremen auf das Land Niedersachsen übergehen, werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages in die Gemeinde Loxstedt, Landkreis Cuxhaven, eingegliedert.
§ 3 LGrenzÄndStVG
Für Rechts- und Verwaltungshandlungen, die aus Anlass der Durchführung des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, insbesondere Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern sowie Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sind Kosten weder zu erheben noch zu erstatten.
§ 4 LGrenzÄndStVG
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 27. August 2009
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Hermann D i n k l a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
Anlage LGrenzÄndStVG - Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
> Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
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