Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
                            Vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 166 - VORIS 21072 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 2. DIBt-ÄndAbkG
                            (1) Dem am 14. September 2010/15. Mai 2012 unterzeichneten   Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das   Abkommen       wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner   Nummer 2       in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 2. DIBt-ÄndAbkG
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 19. Juni 2013
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Bernd B u s e m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Stephan W e i l