Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
                            Vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81 - VORIS 10100 -)  (1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (1) Red. Anm.:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bekanntmachung   über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 LGÄMV/NIStVG
                            (1) Dem am 10. November/9. Dezember 2013 unterzeichneten   Staatsvertrag       zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem   Artikel 4 Abs. 2         in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (1) Red. Anm.:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bekanntmachung   über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                | Fußnoten | |
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| (¹) Red. Anm.: | Bekanntmachungüber den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen LandesgrenzeVom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind. | 
§ 2 LGÄMV/NIStVG
                            Das Gebiet, das nach   Artikel 1 Abs. 2 Satz 2         des Staatsvertrages auf das Land Niedersachsen übergeht, wird in die Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg, eingegliedert.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 LGÄMV/NIStVG
                            Das   Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue      " vom 14. November 2002 (Nds. GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), wird wie folgt geändert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die   Anlage 1       wird wie folgt geändert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Blatt "Legende und Blattschnitt" ersetzt der als    Anlage 1        beigefügte Kartenausschnitt den entsprechenden Kartenausschnitt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Blatt 12 ersetzt der als    Anlage 2        beigefügte Kartenausschnitt den entsprechenden Kartenausschnitt im Bereich der nördlichen Grenze des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue".
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In   Anlage 2       Blatt 1 und Blatt 2 ersetzt der als    Anlage 3        beigefügte Kartenausschnitt jeweils den entsprechenden Kartenausschnitt südwestlich der Ortslage Woosmer.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 LGÄMV/NIStVG
                            Für Rechts- und Verwaltungshandlungen, die aus Anlass der Durchführung des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, insbesondere Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern sowie Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sind Kosten weder zu erheben noch zu erstatten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 LGÄMV/NIStVG
                            1 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.  2 Abweichend von Satz 1 treten die   §§ 2       und   3       am gleichen Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag nach seinem   Artikel 4 Abs. 2         in Kraft tritt; dieser Tag ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen  (1) .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (1) Red. Anm.:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bekanntmachung   über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 27. März 2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Bernd B u s e m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Stephan W e i l
                        
                        
                    
                    
                    
                | Fußnoten | |
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| (¹) Red. Anm.: | Bekanntmachungüber den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen LandesgrenzeVom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind. | 
Anlage 1 LGÄMV/NIStVG
                            Red. Anm.: Die   Anlagen 1 bis 3       (Kartenausschnitte zu   § 3      ) sind im Nds. GVBl. Nr. 6 vom 1. April 2014 auf den Seiten 82 und 83 wiedergegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 2 LGÄMV/NIStVG
                            Red. Anm.: Die   Anlagen 1 bis 3       (Kartenausschnitte zu   § 3      ) sind im Nds. GVBl. Nr. 6 vom 1. April 2014 auf den Seiten 82 und 83 wiedergegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 3 LGÄMV/NIStVG
                            Red. Anm.: Die   Anlagen 1 bis 3       (Kartenausschnitte zu   § 3      ) sind im Nds. GVBl. Nr. 6 vom 1. April 2014 auf den Seiten 82 und 83 wiedergegeben.