Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
                            Vom 17. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 32 - VORIS 81640 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 4. ZLS-ÄndAbkG
                            (1) Dem   Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik       vom 17. Juli/3. November 2015 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das   Abkommen       wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem   § 2       in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 4. ZLS-ÄndAbkG
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 17. Februar 2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Bernd  B u s e m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Stephan  W e i l
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 1 4. ZLS-ÄndAbkG - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
                            >  Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik