Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
                            Vom 21. September 2017 (Nds. GVBl. S. 290 - VORIS 22210 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 StudAkkStVG
                            (1) Dem am 1./20. Juni 2017 unterzeichneten   Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem   Artikel 18 Abs. 1 Satz 2         in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 StudAkkStVG
                            Das Fachministerium wird ermächtigt, Verordnungen nach   Artikel 4 des Staatsvertrages       zu erlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 StudAkkStVG
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 21. September 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Bernd  B u s e m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Stephan  W e i l
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage StudAkkStVG - Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)
                            >  Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)