Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
                            Vom 23. März 2006 (Nds. GVBl. S. 170 - VORIS 10100 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 NINWLGrenzG3
                            (1) Dem am 15./28. Dezember 2005 unterzeichneten   Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)   1 Der   Staatsvertrag       wird nachstehend veröffentlicht.  2 Die in   Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages         genannten Kartenblätter liegen beim Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - und bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht bereit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem der   Staatsvertrag       nach seinem   Artikel 4 Abs. 2         in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 NINWLGrenzG3
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 23. März 2006
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jürgen  G a n s ä u e r
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Christian  W u l f f
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 1 NINWLGrenzG3 - Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
                            >  Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze