Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Vom 26. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 54 - VORIS 22620 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 RdFunk9.ÄG
                            (1) Dem am 31. Juli/10. Oktober 2006 unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3)  1 Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 am 1. März 2007 in Kraft.  2 Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 RdFunk9.ÄG
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 26. Januar 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Jürgen  G a n s ä u e r
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Christian  W u l f f