Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
                            Vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 704 - VORIS 28200 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 AbwHH-G07
                            (1) Dem am 30. August/20. September 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 AbwHH-G07
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 13. Dezember 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Jürgen  G a n s ä u e r
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Christian  W u l f f