Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
                            Vom 20. Juni 2012 (Nds. GVBl. S. 178 - VORIS 21013 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 GKL-StVG
                            (1) Dem am 15. Dezember 2011/19. Januar 2012 unterzeichneten   Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem   § 20 Abs. 1         am 1. Juli 2012 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 GKL-StVG
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Mit Ablauf des 30. Juni 2012 tritt das   Gesetz zu dem Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie       vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 391) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 20. Juni 2012
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Hermann D i n k l a
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  David M c A l l i s t e r
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage GKL-StVG - Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
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