Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt

Vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 310 - VORIS 92100 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 BAB 281-StVG

(1) Dem am 16./27. April 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt , wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 BAB 281-StVG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 12. Juli 2007
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
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