Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
Vom 27. März 2019 (Nds. GVBl. S. 75 - VORIS 78500 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 VSTierGesÄndStVG
(1) Dem am 8./21. Dezember 2018 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 2./7. September 2004 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 VSTierGesÄndStVG
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 27. März 2019
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Gabriele A n d r e t t a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan W e i l
Anlage VSTierGesÄndStVG - Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
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