Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
Vom 17. März 2021 (Nds. GVBl. S. 134 - VORIS 21013 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 GlüStVG 2021
(1) Dem am 23./29. Oktober 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft.
(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 oder 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. August 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
Art. 2 GlüStVG 2021
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 17. März 2021
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Gabriele A n d r e t t a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan W e i l
Anlage GlüStVG 2021
> Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
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