Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
                            Vom 7. März 2007 (Nds. GVBl. S. 108 - VORIS 92100 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 BAB A 38-G
                            (1)  Dem am 22./28. November 2006 unterzeichneten   Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)  Der   Staatsvertrag       wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3)  Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem   Artikel 9       in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 BAB A 38-G
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 7. März 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages  Jürgen G a n s ä u e r
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident  Christian W u l f f
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 1 BAB A 38-G - Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
                            >  Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38