Regierungsratsbeschluss betreffend die Fristverlängerung zur Inkraftsetzung der Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf
Regierungsratsbeschluss betreffend die Fristverlängerung zur Inkraftsetzung der Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf vom 17. September 2024 (Stand 1. Oktober 2024) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 65 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 177 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 Fristverlängerung 1 Den Gemeinden Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf wird gestützt auf Art. 177 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) 2 ) eine Frist - verlängerung bis am 31. Dezember 2026 zur Inkraftsetzung der Anpas - sung ihrer Zonenpläne sowie ihrer Bau- und Zonenreglemente an das Planungs- und Baugesetz gewährt. 2 Für diese vier Gemeinden ist Art. 177 Abs. 4 PBG bis am 31. Dezem - ber 2026 nicht anwendbar. Baubewilligungsverfahren sind bis zum In - krafttreten des neuen Zonenplans sowie Bau- und Zonenreglements je - weils nach bisherigem Recht abzuwickeln. 1) NG 611.1 2) NG 611.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 17.09.2024 01.10.2024 Erlass Erstfassung 2024-027 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 17.09.2024 01.10.2024 Erstfassung 2024-027 3
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