Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (935.501)
CH - SH

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

935.501
5 Abs. 2, Art. 8, Art. 13 Abs. 3, Art. 18 Abs. 3 und
1 ) , Vollzug - Bewilligung für Kleinspiele -
.
1
935.501 Kanton Schaffhausen

§ 3 Information der Gemeinde

1 Die Gemeinde, in welcher ein Kleinspiel durchgeführt werden soll, ist über die Erteilung einer Bewilligung für die Durchführung eines Kleinspiels zu in formieren.
3 Spiellokale

§ 4 Bewilligung für Spiellokale

1 Gesuche gestützt auf Art. 14 EG BGS sind spätestens einen Monat vor der geplanten Neu- oder Wiedereröffnung eines Spiellokals beim Interkantona len Labor mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.

§ 5 Standort neuer Spiellokale

1 Zur Frage des Standortes von neuen Spiellokalen holt das Interkantonale Labor die Stellungnahme des Gemeinderates ein.

§ 6 Öffnungszeiten der Spiellokale

1 Die Spiellokale dürfen von 10 Uhr bis Wirtschaftsschluss 2 ) geöffnet sein; an hohen Feiertagen sind sie geschlossen zu halten
3 )
.

§ 7 Aufsicht in Spiellokalen

1 Der Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin des Spiellokals ist verantwortlich für die Aufsicht im Spiellokal.
4 Abgaben

§ 8 Abgaben für Geschicklichkeitsspielautomaten und Spiellokale

1 Das Interkantonale Labor stellt jeweils vor Jahresende für das folgende Jahr Rechnung für Geschicklichkeitsspielautomaten und Spiellokale.
2) SHR 935.100 , Art. 19.
3) SHR 900.200 , Art. 2.
2
935.501 - - - Spielbankenabgabe
... Verwendung des kantonalen Anteils am Swisslos-Gewinn
4 ) und der Swisslos-Sport -
5 ) . Aufhebung bisherigen Rechts Ja -
.
.
3
935.501 Kanton Schaffhausen

§ 13 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen 6 ) und in die kantonale Gesetzes sammlung aufzunehmen.
6) Amtsblatt 2021, S. 1209.
4
935.501 Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
01.07.2021 Erlass Erstfassung Abl. 2021, S. 1209
01.01.2024 § 10 aufgehoben Abl. 12.01.2024, S. 12
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935.501 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 15.06.2021 01.07.2021 Erstfassung Abl. 2021, S. 1209

§ 10 09.01.2024 01.01.2024 aufgehoben Abl. 12.01.2024, S. 12

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