Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl übe... (132.321)
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Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl über die Organisation des Bistums Basel (Übersetzung des französischen Originaltextes)

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132.321 Kanton Schaffhausen Der Schweizerische Bundesrat in seinem eigenen Namen und im Namen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn, Zug Aargau, Thurgau und Basel-Land schaft und der Heilige Stuhl im Hinblick auf die Übereinkunft vom 26. März 1828 zwischen den Hohen Ständen Luzern, Bern Solothurn und Zug und dem Heiligen Stuhl betreffend die Wiederherstellung und neue Umschreibung des Bistums Basel, in Anbetracht der Übereinkunft vom 2. Dezember 1828 zwischen dem Re gierungsrat von Aargau und dem Apostolischen Nuntius über den Beitritt des hohen Standes Aargau zum neu errichteten Bistum Basel, in Anbetracht der Übereinkunft vom 11. April 1829 zwischen dem Regie rungsrat von Thurgau und dem Apostolischen Nuntius über den Beitritt des Hohen Standes Thurgau zum neu errichteten Bistum Basel, in Anbetracht der Beitrittserklärung des grossen Rats des Kantons Basel vom 6. Oktober 1829 zur vorerwähnten Übereinkunft vom 26. März 1828 für die katholischen Gemeinden des Bezirks Birseck, in Anbetracht der Übereinkunft vom 11. Juni 1864 zwischen dem Präsiden ten des Regierungsrats des Kantons Bern und dem Geschäftsträger des Heiligen Stuhls betreffend die Einverleibung des alten Kantonsteils Bern in das Bistum Basel, gestützt auf die Beschlüsse des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt und des Grossen Rats des Kantons Schaffhausen über die Einwilligung zum An schluss ihres Kantons an das Bistum Basel und den Vollzug des Beitritts der beiden Kantone zur Übereinkunft von 1828, vom Wunsche geleitet, die vorerwähnte Übereinkunft vom 26. März 1828 den neuen Verhältnissen anzupassen, sind übereingekommen, eine Zusatzvereinbarung zu schliessen, und haben zu diesem Zweck zu ihren jeweiligen Bevollmächtigten ernannt: Der Schweizerische Bundesrat Herrn Botschafter Emanuael Diez, Chef der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Politischen Departements, und Herrn Dr. Alfred Wyser, Regierungsrat des Kantons Solothurn, Der Heilige Stuhl Seine Exzellenz Msgr. Ambrogio Marchioni, Titular-Erzbischof von Severia na, Apostolischen Nuntius in der Schweiz, welche nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Voll machten folgendes vereinbart haben:
Art. 1
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12 der Übereinkunft vom 26. März 1828 - - März 1828 den - - März
14 der Überein - März 1828 zu leistende Eid wird durch die folgende feierliche - - -
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Art. 5
1 Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkun den sollen sobald wie möglich in Bern ausgetauscht werden. Sie tritt am Ta ge des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.
2 Zu Urkund dessen haben die genannten Bevollmächtigten die Zusatzver einbarung unterschrieben.
3 Geschehen zu Bern am 2. Mai 1978 in zwei Originalausfertigungen in fran zösischer Sprache.
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132.321 Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
19.07.1978 Erlass Erstfassung Abl. 1978, S. 731
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132.321 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 02.05.1978 19.07.1978 Erstfassung Abl. 1978, S. 731
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