Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB)
1. Kapitel: Grundlagen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 2 Begriffe
Art. 3 Wirtschaftliche und nachhaltige Beschaffungen
Art. 4 Harmonisierte Beschaffungsprozesse
2. Kapitel: Zentrale Beschaffung von Waren und Dienstleistungen
1. Abschnitt: Zentrale Beschaffungsstellen
Art. 5
2. Abschnitt: Aufgaben und Zuständigkeiten der zentralen Beschaffungsstellen
Art. 6 Bewirtschaftung der Beschaffungen
Art. 7 Bündelung der Beschaffungen
Art. 8 Waren- und Dienstleistungskataloge
Art. 9 Anforderungen an die Beschaffung
Art. 10 Ausnahmen nach Artikel 10 BöB
Art. 11 Ausschreibungsunterlagen und Vertrag
Art. 12 Sicherheitsempfindliche Aufträge
3. Abschnitt: Aufgaben und Zuständigkeiten der Bedarfsstellen
Art. 13 Bedarfsermittlung
Art. 14 Bedarfsmeldung
Art. 15 Bedarfsdeckung
Art. 16 Sicherheitsempfindliche Aufträge
4. Abschnitt: Delegation von Beschaffungskompetenzen
Art. 17 Grundsatz
Art. 18 Delegationsvoraussetzungen
Art. 19 Antrag und Verfahren
Art. 20 Pflichten der Delegationsempfängerin
5. Abschnitt: Beschaffungen durch externe Organisationen
Art. 21
3. Kapitel: Dezentrale Beschaffung von Waren und Dienstleistungen
Art. 22 Organisation
Art. 23 Beschaffungsstellen für besondere Waren und Dienstleistungen
Art. 24 Koordinationsstellen
Art. 25 Ausschreibung und Vertrag
Art. 26 Sicherheitsempfindliche Aufträge
4. Kapitel: Beschaffungscontrolling
Art. 27 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Art. 28 Fachstelle für Beschaffungscontrolling
Art. 29 Berichterstattung und Massnahmen
5. Kapitel: Beschaffungskonferenz des Bundes
Art. 30 Aufgaben
Art. 31 Zusammensetzung
Art. 32 Beobachter und Gäste
Art. 33 Vorstand
Art. 34 Fachgruppen und Arbeitsgruppen
Art. 35 Geschäftsstelle
Art. 36 Verfahren
6. Kapitel: Fachstellen und Unterstützungsleistungen
Art. 37 Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund
Art. 38 Fachstelle für ökologische öffentliche Beschaffung
Art. 39 Unterstützungsleistungen bei Fragen zu Arbeitsbedingungen
Art. 40 Unterstützungsleistungen bei Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann
7. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 41 Vollzug
Art. 42 Aufsicht
Art. 43 Verfahren bei Differenzen
Art. 44 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Art. 45 Inkrafttreten
Anhang 1
Harmonisierte Beschaffungsprozesse
Offenes Verfahren | Selektives Verfahren | Einladungsverfahren | Freihändiges Verfahren |
---|---|---|---|
Einleitung des Beschaffungsprozesses (Art. 4 Abs. 2 Bst. a) | |||
Bedarfsanalyse durchführen | Bedarfsanalyse durchführen | Bedarfsanalyse durchführen | Bedarfsanalyse durchführen |
Wahl der Verfahrensart und Durchführung des Vergabeverfahrens (Art. 4 Abs. 2 Bst. b) | |||
Ausschreibungsunterlagen erstellen | Ausschreibungsunterlagen erstellen | Pflichtenheft erstellen | Pflichtenheft erstellen |
Auftrag öffentlich ausschreiben | Auftrag öffentlich ausschreiben | Angebote einholen | Angebot einholen |
Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | Evtl. Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | Offene Fragen klären |
Präqualifikation, zur Angebotsabgabe einladen | |||
Evtl. Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | |||
Angebote formell prüfen | Angebote formell prüfen | Angebote formell prüfen | |
Angebote evaluieren | Angebote evaluieren | Angebote evaluieren | |
Evaluationsbericht verfassen | Evaluationsbericht verfassen | Evaluationsbericht verfassen | |
Zuschlagserteilung (Art. 4 Abs. 2 Bst. c) | |||
Zuschlag öffentlich bekanntmachen | Zuschlag öffentlich bekanntmachen | Zuschlag öffentlich bekanntmachen¹⁶ | Zuschlag öffentlich bekanntmachen¹⁷ |
Vertragsabschluss (Art. 4 Abs. 2 Bst. d) |
Anhang 2
Zuständigkeit der zentralen Beschaffungsstellen für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen
Bundesamt für Rüstung | Bundesamt für Bauten und Logistik | Bundesreisezentrale | Bundesamt für Strassen | |
---|---|---|---|---|
Nahrungsmittel und Getränke | x | |||
Textilien und Bekleidung | x | |||
Elektrizität, feste, flüssige und gasförmige Energieträger | x | |||
Rüstungsgüter, Waffen, Kriegsmaterial und sonstige Waren, Dienstleistungen, Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke unerlässlich sind | x | |||
Laborbedarf ohne medizinische Zweckbestimmung | x | |||
Transportdienstleistungen unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Bundesreisezentrale | x | |||
Kraftfahrzeuge, Fahrzeugteile, Transportmittel | x | |||
Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport und Erholung | x | |||
Publikationen, Drucksachen, elektronische Medien und Informationsträger, inkl. Sicherheitsdokumente und Ausweisschriften | x | |||
Agenturleistungen | x | |||
Bürotechnik und Printgeräte | x | |||
Büro- und Raumausstattung zivile Verwaltung | x | |||
Büromaterial | x | |||
Post- und Kurierdienstleistungen zu nichtdiplomatischen Zwecken | x | |||
Waren und Dienstleistungen sowie Personalverleih im Bereich der IKT, soweit im Folgenden nicht anders geregelt ist | x | |||
Waren, Dienstleistungen und Personalverleih im Bereich der IKT, die für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke unerlässlich sind oder die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waffen, Munition, Kriegsmaterial stehen | x | |||
Waren und Dienstleistungen, deren primärer Verwendungszweck die Verschlüsselung von Zeichen und Daten (Kryptografie) oder die Entschlüsselung ohne Kenntnis des Schlüssels (Kryptoanalyse) ist | x | |||
Waren und Dienstleistungen, einschliesslich IKT, für Bestandteile der Nationalstrassen gemäss der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007¹⁸ | x | |||
Flugreisedienstleistungen, Einkäufe von Hotelleistungen, Hotelbuchungen und Hotelvermittlungen sowie Einkauf, Organisation, Buchung und Vermittlung von Mietwagenleistungen und Limousinenservices im Zusammenhang mit Geschäftsreisen des Bundes | x | |||
Die Zuständigkeit für die Beschaffung von Waren schliesst jeweils die Beschaffung von Betriebs-, Wartungs- und Reparaturleistungen mit ein. |
Anhang 3
Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten bei der Delegation von Beschaffungskompetenzen
A. Erforderliche Erfahrung und Ausbildung der Projektbeteiligten
B. Verantwortlichkeiten bei Delegationen
Aktivität | Zentrale Beschaffungsstelle | Bedarfsstelle |
---|---|---|
Erfüllung der Voraussetzungen | V | |
Antrag auf Delegation erstellen | D; V | |
Prüfung und Genehmigung des Antrags, Erstellung der Vereinbarung mit Bedingungen und Auflagen | E | |
Führung des Verzeichnisses über Delegationen | D | |
Durchführung des Beschaffungsprojekts gemäss definiertem Prozess sowie Sicherstellung der Rechtmässigkeit der Beschaffung | V, E, D | |
Meldung von Änderungen | V | |
Vertragserstellung und Abschluss des Vertrags | V, E, D | |
Abwicklung des Vertrags und allfällige Regelung über Abrufkompetenzen | V, E, D | |
Nachfolgebeschaffung bei gleichem Bedarf | V, E, D | |
Periodische Rapportierung | V, D | |
Rechtsstreit der Beschaffungsstelle mit Dritten | V, D |
Anhang 4
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Beschaffungscontrolling
A. Von den Bedarfsstellen und den zentralen Beschaffungsstellen zu erfassende Daten
Daten | Vergabe über dem WTO-Schwellenwert | Vertrag |
---|---|---|
| x | x |
| x | x |
| x | x |
| x | x |
| x | x |
| x | |
| x | |
| x | x |
| x | |
| x | |
| x |
B. Berichterstattung und Massnahmen
Aufgabe/Zuständigkeit | Bundesrat | GSK | Departemente | Arbeitsgruppe | FSBC | Zentrale Beschaffungsstellen und Bedarfsstellen |
---|---|---|---|---|---|---|
Erfassung der Daten in Instrumenten des Beschaffungscontrollings | V | |||||
Konsolidierung der Daten | V | |||||
Freigabe der Daten | V | M | M | |||
Festhalten von Auffälligkeiten und Erstellung des Berichts | M | M | V | M | ||
Empfehlung von Massnahmen | I | M | V | |||
Vorschlagen von Massnahmen zuhanden des Bundesrates | V | |||||
Kenntnisnahme des Berichts und Beschluss allfälliger Massnahmen | V | I | I | I | I | I |
Umsetzung von Massnahmen | V |