Kernenergieverordnung (KEV)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 ² Geltungsbereich für Kernmaterialien
Art. 2 Geltungsbereich für Kernanlagen
Art. 3 Geltungsbereich für Vermittlung
Art. 4 Begriffe
Art. 5 Sachplan geologische Tiefenlager
Art. 6 ⁵ Aufsichtsbehörden
2. Kapitel: Grundsätze der nuklearen Sicherheit und der Sicherung
Art. 7 Anforderungen an die nukleare Sicherheit
Art. 8 Anforderungen an den Schutz gegen Störfälle
Art. 9 Anforderungen an die Sicherung
Art. 10 Grundsätze für die Auslegung von Kernkraftwerken
Art. 11 Grundsätze für die Auslegung von geologischen Tiefenlagern
Art. 12 Grundsätze für die Auslegung anderer Kernanlagen
3. Kapitel: Nukleare Güter
Art. 13 Zuständigkeit
Art. 14 ¹⁵ Bewilligungsverfahren bei Ausfuhr und Vermittlung von Kernmaterialien sowie von Technologie, die Kernmaterialien betrifft
Art. 15 Gesuch und Gesuchsunterlagen
Art. 16 Vorabklärungen
Art. 17 ²¹ Diplomatische oder konsularische Vertretungen, internationale Organisationen, Zolllager, Zollfreilager und Zollausschlussgebiete
Art. 18 Gültigkeitsdauer
Art. 19 ²²
Art. 20 Aufbewahrung von Unterlagen
Art. 21 Meldepflicht
4. Kapitel: Kernanlagen
1. Abschnitt: Rahmenbewilligung
Art. 22 Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotential
Art. 23 Gesuchsunterlagen
2. Abschnitt: Baubewilligung und Bauausführung
Art. 24 Gesuch
Art. 25 Qualitätsmanagementprogramm
Art. 26 Freigaben
Art. 27 Baudokumentation
3. Abschnitt: Betriebsbewilligung
Art. 28 Gesuchsunterlagen
Art. 29 Freigaben
Art. 30 Anforderungen an die Organisation
Art. 31 Qualitätsmanagement-System für den Betrieb
4. Abschnitt: Betrieb
Art. 32 Instandhaltung
Art. 33 Systematische Sicherheits- und Sicherungsbewertungen
Art. 33 a ⁴⁰ Zuverlässigkeitskontrollen
Art. 34 ⁴² Umfassende Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke
Art. 34 a ⁴³ Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb
Art. 35 Alterungsüberwachung
Art. 36 Verfolgen des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der Betriebserfahrungen in vergleichbaren Anlagen
Art. 37 Periodische Berichterstattung
Art. 38 ⁴⁷ Meldepflichten im Sicherheitsbereich
Art. 39 ⁴⁸ Meldepflichten im Sicherungsbereich
Art. 40 Freigabepflichtige Änderungen
Art. 41 Dokumentation
Art. 42 Nachführen des Plans oder Projekts für Stilllegung und Verschluss
Art. 43 Abschaltung von Kernkraftwerken
Art. 44 ⁵³ Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme und Nachrüstung von Kernkraftwerken
5. Abschnitt: Stilllegung
Art. 45 Projektunterlagen
Art. 46 Stilllegungsverfügung
Art. 47 Freigaben
Art. 48 ⁵⁶ Berichterstattung über die Stilllegung
Art. 49 Meldepflichten
5. Kapitel: Radioaktive Abfälle
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 50 Minimierung der radioaktiven Abfälle
Art. 51 Kategorien von radioaktiven Abfällen
Art. 51 a ⁵⁷ Stoffliche Zusammensetzung der radioaktiven Abfälle
Art. 51 a bis ⁵⁸ Ausnahmen von der Entsorgungspflicht
Art. 52 Entsorgungsprogramm
2. Abschnitt: Freimessung und Konditionierung
Art. 53 Freimessung von Materialien
Art. 54 Konditionierung
3. Abschnitt: Umgang mit radioaktiven Abfällen
Art. 55 Zuständigkeit
Art. 56 Gesuch und Gesuchsunterlagen
Art. 57 Vorabklärungen, Gültigkeitsdauer, Aufbewahrung von Unterlagen und Meldepflicht
4. Abschnitt: Erdwissenschaftliche Untersuchungen
Art. 58 Gesuchsunterlagen
Art. 59 Untersuchungsprogramm
Art. 60 Geologischer Bericht
Art. 61 Ausnahme von der Bewilligungspflicht
5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für geologische Tiefenlager
Art. 62 Rahmenbewilligungsgesuch
Art. 63 Eignungskriterien
Art. 64 Elemente eines geologischen Tiefenlagers
Art. 65 Testbereiche
Art. 66 Pilotlager
Art. 67 Verfüllung
Art. 68 Beobachtungsphase
Art. 69 Verschluss
Art. 70 Schutzbereich
Art. 71 Dokumentation
Art. 72 Verwendung der erdwissenschaftlichen Daten
6. Kapitel: Verfahren, Information und Förderung
Art. 73 ⁶⁹ Stellungnahmen des ENSI
Art. 74 Behandlungsfristen
Art. 75 Verfahren bei Freigaben sowie Typen- oder Einzelgenehmigungen
Art. 76 ⁷² Pflicht zur Information über besondere Ereignisse und Befunde in Bezug auf die nukleare Sicherheit
Art. 77 Förderung der Forschung, Lehre und Ausbildung
7. Kapitel: Straf- und Schlussbestimmungen
Art. 78 Strafbestimmung
Art. 79 Änderung der Anhänge 2 und 6
Art. 80 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 81 Änderung bisherigen Rechts
Art. 82 Übergangsbestimmung
Art. 82 a ⁷⁸ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. April 2017
Art. 83 Inkrafttreten
Anhang 1 ⁷⁹
Begriffe
Anhang 2 ⁸¹
Grundsätze für die Sicherung von Kernanlagen, Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen
1. Sicherung von Kernanlagen
2. Sicherung von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen
Einteilung der Kategorien von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen
Material | Form | Kategorie | ||
---|---|---|---|---|
I | II | III | ||
1. Plutonium a Plutonium Plutoniuma | unbestrahlt b | 2 kg oder mehr | weniger als 2 kg, jedoch mehr als 500 g | 500 g oder weniger, jedoch mehr als 15 g |
| unbestrahlt b | |||
| 5 kg oder mehr | weniger als 5 kg, jedoch mehr als 1 kg | 1 kg oder weniger, | |
| – | 10 kg oder mehr | weniger als 10 kg, jedoch mehr als 1 kg | |
|
|
|
| |
| unbestrahlt b | 2 kg oder mehr | weniger als 2 kg, jedoch mehr als 500 g | 500 g oder weniger, jedoch mehr als 15 g |
| abgereichertes oder Natururan, Thorium oder schwach angereicherter Brennstoff (weniger als 10 % spaltbarer Gehalt) | |||
| verglast | hochaktiv | ||
|
Kategorie I
Kategorie II
Kategorie III
Anhang 3 ⁸²
Betriebsdokumentation
1. Organisatorische Dokumente
Kraftwerksreglement / Betriebsreglement | Das Kraftwerksreglement bzw. das Betriebsreglement dokumentiert die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb einschliesslich der organisatorischen Abschaltkriterien. |
Notfallreglement | Das Notfallreglement dokumentiert die Organisation und Verantwortlichkeiten für den Notfall. Die Anweisungen für die Handlungen des Notfallstabes (Notfallanweisungen) sind integrierender Bestandteil des Notfallreglementes. |
Strahlenschutzreglement | Das Strahlenschutzreglement regelt die Strahlenschutzaufgaben des Inhabers der Betriebsbewilligung, insbesondere die Messung der radioaktiven Abgaben an die Umgebung und den Strahlenschutz der in der kontrollierten Zone der Kernanlage beschäftigten Personen. |
Qualitätsmanagement-Handbuch | Das Qualitätsmanagement-Handbuch beschreibt ein umfassendes und systematisches Qualitätsmanagementsystem für den Betrieb der Kernanlage. |
Vorschriften und Weisungen im Sicherungsbereich | Vorschriften und Weisungen im Sicherungsbereich enthalten die allgemeinen Anweisungen über die Sicherung der Kernanlagen und die Dienstvorschriften für die Betriebswache. |
Leitbild zur Sicherheitskultur | Das Leitbild zur Sicherheitskultur legt fest, wie die Führung der Kernanlage die Sicherheitskultur interpretiert und fördert und an welchen Merkmalen und Kriterien die Wirksamkeit gemessen wird. |
2. Technische Dokumente
Sicherheitsbericht | Der Sicherheitsbericht beschreibt technische und organisatorische Aspekte der Kernanlage. Er ist Grundlage für die laufende Beurteilung der Sicherheit. Für ein geologisches Tiefenlager umfasst dieser Nachweis insbesondere die Langzeitsicherheit nach dem Verschluss des Lagers. |
Sicherungsbericht | Der Sicherungsbericht der Kernanlagen legt den aktuellen Stand der Sicherungsmassnahmen gemäss den Vorgaben des ENSI dar. Der Sicherungsbericht ist zu klassifizieren. |
Technische | Die technische Spezifikation enthält Vorschriften für den Betrieb der nuklearen Anlage und ihrer Sicherheitssysteme einschliesslich der technischen Abschaltkriterien. |
Wiederholungsprüfprogramm | Das Wiederholungsprüfprogramm beschreibt die wiederkehrenden Prüfungen an den druckführenden Komponenten und Systemen der Sicherheitsklassen 1–4. |
Alterungsüberwachungsprogramm | Das Alterungsüberwachungsprogramm beschreibt den Zustand und die Überwachung der mechanischen und elektrischen Komponenten sowie der Bauwerke der Kernanlage. |
Betriebs- und Störfallvorschriften | Die Betriebs- und Störfallvorschriften regeln den sicheren Anlagebetrieb insbesondere im Normalbetrieb und bei Störfällen nach Artikel 8. |
Entscheidungshilfen für das Unfallmanagement | Die Entscheidungshilfen für das Unfallmanagement unterstützen die Bekämpfung von Störfällen, bei denen radioaktive Stoffe in unzulässigem Umfang freigesetzt werden können. |
Aktuelle werks-spezifische PSA | Die aktuelle werkspezifische PSA von Kernkraftwerken umfasst insbesondere für alle massgeblichen Betriebszustände:
|
Technische Beschreibungen | Technische Beschreibungen enthalten insbesondere Schemata, Zeichnungen, Anlagedokumentationen mit Auslegungsbasis, Baupläne, Programme für die Instandhaltung, Komponentenlisten, Zonenpläne sowie weitere technische Beschreibungen, die den aktuellen Anlagezustand beschreiben. |
3. Betriebsaufzeichnungen
Betriebsaufschreibungen | Betriebsaufschreibungen geben über den Betriebsverlauf Auskunft. Dazu gehören insbesondere Betriebsdaten, Betriebsmesswerte, Anlagebetriebskenngrössen, Ortsdosisleistungs- und Kontaminationskontrollen sowie die Umgebungsüberwachung und die Analysen fester, flüssiger und gasförmiger Betriebsmittel oder Abfälle. |
Schichtbuch | Im Schichtbuch werden die Namen und die Aufgabenzuteilung der Schichtmitarbeiter sowie wichtige Ereignisse im Betriebsgeschehen und wichtige Schalthandlungen festgehalten, ebenso festgestellte Abweichungen von sicherheitsrelevanten Betriebsdaten und Messwerten. |
Wachjournal | Im Wachjournal werden die Namen und die Aufgabenzuteilungen der Wachgruppenmitarbeiter sowie Routinekontrollen, Patrouillentätigkeit, aussergewöhnliche Beobachtungen und Ereignisse sowie Kontakte zu externen Stellen festgehalten. |
Anhang 4
Unterlagen für Bewilligungen und Freigaben sowie Sicherheitstechnische Klassierung
Legende für Tabelle in Ziffer 1:
1. Unterlagen nach Art des Gesuchs und nach Fachgebieten
Fachgebiet Gesuch für | G | R | B | S | M | E | U | D | P |
Baubewilligung bzw. Konzeptfreigabe (bei Änderungen) | G1 | R1/R2 | B1 | S1 | M1 | E1 | U1 | D1 | P1 |
Erste Baufreigabe bzw. Freigabe der Auslegungsspezifikationen | G2 | B2 und B3 für den 1. Gebäudeteil | S2 für SA | M2 für MA | E2 | U2 | P2 | ||
Weitere Baufreigaben (Gebäude bzw. Gebäudeteile) | B2/B3 | S2 für SB, sofern für Gebäudeteil baulich relevant | D2 | ||||||
Herstellungsfreigaben | M2 für MB M3 | D3 | |||||||
Montagefreigaben | S2 für SB S3 für SA | E3 | U3 | ||||||
Betriebsbewilligung | G3 | R3 | P3 | ||||||
Freigaben der Inbetriebnahme und des Leistungs- bzw. Dauerbetriebs | G4 | R4 | B4 | S4 | M4 | E4 | U4 | D4 | P4 |
2. Unterlagen nach Fachgebieten
G1 | G2 | G3 | G4 |
---|---|---|---|
Anlagenkonzepte / Auslegungsgrundlagen | Auslegung und Disposition der Gesamtanlage | Dokumentation für die Betriebsbewilligung | Dokumentation der Inbetriebnahme und für den Dauerbetrieb |
Sicherheitsbericht für die Baubewilligung PSA für die Baubewilligung Konzepte der Gesamtanlage Gefährdungsspezifikationen Dispositionspläne für die Gesamtanlage Anzuwendende Regelwerke Konzepte für die Instandhaltung und die Alterungsüberwachung | Bau- und Dispositionspläne der Gebäude und Hauptausrüstungen Spezifikation der Umgebungsbedingungen Qualitätsmanagement-Programme der Hauptlieferanten | Inbetriebnahmeprogramme | Bericht über die Qualitätssicherung beim Bau sowie Bewertung der Ergebnisse Ergebnisse der Vorbetriebsversuche und der nuklearen Inbetriebnahmeversuche |
R1 | R2 | R3 | R4 |
Auslegungsgrundlagen | Vorläufige Sicherheitsanalyse | Definitive Sicherheitsanalyse | Bewertung der nuklearen Inbetriebnahme |
Brennelementauslegung Provisorische Kernauslegung Definition der Störfälle und Sicherheitsgrenzwerte | Definition der wichtigen Rahmenbedingungen Analyse der auslegungsbestimmenden Betriebszustände und Störfälle und deren Auswirkungen auf die Anlage und Umgebung | Annahmen, Rechenmodelle betr. Verhalten radioaktive Stoffe Analyse der Störfälle und deren Auswirkungen Störfallanalysen und sicherheitstechnische Spezifikationen Inbetriebnahme-Programme Definitive Kernauslegung | Bewertung der Inbetriebnahmeversuche und der Ergebnisse |
B1 | B2 | B3 | B4 |
Auslegungsgrundlagen | Gebäudeauslegung | Bauteilauslegung und ‑ausführung | Dokumentation Bau |
Klassierung der Bauwerke Umsetzung der Gefährdungsspezifikationen in Ingenieurparameter Baugrundeigenschaften Konzept Grundwasserschutz Auslegungsgrundlagen Anforderungen an Abschirmwände | Auslegungsspezifikationen / Bemessungskriterien Belastungsannahmen Tragwerkmodellierung/Vorstatik Hauptabmessungen Etagenverhaltensspektren Anforderungen an Dichtheit, Grundwasserschutz, Entwässerung, Blitzschutz, Brandschutz Befestigungskonzept | Detailstatik-Bemessungen und Spannungsnachweis bzw. Tragfähigkeits- und Gebrauchsfähigkeitsnachweis Konstruktive Durchbildung Schalungs- und Armierungspläne Verfahrensprüfung Spezielle Anforderungen an die Herstellung Qualitätsprüfpläne | Dokumentation der Bauausführung (Bauwerksakte) Berichterstattung über die Qualitätssicherung Bauüberwachungsbericht Instandhaltungsprogramme |
S Systemtechnik | |||
S1 | S2 | S3 | S4 |
Systemkonzepte | Systemauslegung | Systemausführung | Systeminbetriebnahme |
Systemklassierung / Systemkonzepte Vorläufige System-spezifikationen Systemschaltpläne Funktionsschemata Komponentenlisten mechanisch und elektrisch Sicherheitsbewertung bei Anlageänderungen | Definitive Systemspezifikationen inkl. technischer Daten Dispositionspläne Systemschaltpläne Funktionsschemata Komponentenliste mechanisch | Systembeschreibungen inkl. Analyse von Systemwechselwirkungen Logikschemata Komponentenliste elektrisch | Testvorschriften für Vorbetriebstests Systemtestergebnisse Vorschriften für periodische Funktionsprüfungen von Systemen und Komponenten Definitive Systemschaltpläne und Funktionsschemata |
M1 | M2 | M3 | M4 |
Auslegungsgrundlagen | Auslegung | Ausführung | Inbetriebnahme und Dokumentation |
Anzuwendende Regelwerke und Bauvorschriften Konstruktive Ausbildung Werkstoffwahl für Hauptkomponenten | Auslegungsspezifikationen Übersichtszeichnungen sicherheitsrelevanter Komponenten Programme für spezielle Nachweise oder Qualifikationen | Vorprüfunterlagen des Herstellers sicherheitsrelevanter Komponenten für Konstruktion und Herstellung Basisprüfprogramm | Ergebnisse besonderer Typen- und Qualifikationstests Abschlussdokumentation über Komponentenfertigung, Basisprüfung, abschliessende Montagekontrolle und Qualitätssicherung Spannungsanalysen Wiederholungsprüfprogramm Bauüberwachungsbericht Instandhaltungsprogramme |
E1 | E2 | E3 | E4 |
Grundlagen elektr. Ausrüstungen | Auslegung | Ausführungsnachweise | Inbetriebnahme und Dokumentation |
Anzuwendende Technik bei Hauptkomponenten und Leittechnik Strangzuordnung Auslegungsgrundlagen der 1E‑Komponenten Anzuwendende Regelwerke Qualifikationsverfahren für Einzel- und Serienteile | Spezifikationen und Datenblätter Qualifikationsvorschriften | Ergebnisse der Qualifikationen Testprogramme für Inbetriebnahme spezieller Komponenten | Testresultate Technische Dokumentation Berichterstattung über die Qualitätssicherung Instandhaltungsprogramme |
U1 | U2 | U3 | U4 |
Auslegungskriterien und Konzepte | Auslegung radiologischer Einrichtungen | Ausführungsnachweis | Inbetriebnahme und Dokumentation |
Konzepte für Radiologische Zonen, Abschirmung, Umgebungsüberwachung, Raum-, System- und Emissionsüberwachung, Notfallschutz, Abwasser Abfallkonditionierverfahren Zwischenlagerung von Abfällen | Auslegungsspezifikationen Kollektivdosisabschätzung für Betrieb, wiederkehrende Prüfungen und Revisionen | Prüf- und Abnahmeprotokolle Ergebnisse besonderer Tests Aus- und Weiterbildung des Überwachungspersonals | Betriebs-, Prüf- und Wartungsprogramme |
D1 | D2 | D3 | D4 |
---|---|---|---|
Auslegungsgrundlagen (Sicherungskonzept) | Auslegungsspezifikation (für Bauwerke, Systeme, Komponenten) | Ausführungsunterlagen (für Sicherungseinrichtungen) | Betriebsunterlagen (für die Inbetriebnahme) |
Bedrohungsanalyse Projektunterlagen (Situationsplan, Baupläne, Bauprogramm usw.) Grundlagen für Sicherungszonen, Verlauf der Sicherungsschranken, Zutritt und Fluchtwege, Sicherung | Spezifikationen (Bau- und Dispositionspläne, Durchdringungen, Leitungsführungen, Lüftung, Kommunikationsmittel, Funktions- und Ablaufschemata, Energieversorgung, Prüfzeugnisse) Sicherungsreglement | Ausführungspläne Vorschriften für die Inbetriebnahme | Funktionsprüfung und Abnahme der Sicherungseinrichtungen Prüf- und Abnahmeprotokolle Ausbildung der Betriebswache Integration Sicherungsbericht |
während Bau- und Betriebsphase, Sicherungsorganisation (Führung und Kommunikation, Ausrüstung und Bewaffnung) Aus- und Weiterbildung | Pflichtenhefte des Sicherungspersonals |
P1 | P2 | P3 | P4 |
Konzepte der Organisation und des Personaleinsatzes | Gestaltung der Organisation | Fachkundennachweis | Festlegungen für den Dauerbetrieb |
Organisatorische Gliederung Personalbestand Personalausbildung und ‑einsatz während der Bauphase Aus- und Weiterbildungskonzept | Organisatorische Festlegungen Pflichtenhefte Ausbildungsprogramm für die Inbetriebsetzung Provisorische Betriebsdokumente, Reglemente, Arbeitsabläufe | Eignung und Fachkunde des leitenden, lizenzpflichtigen Strahlenschutz- und übrigen Personals | Personalbestand Aus- und Weiterbildungsprogramme für den Dauerbetrieb |
3. Sicherheitstechnische Klassierung
3.1 Sicherheitsklassen (SK)
3.2 Erdbebenklassen (EK)
3.3 Nukleare Bauwerksklassen (BK)
Anhang 5 ⁸³
Periodische Berichterstattung
Bericht | Inhalt/Frist zur Einreichung | Periodizität |
---|---|---|
Jahresbericht Sicherheit | Bericht der Kernanlagen, mit einer Zusammenfassung und einer Beurteilung insbesondere des Betriebs und der Sicherheit, des Anlagezustandes, standortspezifischer Änderungen, der Organisation und des Personals, des Strahlenschutzes, der radioaktiven Abfälle, der radiologischen Situation sowie der Erkenntnisse aus der Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik. Er enthält die Resultate der systematischen Sicherheitsbewertungen und berichtet über den Stand der Pendenzen des ENSI, Ereignisse und Befunde, Änderungen sowie Instandhaltungsarbeiten. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des Folgejahres. | Kalenderjahr |
Jahresbericht Sicherung | Bericht der Kernanlagen mit den wesentlichen Angaben über die Sicherungsorganisation sowie einer Zusammenfassung aller Ereignisse des vergangenen Jahres im Bereich Sicherung. Er gibt insbesondere Auskunft über Personal und Organisation der Sicherung, Spezialeinsätze der Betriebswache, den Einsatz von Drittfirmen für Bewachungsaufgaben, Erfahrungen im Sicherungsbereich während des Revisionsstillstandes, Häufigkeit und Ergebnisse von Prüfungen und Funktionstests der Sicherungseinrichtungen, den Ausfall wichtiger Sicherungskomponenten, bauliche Veränderungen, besondere Ereignisse und Befunde sowie über die Statistik zum Ausweiswesen der Sicherungszonen. Der Bericht ist zu klassifizieren. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des Folgejahres. | Kalenderjahr |
Quartalsbericht | Bericht des Zentralen Zwischenlagers, der geologischen Tiefenlager und des Paul-Scherrer-Instituts insbesondere über die Personendosen, die Anlagen- und Arealdosimetrie, die Abgaben radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser, die Umgebungsüberwachung, die radioaktiven Abfälle, Konditionierungskampagnen, Ereignisse und Befunde, Änderungen und Instandhaltungsarbeiten. Einzureichen bis spätestens zum Ende des Folgemonats zum Berichtsquartal. | Quartal |
Monatsbericht | Bericht der Kernkraftwerke über den Betrieb der Anlage und Vergleichsdarstellungen mit früheren Monaten (Trends), insbesondere über den Betrieb und die Sicherheit, Chemie, den Strahlenschutz, mit Angaben über die Personendosimetrie, die Abgaben radioaktiver Stoffe, die radioaktiven Abfälle, Ereignisse und Befunde, Organisation, Personal und Ausbildung sowie Projekte, Analysen, Rückfluss aus Betriebserfahrungen, Ereignisse in vergleichbaren Anlagen, Tätigkeiten und Ergebnisse der Instandhaltung. Einzureichen bis spätestens zum Ende des Folgemonats. | Monat |
Revisionsbericht Technik | Bericht der Kernkraftwerke mit Beschreibung und Bewertung aller sicherheitstechnisch bedeutenden Massnahmen, Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Tätigkeiten während der Revision. Einzureichen:
| Pro Revision der Anlage |
Revisionsbericht Strahlenschutz | Bericht der Kernkraftwerke zur Revision, mit detaillierten Angaben über die strahlenschutztechnischen Messungen und Erkenntnisse, einer Beurteilung durch den Betreiber und mit Vorschlägen für weitere dosisreduzierende Massnahmen. Einzureichen bis spätestens 3 Monate nach Wiederinbetriebnahme der Anlage. | Pro Revision der Anlage |
Revisionsbericht Physik | Bericht der Kernkraftwerke, mit den Resultaten und der Bewertung der beim Wiederanfahren nach der Revision durchgeführten reaktorphysikalischen Messungen (Physikmessungen) für verschiedene Leistungsstufen. Einzureichen:
| Pro Revision der Anlage |
Dosimetriebericht | Bericht der Kernanlagen mit Angaben über Kollektivdosen, Dosisverteilungen, Individualdosen und arbeitsspezifische Kollektivdosen. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des Folgejahres. | Kalenderjahr |
Bericht über die Umgebungsüberwachung | Bericht der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers, der geologischen Tiefenlager und des Paul-Scherrer-Instituts über die Umgebungsüberwachung mit den Angaben über die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung der Anlagen. Dieser Bericht kann Teil des Monatsberichtes oder des Quartalsberichtes sein. Einzureichen bis spätestens zum Monatsende des Folgemonats zum Berichtsquartal. | Quartal |
Bericht über radioaktive Quellen | Bericht der Kernanlagen mit einem Verzeichnis über alle in der Kernanlage vorhandenen radioaktiven Quellen. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres. | Kalenderjahr |
Bericht umfassende Sicherheitsüberprüfung | Bericht der Kernkraftwerke über die periodische Sicherheitsüberprüfung, deren Ergebnisse und Bewertung. Einzureichen gemäss Anordnung des ENSI. | Alle 10 Jahre |
Unverfügbarkeitsdaten von Systemen und Komponenten | Bericht der Kernkraftwerke bei Unverfügbarkeit der im PSA-Modell berücksichtigten, risikorelevanten Komponenten über Datum und Dauer der Unverfügbarkeit, Komponentenbezeichnung sowie Kurzbeschreibung der Ursache der Unverfügbarkeit. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres. | Kalenderjahr |
Liste der PSA-relevanten Anlagenänderungen | Bericht der Kernkraftwerke mit einer Liste der Anlagenänderungen, welche für die PSA relevant sein könnten, aber noch nicht im PSA-Modell berücksichtigt wurden. Einzureichen bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres. | Kalenderjahr |
Anhang 6 ⁸⁴
Berichterstattung über Ereignisse und Befunde im Sicherheitsbereich
A. Ereignisbericht und Folgemassnahmenbericht
Bericht | Inhalt | Periodizität |
---|---|---|
Ereignisbericht | Bericht über eingetretene Ereignisse und Befunde mit folgendem Inhalt:
| Pro meldepflichtiges Ereignis und Befund |
Folgemassnahmenbericht | Bericht über eingetretene Ereignisse und Befunde mit folgendem Inhalt:
| Pro meldepflichtiges Ereignis und Befund |
B. Kategorisierung von Ereignissen und Befunden
1. Klassierung:
Klasse | Kriterien |
---|---|
Schwerer Notfall (General Emergency) | ein Ereignis, welches eine ernsthafte aktuelle oder eine prognostizierte radiologische Gefährdung der Umgebung darstellt und die Vorbereitung oder die Umsetzung von Schutzmassnahmen in der Umgebung der Kernanlagen zwingend erfordert. |
Anlagennotfall (Site Area Emergency) | ein Ereignis, welches sich zu einem Schweren Notfall entwickeln könnte oder eine ernsthafte radiologische Gefährdung auf dem Anlagenareal darstellt. Eine zukünftige (prognostizierte) radiologische Gefährdung der Umgebung, welche das Aufgebot des Notfallstabs der Kernanlage und externer Notfallorganisationen erfordert, ist möglich. |
Bereitschaft (Alert) | ein Ereignis, das zu einer bedeutenden Abnahme im Schutzgrad für das Betriebspersonal führt, oder das sich zu einem Anlagennotfall oder schweren Notfall entwickeln könnte und je nach Ereignis auch das Aufgebot des Notfallstabs oder Teilstäben der Kernanlage erfordert. |
Meldepflichtiges Vorkommnis | ein Ereignis oder ein Befund mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit, das aber keinen Notfall darstellt. |
2. Einstufung auf der internationalen Ereignisskala INES der IAEA
Stufe | Bezeichnung | Kriterien |
---|---|---|
7 | Schwerwiegender Unfall |
|
6 | Ernsthafter Unfall |
|
5 | Unfall mit Gefährdung der Umgebung |
|
4 | Unfall ohne signifikante Gefährdung der Umgebung |
|
3 | Ernsthafter Zwischenfall |
|
2 | Zwischenfall |
|
1 | Anomalie |
|
0 | Nicht sicherheitssignifikante Ereignisse und Befunde |
Beispiele: Bei periodischen Prüfungen festgestellter Einzelfehler in einem redundanten System, automatische Reaktorschnellabschaltung mit normalen Anlageverhalten, Leckagen innerhalb Betriebslimiten; alle Beispiele ohne grösseren Zusammenhang mit der Sicherheitskultur. |
3. Beurteilung des öffentlichen Interesses
nukleare Sicherheit | ||||||
S Schwerer Notfall | A Anlagennotfall | B Bereitschaft | M meldepflichtiges Vorkommnis | Ö Öffentliches-Ereignis | ||
Telefonische Meldung | unverzüglich | unverzüglich | unverzüglich | 24 Stunden¹ | unverzüglich² | |
schriftliche Bestätigung der Meldung | Im Rahmen der ENSI-Notfall-organisation | Im Rahmen der ENSI-Notfall-organisation | Im Rahmen der ENSI-Notfall-organisation | 24 Stunden¹ | Innerhalb von 2 Stunden nach Erstinformation | |
Ereignisbericht | 36 Stunden | 36 Stunden | 10 Tage | 30 Tage | Monatsbericht³ | |
Folgemassnahmenbericht | Nach Erfordernis | Nach Erfordernis | 30 Tage | 30 Tage | Monatsbericht³ | |
| ||||||
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