Regierungsratsverordnung über 2 Naturschutzgebiete in Buus (790.408)
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Regierungsratsverordnung über 2 Naturschutzgebiete in Buus

Regierungsratsverordnung über 2 Naturschutzgebiete in Buus Vom 1. April 1980 (Stand 1. April 1980) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 9 der Verord - nung vom 30. April 1964
1 ) betreffend den Natur- und Heimatschutz, be - schliesst:
§ 1
1 Die beiden Naturschutzgebiete nordöstlich vom Hof Stockacher im Gebiet Seematten-Holl, Buus, Teile der Parzelle Nr. FR 22.10 (ca. 60 a) und Parzelle Nr. FR 216.136 a. 4 (ca. 5 a), im Eigentum der Einwohnergemeinde Buus, wer - den in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.
§ 2
1 Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhaltung und natürlichen Weiterentwicklung von Flora und Fauna sowie der Kalktuffkaskade.
§ 3
1 Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen sind zu unterlassen, insbesondere das Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie das Fangen, Stören, Töten und Aussetzen von Tieren, die nicht jagdbar sind.
§ 4
1 Veränderungen in den Schutzgebieten dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenom - men werden.
§ 5
1 Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen dem Natur- und Vogelschutzverein Buus. Der Gemeinderat kann diese Aufgaben nötigenfalls durch Gemeindear - beiter ausführen lassen oder diese Pflichten anderweitig delegieren.
1) GS 22.641, SGS 790.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
§ 6
1 Die Jagd- und Fischpachtverträge der Gemeinde Buus bleiben wie bis anhin in Kraft und erfahren durch die Unterschutzstellung der beiden Gebiete keine Einschränkung. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
01.04.1980 01.04.1980 Erlass Erstfassung GS 27.460 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 01.04.1980 01.04.1980 Erstfassung GS 27.460 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
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