Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übere... (231.31)
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Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE)

Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) Vom 16. Juni 2009 (Stand 1. Juli 2009) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, zur Bezeichnung der zu - ständigen Behörden gemäss Bundesgesetz über internationale Kindesentfüh - rung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Er - wachsenen (BG-KKE)
1 ) und gemäss § 74 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984
2 ) , beschliesst:

§ 1 Zentrale Behörde für Haager Kindes- und Erwachsenschutz -

übereinkommen
1 Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzübereinkommen
3 ) sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
4 ) im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 BG-KKE
5 ) ist die Sicherheitsdirektion.

§ 2 Zuständige Behörde für Vollstreckung von Rückführungsent -

scheiden
1 Zuständige Behörde für die Vollstreckung von Rückführungsentscheiden im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 BG-KKE
6 ) ist die Sicherheitsdirektion.

§ 3 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
1) SR 211.222.32
2) GS 29.276, SGS 100
3) SR 0.211.231.011
4) SR 0.211.232.1
5) SR 211.222.32
6) SR 211.222.32 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1139
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.06.2009 01.07.2009 Erlass Erstfassung GS 36.1139 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1139
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.06.2009 01.07.2009 Erstfassung GS 36.1139 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1139
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