Reglement betreffend Ausrichtung eines Kulturpreises (RiE 494.400)
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Reglement betreffend Ausrichtung eines Kulturpreises

Kulturpreis: Reglement Reglement betreffend Ausrichtung eines Kulturpreises Vom 10. April 2018 (Stand 1. Januar 2024) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002
1 ) , beschliesst:

§ 1 Zweck

1 Zur Förderung kultureller Tätigkeiten und zur Anerkennung bedeutender kultureller Leistungen wird ein Kulturpreis ausgerichtet.

§ 2 Jury

1 Für die Ausrichtung des Kulturpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie wird vom Gemeinderat gewählt.

§ 3 Amtsdauer

1 Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.

§ 4 Organisation

1 Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
2 Die Organisation der Vergabe des Kulturpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.

§ 5. Anerkennungs- oder Förderpreis

1 Der Kulturpreis wird als Anerkennung für bedeutende kulturelle Leistungen oder als Förderpreis an fähige junge Kulturschaffende vergeben.

§ 6 Bezug zu Riehen

1 Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.

§ 7 Ausrichtung des Kulturpreises

1 Der Kulturpreis wird in der Regel jährlich ausgerichtet.

§ 8 Preissumme

1 Für die Ausrichtung des Kulturpreises steht jährlich eine Preissumme von CHF 15'000.- zur Verfü - gung.
2 Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 15'000.- ausgerichtet werden. Es können auch mehrere Auszeichnungen verliehen werden.

§ 9 Verzicht auf die Vergabe

1 Die Jury kann in begründeten Fällen auf die Vergabe eines Kulturpreises verzichten. *
2
... *
1) RiE 111.100
1
Kulturpreis: Reglement

§ 10 Vorschlag

1 Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat jährlich einen Vorschlag für die Vergabe des Kulturpreises zur Genehmigung.

§ 11 Entscheid

1 Der Entscheid betreffend Kulturpreis wird in der Regel spätestens im März für das vorangegangene Kalenderjahr getroffen. Schlussbestimmung Das Reglement wird publiziert. Es tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend Ausrichtung eines jährlichen Kulturpreises vom 3. Januar 1995 aufgehoben.
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Kulturpreis: Reglement Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle

10.04.2018 01.05.2018 Erlass Erstfassung KB 21.04.2018

19.12.2023 01.01.2024 § 9 Abs. 1 geändert KB 23.12.2023

19.12.2023 01.01.2024 § 9 Abs. 2 aufgehoben KB 23.12.2023

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Kulturpreis: Reglement Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 10.04.2018 01.05.2018 Erstfassung KB 21.04.2018

§ 9 Abs. 1 19.12.2023 01.01.2024 geändert KB 23.12.2023

§ 9 Abs. 2 19.12.2023 01.01.2024 aufgehoben KB 23.12.2023

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