Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises (RiE 416.300)
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Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises

Sportpreis: Reglement Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises Vom 10. April 2018 (Stand 1. Januar 2024) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002
1 ) , beschliesst:

§ 1 Zweck

1 Die Gemeinde Riehen verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports den Riehener Sportpreis.

§ 2 Jury

1 Für die Ausrichtung des Sportpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie wird vom Gemeinderat gewählt.

§ 3 Amtsdauer

1 Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.

§ 4 Organisation

1 Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
2 Die Organisation der Vergabe des Sportpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.

§ 5 Anerkennungs- oder Förderpreis

1 Der Riehener Sportpreis wird verliehen an erfolgreiche Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler und Mannschaften oder an Personen, Gruppen oder Institutionen, die sich um den Sport in Riehen beson - ders verdient gemacht haben. Er kann in Form eines Anerkennungs- oder Förderpreises verliehen wer - den.

§ 6 Bezug zu Riehen

1 Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.
2 Eine Mannschaft oder ein Verein muss den Sitz in Riehen haben.

§ 7 Ausrichtung des Sportpreises

1 Der Sportpreis wird in der Regel jährlich ausgerichtet.

§ 8 Preissumme

1 Für die Ausrichtung des Sportpreises steht jährlich eine Preissumme von CHF 10'000.- zur Verfü - gung.
2 Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 10'000.- ausgerichtet werden. Es können auch mehrere Auszeichnungen verliehen werden.
1) RiE 111.100
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Sportpreis: Reglement

§ 9 Verzicht auf Vergabe

1 Die Jury kann in begründeten Fällen auf die Vergabe eines Sportpreises verzichten. *
2
... *

§ 10 Vorschlag

1 Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat jährlich einen Vorschlag für die Vergabe des Sportpreises zur Genehmigung.

§ 11 Entscheid

1 Der Entscheid betreffend Sportpreis wird in der Regel spätestens bis Ende April für das vorangegan - gene Kalenderjahr getroffen. Schlussbestimmung Das Reglement wird publiziert. Es tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend Ausrichtung eines jährlichen Sportpreises vom 13. Mai 1997 aufgehoben.
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Sportpreis: Reglement Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle

10.04.2018 01.05.2018 Erlass Erstfassung KB 21.04.2018

19.12.2023 01.01.2024 § 9 Abs. 1 geändert KB 23.12.2023

19.12.2023 01.01.2024 § 9 Abs. 2 aufgehoben KB 23.12.2023

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Sportpreis: Reglement Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 10.04.2018 01.05.2018 Erstfassung KB 21.04.2018

§ 9 Abs. 1 19.12.2023 01.01.2024 geändert KB 23.12.2023

§ 9 Abs. 2 19.12.2023 01.01.2024 aufgehoben KB 23.12.2023

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