Verordnung betreffend die Schulgelder an gymnasialen Mittelschulen und Fachmittelsch... (413.106)
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Verordnung betreffend die Schulgelder an gymnasialen Mittelschulen und Fachmittelschulen

1 chmittelschulen
1)
1/2019
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997 II. Ausserkantonale Mittelschulen

§ 4 Das Erziehungsdepartement kann die Übernahme der Schulgelder

für ausserkantonale Mittelschulen in Einzelfällen auf begründetes Gesuch hin bewilligen, wenn infolge besonderer Umstände eine Ausbildung an einer solchen notwendig ist. III. Schlussbestimmung
§ 5
1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen 2) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen.
3 Sie ersetzt die Verordnung über die Erhebung von Schulgeldern für die nicht im Kanton Schaffhausen wohnhaften Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule vom 11. Dezember 2001 und die Verord- nung betreffend die Übernahme des Schulgeldes für den Besuch ausserkantonaler Mittelschulen und Seminare vom 15. Januar 1985. Fussnoten:
1) SHR 410.231.
2) Amtsblatt 2018, S. 1547.
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